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Rasmus Andresen zur Liberalisierung des Glückspielmarktes
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 24 – Liberalisierung des Glückspielmarktes Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 KielRasmus Andresen: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 190.16 / 27.04.2016Der Handlungsbedarf ist großDer Glücksspielstaatsvertrag ist eine Dauerbaustelle. Eigentlich müsste erst die Abriss- birne das nicht tragfähige Konstrukt zerschlagen, damit danach die Bagger rollen kön- nen, um etwas Neues aufzubauen. Doch der Bauplan fehlt. Die zahlreichen Architekten aus den Bundesländern konnten sich noch nicht einigen.Dabei ist der Handlungsbedarf groß. Die EU-Kommission droht mit einem Vertragsver- letzungsverfahren. Bereits im Juni 2015 haben die Länder einen blauen Brief erhalten, in dem die Lenkungswirkung des Glücksspielstaatsvertrags für gescheitert erklärt wird. Wettbewerbsregeln würden nicht eingehalten und die im Hinblick auf die Suchpräventi- on sei die Regulierung unsystematisch.Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof im Februar dieses Jahres geurteilt, dass das Vorgehen gegen GlücksspielanbieterInnen ohne deutsche Lizenz auf Basis des Glücksspieländerungsstaatsvertrages gegen die Niederlassungs- und Dienstleis- tungsfreiheit verstößt. Das Gericht hat damit dem staatlichen Glücksspielmonopol er- neut eine Abfuhr erteilt – die betroffene Regelung dürfe auch nicht für eine Übergangs- zeit weiter angewandt werden.Im Oktober 2015 hat der hessische Verwaltungsgerichtshof die Vergabe von Sportwet- ten-Lizenzen endgültig gestoppt. Die Vergabe von limitierten Lizenzen für Sportwetten ist gescheitert.Das Geschäft im Internet mit Online-Poker und Casinospielen läuft weitestgehend un- kontrolliert. Private AnbieterInnen mit Lizenzen aus EU-Ländern agieren auch in Deutschland. Das ist EU-Recht, was sich durch den Glücksspielstaatsvertrag nicht ver- hindern lässt. Der Schutz der SpielerInnen kommt dabei zu kurz und den Ländern ent- gehen Steuereinnahmen. Seite 1 von 2 Im März konnte bei der Ministerpräsidentenkonferenz kein Durchbruch erzielt werden. Wir Grüne bleiben skeptisch, ob es mit den angekündigten „minimalinvasiven Eingrif- fen“ beim Glücksspielstaatsvertrag gelingen wird, europarechtliche Anforderungen zu erfüllen. Nun liegt hier im Landtag ein Antrag von FDP und CDU zur Liberalisierung des Glücks- spielmarktes vor. Sie wollen das Glücksspielkollegium ganz abschaffen. Private Anbie- terinnen sollen ihrer Meinung nach völlig gleichgestellt werden mit öffentlich-rechtlichen AnbieterInnen. Zudem fordern Sie zwar einen „geregelten“ Markt, führen aber nicht aus, welche Regeln Sie sich vorstellen, abgesehen davon, dass das Internet- und Sportwettenangebot unbegrenzt sein soll. Das ist aus unserer Sicht etwas zu einfach.Aus Hessen gibt es bereits konkrete Vorschläge für eine Neuordnung, die meiner Mei- nung nach eine gute Grundlage für die weitere Debatte sind:1. Erlaubniserteilung für Onlinespiele und Sportwetten bei gleichzeitiger Stärkung des Jugendschutzes und Schaffung eines Steuertatbestands. 2. Statt eines Höchsteinsatzes im Internet, sollen auf den Rat von SuchtexpertInnen Verlustgrenzen eingeführt werden. 3. Eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts der Länder für die Erteilung der Erlaubnisse und die Aufsicht. Das Glücksspielkollegium ist in seiner jetzigen Form intransparent und ineffektiv. 4. Eine zentrale Sperrdatei für Spiele mit hohem Suchtpotential. Das Gefährdungspo- tential von Lotto ist gering und eine millionenfache Abfrage der Datei an Lottotagen blockiert das System, was den Spielerschutz schwächt.Alle Bundesländer müssen sich an einen Tisch setzen und europarechtlich konforme Regelungen ausarbeiten, die dafür sorgen, dass die Ziele des Glücksspielstaatsver- trags wirklich erreicht werden.Dass es so, wie es jetzt ist, nicht weitergehen kann, ist den meisten klar. Es muss Rechtssicherheit in ganz Deutschland geben. Statt wirkungsloser Verbote brauchen wir Regeln, die das Glücksspielangebot in geordnete Bahnen lenken und den Schutz von SpielerInnen sichern.Der Antrag von CDU und FDP erhält einige Punkte, die in diese Richtung gehen, bleibt aber wesentlich unkonkreter als die Initiative aus Hessen. Es ist für keinen ein Geheim- nis, dass wir in Bezug auf die Glücksspielpolitik in der Koalition sehr unterschiedliche Auffassungen haben, deshalb lehnen wir den Antrag von CDU und FDP ab. *** 2