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Marlies Fritzen zum Landesnaturschutzgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 3 – Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Landeshaus von Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen: Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 185.16 / 27.04.2016Mehr Rechte für die Natur – Effektiver Naturschutz mit Augenmaß Die Hälfte der Tier- und Pflanzenarten in Schleswig-Holstein ist in ihrer Existenz bedroht. Der hohe Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Straßenbau, die Ansprüche an eine den Klimawandel begrenzende Energiewende und eine immer intensivere Landbewirtschaftung sind die Gründe dafür.Eine intakte Natur ist auch die Lebensgrundlage für uns Menschen. Naturschutz ist deshalb kein Luxus, den wir uns nur leisten können, wenn die Ernte gut war - Naturschutz ist eine existenzielle Notwendigkeit. Die Trauerseeschwalbe weiß ein trauriges Lied davon zu sin- gen. Wir wollen dem keine weitere Strophe hinzufügen.Deshalb ist es dringend notwendig, der Natur wieder mehr Rechte zu geben. Naturschutz ist Gemeinwohl. Das neue Landesnaturschutzgesetz macht die massiven Standardabsen- kungen der schwarz-gelben Vorgängerregierung rückgängig. CDU und FDP haben Raub- bau an der Natur betrieben. Wir setzen dagegen auf zielgenaue Regelungen, die den wei- teren Artenschwund effektiv begrenzen und mit Augenmaß auch die Nutzerinteressen be- rücksichtigen.Vertragsnaturschutz und freiwilliges Engagement wird es auch weiterhin geben und vom Land unterstützt. Diese Landesregierung gibt mehr Geld für diese wichtigen Instrumente als jede Landesregierung zuvor. Da wo dieses nicht ausreicht, greift das Gesetz. Wir setzen auf Ordnungsrecht, wo Freiwilligkeit allein nicht zum Ziel geführt hat.Die wichtigsten Punkte:Wir wollen 15 Prozent der Landesfläche für den Biotopverbund. Davon sollen 2 Prozent Wildnisgebiete sein, was den Vorgaben der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung entspricht. Schon heute haben wir deutlich über zehn Prozent vernetzte Biotope im Land. Lebensraumverinselung ist die Hauptursache für die Gefährdung von Tierarten. Die Vernet- Seite 1 von 3 zung ist daher für den Erhalt der Arten notwendig. Die Regelung betrifft vorwiegend Flä- chen, die auch heute bereits extensiv genutzt werden oder dem Naturschutz unterliegen. Niemand wird enteignet. Es werden nur Flächen herangezogen, die verfügbar sind.Der Knickschutz wird verbessert und gesetzlich abgesichert. Die Regelungen zur Pflege und zum Erhalt der Knicks wurden gemeinsam mit NaturschützerInnen und LandwirtInnen erarbeitet und akzeptiert. Naturschutz im Dialog funktioniert.Das besonders seltene und besonders wertvolle arten- und strukturreiche Grünland wird gesetzlich geschütztes Biotop. Der größte Teil der Flächen gehört heute schon dem Natur- schutz. Nur noch wenige dieser Flächen befinden sich in Privatbesitz. Die meisten davon werden bereits heute extensiv genutzt, beispielsweise für Pferdehaltung. Die Bewirtschaf- tung muss nicht aufgegeben werden, sie darf aber nicht intensiviert werden. Eine Karte mit den betroffenen Flächen wird mit der Veröffentlichung des Gesetzes bekannt gegeben.In der Umgebung von Naturschutzgebieten wird im Abstand von 3000 Metern der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen verboten.Das Vorkaufsrecht wird für naturschutzfachlich besonders wichtige Flächen, zum Beispiel an Gewässerrändern oder in Naturschutzgebieten, wieder eingeführt. Die exakte Kulisse hierfür wird zielgenau festgelegt. Damit vermeiden wir unnötigen bürokratischen Aufwand und geben Rechtssicherheit für FlächeneignerInnen und NotarInnen. Die VerkäuferInnen werden nicht schlechter gestellt, weil das Land nur zum verhandelten Kaufpreis in den Ver- trag einsteigen kann. Die Regelung ist nicht verfassungswidrig. Das Bundesnaturschutzge- setz sieht sogar ein umfänglicheres Vorkaufsrecht vor.Wir führen einen Schutzstreifen an Gewässern von 150 Metern ein. Diese Regelung ent- spricht der des Bundesnaturschutzgesetzes. Bauliche Anlagen sind innerhalb dieses Schutzstreifens nicht zulässig. Es gibt Bestandsschutz für bereits genehmigte Bauten und Ausnahmeregelungen soweit diese keine naturschutzfachlichen Belange berühren. Damit wird Natur geschützt, werden Hochwassergefahren vermindert und auch der Tourismus profitiert. Verbaute Küsten locken keine Urlauber, natürliche Strände sehr wohl.Die ehrenamtliche Arbeit der Kreisnaturschutzbeiräte wird gestärkt. Ihre genauen Kenntnis- se vor Ort werden nicht nur von den Umweltverbänden sondern auch von den unteren Na- turschutzbehörden sehr geschätzt. Deshalb wollen wir sie wieder einführen.Mit einer neuen Ökokontenverordnung wird die rechtliche Grundlage für den Aufbau eines Ausgleichsflächenkatasters geschaffen. Dies ist seit Jahrzehnten überfällig. Es sichert die tatsächliche flächenhafte Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, wie sie ge- setzlich vorgeschrieben ist. Das Instrument dient gleichermaßen den PlanerInnen von Ein- griffen, indem es ihnen Rechtssicherheit für den erforderlichen Ausgleich gibt.Mit den Änderungen im Landeswaldgesetz wollen wir die Naturwaldflächen dauerhaft ge- setzlich schützen. Die Vereinbarungen dazu sind ein großer Fortschritt. Noch nie hatten wir in Schleswig-Holstein eine derart umfangreiche Naturwaldkulisse. Wir erfüllen damit die Forderungen der nationalen Biodiversitätsstrategie des Bundes. Außerdem wollen wir den Aufbau standortgerechter naturnaher Mischwälder fördern, die dem Klimawandel standhal- ten und dem Artenschutz dienen.Die Regelungen im Landesjagdrecht setzen das Urteil des europäischen Menschenge- richtshofs um. Nicht nur Einzelpersonen, die die Jagd ablehnen, sondern auch Verbände, die dies in ihrer Satzung niedergelegt haben, sollen sogenannte befriedete Bezirke auf ih- 2 ren Flächen einrichten können. Die auf Bundesebene getroffenen Regelungen sind hier nicht ausreichend. *** 3