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Bernd Voß zum Lohndumping in Schlachthöfen
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 37 – Lohndumping in Schlachthöfen verhindern Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bernd Voß: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 206.16 / 29.04.2016 Klare Kante gegen Missbrauch von Leiharbeit und WerkverträgenDieser Antrag hat zwei Anlässe: den Abschluss der freiwilligen Vereinbarung der großen Player in der Fleischbranche vom 21.September 2015 und die aktuell anstehende Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Berlin zu Werkverträgen und Leiharbeit.Werkverträge und Leiharbeit spielen in vielen Branchen eine zunehmende Rolle. Bei der Leih- arbeit waren in den letzten Jahren jährliche Zunahmen zu verzeichnen. Die Zahl der Leiharbei- terInnen liegt inzwischen bei fast einer Million in Deutschland.Der Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit ist nicht auf die Schlacht- und Fleischbran- che beschränkt. Diese Instrumente werden von einigen Branchen und Unternehmen systema- tisch eingesetzt, um Lohndumping im großen Stil zu betreiben.Das Ergebnis sind nicht nur Billiglöhne, sondern auch Aushebelung von Mitbestimmungsrech- ten, Kündigungsschutz sowie unzureichender Arbeits- und Gesundheitsschutz, prekäre Wohn- situationen sowie fehlende sprachliche und berufliche Integration.Davon sind natürlich in erster Linie die ArbeitnehmerInnen selbst betroffen, aber letztlich auch die Gesamtgesellschaft. Solche Praktiken gehen auch zu Lasten des Allgemeinwohls bei uns und in den Ländern aus denen die ArbeitnehmerInnen zu uns kommen. Sie benachteiligen aber auch die zu fairen Arbeitsbedingungen und Entlohnungen arbeitenden Unternehmen am Markt.Dies ist leider traurige Realität in einer Vielzahl unterschiedlicher Branchen, in der gesamten Republik. Es ist daher zwingend, dass der Bundesgesetzgeber dazu endlich wirksame Rege- lungen trifft, die dies unterbinden.Dazu gehören die klare Abgrenzung der Verträge, Höchstüberlassung von 18 Monaten, glei- cher Lohn, bessere Mitbestimmung und Mitwirkung der Betriebsräte, MitarbeiterInnen in die Stammbelegschaft übernehmen, sowie weitere Reformen des Arbeits- und Sozialrechtes. Seite 1 von 2 Die Landesregierung hat entsprechende Initiativen im Bundesrat unterstützt. Jetzt hängt das Gesetzespaket am Widerstand der CSU in der Bundesregierung. Wir brauchen eine klare Kan- te gegen den Missbrauch.Zusätzlich zu nationalen Regelungen brauchen wir auch Regelungen auf EU-Ebene. Der Vor- schlag der Kommission zur Reform der Entsenderichtlinie geht zwar in die richtige Richtung, ist aber sehr schwach. Das EU-Parlament muss noch erheblich nachsteuern.Besonders die Schlacht- und Fleischbranche ist anfällig für die Beschäftigung der MitarbeiterIn- nen über Leiharbeit und Werkverträge. Bei den anstehenden Entlassungen nach dem Groß- brand im Geflügelschlachthof in Lohne konnten wir erfahren, dass 80 Prozent der Mitarbeite- rInnen in derartigen prekären Beschäftigungsverhältnissen durch Werklohn und Leiharbeit wa- ren. Nur 20 Prozent gehörten zur Stammbelegschaft.Immer wieder treffen Recherchen in Netzwerke von Firmen, Schein- und Briefkastenfirmen und ineinander verschachtelten Subunternehmerketten auf fast völlig undurchschaubare Gebilde von Verträgen, die selbst die ermittelnden Behörden anscheinend überfordern.Die Fleischwirtschaft ist die umsatzstärkste und beschäftigungsintensivste Branche der Le- bensmittelwirtschaft. Doch eine Branche, in der wenige große Akteure in einem übersättigten Massenmarkt in einem ständigen Kampf um Preisführerschaft und Marktanteile stehen, ist ext- rem anfällig für Missbrauch, besonders auch in Bezug auf Lohndumping.Leittragende dieses Systems sind auch ausgebeutete BilligstlohnempfängerInnen aus Rumäni- en, Bulgarien und anderen osteuropäischen Ländern.Es ist grundsätzlich positiv, dass ein Branchenmindestlohn von jetzt 8,60 Euro in der Branche gilt. Der muss aber auch durchgesetzt werden. Aufgrund des Drucks der öffentlichen Debatte haben sich die Großen der Schlachtbranche im September vergangenen Jahres beim Bundes- wirtschaftsminister in einer freiwilligen Selbstverpflichtung zusammen gefunden. Diese muss bis Juli 2016 in den Unternehmen umgesetzt werden. Es soll jährliche Berichte an das Wirt- schaftsministerium über den Fortschritt der Umsetzung geben. Drei dieser Konzerne haben große Betriebsstätten in Schleswig-Holstein.Die Branchenvereinbarung beinhaltet neben Mindestlohn, bessere Information der Betriebsräte und mehr ArbeitnehmerInnen in ordentlichen Arbeitsverträgen des Betriebes auch Mindest- standards für die Unterbringung der Beschäftigten von Werkvertragspartnern, sowie auch zu Ausbildung, Sprachkursen und Arbeitsunterweisungen.Auch wenn vieles vage bleibt und eben eine freiwillige Vereinbarung ist, kann es ein Schritt zur Verbesserung der Situation sein.Doch ich befürchte, sie wird wirkungslos bleiben, wenn dies nicht auch von unabhängiger Seite transparent überprüft wird. Ein erster Ansatz ist das vom Bund geförderte und beim DGB in Schleswig-Holstein angesiedelte Beratungsprojekt „Faire Mobilität“. Es ist auch richtig, wenn auch das Land in eine Förderung der mobilen, aufsuchenden Beratung für europäische Arbeit- nehmerInnen einsteigt.Das, wie auch freiwillige Selbstverpflichtungen, ersetzt aber nicht wirksame gesetzliche Rege- lungen gegen den intransparenten Missbrauch durch Leiharbeit und Werkverträge. *** 2