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29.04.16 , 12:39 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zum Gottesbezug in der Verfassung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 17 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Pressesprecherin Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende der Düsternbrooker Weg 70 Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Eka von Kalben: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 208.15 / 29.04.2016

Bekenntnis zur Vielfalt
Die Debatte um den Gottesbezug in der Verfassung ist für mich weder eine Gretchen- frage: „Wie hältst Du es mit Gott?“, noch eine Frage über die Verknüpfung von Kirche und Staat. Sondern: Es geht meines Erachtens darum, ob wir in die Präambel ein Be- kenntnis zur Vielfalt setzen.
Ein Bekenntnis dazu, dass in unserer Gesellschaft Menschen mit religiösen Bezügen und Menschen ohne solche ihren Platz haben und haben dürfen.
Religion ist Privatsache ja, aber Religionsfreiheit, Religionstoleranz und Toleranz über Menschen, die sich keiner Religion zuordnen, das ist hochpolitisch.
Ich bedanke mich bei der Bürgerinitiative, die den Anstoß für die heutige Debatte gege- ben hat. Der grüne Anspruch für gute Politik war immer, Interessen und Forderungen der BürgerInnen in die Parlamente zu tragen.
Die Küstenkoalition hat Bürgerbegehren geschaffen, die ihren Namen verdienen. Und offensichtlich funktioniert es!
Und auch, wenn insbesondere diejenigen, die einen sogenannten Gottesbezug über- flüssig finden, auch die Debatte als unwichtig einstufen mögen. Ich halte diese, und auch die in den vergangenen Wochen stattgefundenen Gespräche für wertvoll, unab- hängig vom Ausgang des Verfassungsantrages.
Wie auch schon bei unserer letzten Befassung mit dem Gottesbezug in der Landesver- fassung, gibt es auch heute keine einheitliche Meinung in der Grünen Fraktion.
Bei uns sind alle Positionen dieser Debatte, auch in der Fraktion, vertreten. Einige be- fürworten einen eindeutigen Gottesbezug wie im Grundgesetz. Andere lehnen eine reli- giöse Bezugnahme in der Verfassung grundsätzlich ab. Diese Position vertreten bei Seite 1 von 2 uns übrigens nicht nur AtheistInnen, sondern auch gläubige Abgeordnete. Und wieder andere von uns unterstützen den heute zur Diskussion stehenden Kompromiss.
Wir sehen: Die Entscheidung über Gottesbezug und Demutsformel ist eine sehr viel- schichtige.
Auch ich hatte starke Zweifel. Keiner der in unserer letzten Behandlung vorgelegten Vorschläge konnte mich überzeugen.
Seitdem habe ich an vielen Stellen weiter über den Gottesbezug diskutiert. Gerade Ge- spräche mit jüdischen und muslimischen VertreterInnen haben mir gezeigt, wie vielfältig der Wunsch nach einem Gottesbezug ist. Es geht nicht darum, eine Glaubensrichtung vorzuschreiben oder dominante Weltanschauungen noch stärker zu machen.
Bereits die breite Diskussion um einen Gottesbezug hatte – und davon bin ich über- zeugt - einen Wert in sich. Einmal mehr haben wir uns wieder substanziell, auch mit den Perspektiven und Grenzen von Politik, auseinander gesetzt. Einmal mehr haben wir versucht, das Verhältnis zwischen Staat und Religion auszuloten.
Der Gottesbezug ist auch ein Zeichen dafür, dass Religion in unserer Gesellschaft ei- nen Platz hat. Bei aller Trennung von Staat und Religion, die auch ich wünsche, lässt sie sich nicht in letzter Konsequenz vollziehen. Auch deswegen nicht, weil das Funda- ment des Staates die Gesellschaft ist. Und ein Teil dieser Gesellschaft ist nun einmal religiös.
Ich wünsche mir einen säkularen Staat, aber Religionsgemeinschaften haben auch wichtige Bindungskräfte. Für viele ist Frankreich ein Musterland der Säkularisierung.
Wir beobachten in Fragen der Integration allerdings auch, dass sich dort diese Bin- dungskräfte häufig viel schwächer entfalten können. Einmal mehr sollten wir uns auch hier überlegen, ob die unverhältnismäßige Privilegierung der christlichen Kirchen sinn- voll und zeitgemäß ist. Ich hoffe, dass die von unterschiedlichen Glaubensgemein- schaften getragene Kampagne für den Gottesbezug auch die Solidarität untereinander gestärkt hat und somit Bewegung ins System kommt.
Für mich ist der heute vorliegende Antrag ein Kompromiss. Ein guter Kompromiss. Er formuliert einen normativen Stolperstein zu Beginn unserer Verfassung. Das ist sinnvoll und das unterstütze ich. Darum stimme ich für diesen Antrag.
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