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Burkhard Peters zur Personalbedarfsanalyse im Strafvollzug
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 30 – Personalbedarfsanalyse im Strafvollzug Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Landeshaus von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters: Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 187.16 / 27.04.2016 Wir schaffen die Vorsorge für ausreichendes Personal Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Klug, Ihre Anträge zeichnen sich meist durch ihre lakonische Kürze aus. Bei diesem Antrag bleiben Hintergrund und Sinn aber vollends auf der Strecke. Eine Begründung für die Einschaltung einer wie auch immer zusammengesetzten externen Kommission bleiben Sie schuldig. Die Personalbedarfsanalyse ist eine klassische Aufgabe der Ministerien. Wir haben dort die notwendigen Fachleute sitzen. Es bestehen aus unserer Sicht keine Anhaltspunkte, dass diese ihren Job nicht ordentlich gemacht hätten. Es wird in dem Antrag auch kein Vorschlag gemacht, was für eine Kommission das überhaupt sein sollte. Welche Expertise sie haben sollte, die die Behörden der Landes- regierung nicht bietet, und inwiefern ihre Unabhängigkeit gewährleistet werden kann. Man muss davon ausgehen, dass es sich nur um einen Versuch handelt, unserem Vor- haben zum Strafvollzugsgesetz über Umwege noch einmal Sand ins Getriebe zu streu- en. Bisher ist der Gesetzentwurf zum Strafvollzug vor allem durch die CDU misstrauisch be- äugt worden. Ich habe dabei den Eindruck gewonnen, dass die geäußerten Bedenken hinsichtlich der personellen und finanziellen Umsetzung nur einen Nebenschauplatz er- öffnen. Ich unterstelle, es bestehen grundlegende Bedenken gegen unser fortschrittli- ches und auf Resozialisierung ausgerichtetes Strafvollzugsgesetz. Dieses wird nur in der Behauptung angeblich fehlenden Personals verpackt. Sie sähen es gern, wenn wir in einigen Bereichen des Gesetzes noch einmal zurückru- dern würden, etwa bei der Ausweitung von Besuchszeiten zwecks Unterstützung der so- zialen Bindungen, der Erweiterung von Kontaktmöglichkeiten durch das Internet und im Bereich eines schon bei Beginn der Haftzeit ansetzenden Behandlungsvollzugs. All diese Punkte sind aber essentiell zur wirksamen Umsetzung der Resozialisierung und damit zur nachhaltigen Verbesserung des Vollzugs. Seite 1 von 2 In der Anhörung zum Gesetz haben sich die Personalbedenken letztlich nicht bestätigt. Es gab Kritik aus den Gewerkschaften der Vollzugskräfte, dass nicht ausreichend Perso- nal für die Neuerungen veranschlagt worden sei. Über diese Kritik haben wir zuletzt noch einmal im Innen- und Rechtsausschuss am 10. Februar auf Bitte der CDU gesprochen. Die Bedenken haben sich nicht bestätigt. Wie aus der Stellungnahme des Justizministe- riums schlüssig hervorging, bedurfte die vorgelegte Bezifferung des personellen Mehr- bedarfs von 49 Stellen keiner Aktualisierung. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 1. Die Gefangenenzahlen sind in allen Anstalten rückläufig. 2. Schleswig-Holstein hat eine Gefangenenrate erheblich unter dem Bundesschnitt, ähnlich der in den skandinavischen Ländern. Unsere Justizvollzugsanstalten (JVA) sind gegen- über den übrigen Bundesländern personell verhältnismäßig gut aufgestellt. 3. In großem Umfang werden zusätzlich externe Fachkräfte im Bereich der Bildung, der Be- ratung und im Therapiebereich eingesetzt. Diese entlasten die beamteten Vollzugskräfte. 4. Angesichts des bedauerlicherweise hohen Krankenstandes wird das betriebliche Ge- sundheitsmanagement intensiviert. Im Vergleich mit Hamburg ist der Krankenstand in Schleswig-Holstein übrigens deutlich geringer. Dort zeigte sich, dass ein Gesundheits- management Zeit braucht, um zu wirken. Wir stehen erst am Anfang des Prozesses. Al- les was wir aus den Justizvollzugsanstalten hören, weist darauf hin, dass das Gesund- heitsmanagement zusammen mit anderen Verbesserungen bei den Arbeitsabläufen mit viel Engagement in den eingerichteten Arbeitsgruppen der Vollzugskräfte angepackt wird. Da ich im Anstaltsbeirat der JVA Lübeck sitze, kann ich das unmittelbar bestätigen. Darüber hinaus hat die Justizministerin den Justizbereich bereits mit 51 zusätzlichen Stellen verstärkt, von denen auch 10 in den Justizvollzug gehen – eine derartige Verstär- kung hat es schon lange nicht mehr gegeben. Wie Sie sehen, setzen wir nicht nur gesetzliche Verbesserungen durch, sondern schaf- fen auch die Vorsorge für ausreichendes Personal. Dazu noch folgender Hinweis: Schon lange vor Übernahme der Küstenkoalition – auch unter dem von der FDP gestellten Justizministerium - wurde massiv der Personalmangel im Justizvollzug beklagt. Eine externe Bedarfsanalyse wurde auch von Herrn Schmalfuß nicht durchgeführt. Sie werden dennoch nicht müde, der Landesregierung Inkompetenz zu unterstellen. Sie haben aber selbst, abgesehen von der schlichten Forderung nach „mehr Personal“, nichts zu bieten und auch keinen seriöses Vorschlag, wo man noch mehr Mittel für Per- sonal herzaubern sollte. Der Justizvollzug wird für die Umsetzung des neuen Gesetzes gut aufgestellt. Unser Jus- tizministerium hat dem Gesetzentwurf zum Strafvollzugsgesetz eine detaillierte und trag- fähige Berechnung des Personalbedarfs und der Kosten vorangestellt. Wir sehen keinen Anlass, daran noch Veränderungen vorzunehmen. Dem Anliegen der FDP können wir daher nicht folgen. Aus meiner Sicht bedarf es keiner weiteren Befassung mit diesem Antrag im Ausschuss. Wir sollten ihn direkt ablehnen. Vielen Dank. *** 2