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Tobias von Pein zu TOP 16: Schutz und Hilfe steht an erster Stelle
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 8. Juni 2016TOP 16, Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes (Drs. 18/4254)Tobias von Pein:Schutz und Hilfe steht an erster StelleIntegration und Hilfe vom ersten Tag an. Das gilt vor allem und erst recht für jugendliche Geflüchtete, die ohne irgendeine Begleitung zu uns gekommen sind. Kinder und Jugendliche brauchen besondere Unterstützung und passgenauen Support. Erst recht, wenn sie in ein Land kommen, in dem die Regeln neu sind, die Leute anders und die Zukunft ungewiss. Geflohen vor Not, Krieg und schlimmen Erlebnissen, die noch gar nicht verarbeitet sind oder niemals wirklich verarbeitet werden können.Die unbegleiteten Minderjährigen brauchen nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch feste Ansprechpartner, Freunde, ein ordentliches Umfeld und – wenn sie wollen – auch eine Familie! Aber um das alles gut organisieren zu können, braucht es einen Staat, der gut organisiert ist.Lassen Sie mich im Rückblick auf das letzte Jahr feststellen: Der Staat ist trotz mancher ruckeliger und schwieriger Situationen gut organisiert. Jeden Kind und jedem Jugendlichen kann 2ein Obdach und Obhut zur Verfügung gestellt werden. Denn der Schutz und das Kindeswohl stehen zu jeder Zeit im Vordergrund!Nun kann man Wege von Menschen nicht durch politische Beschlüsse begrenzen oder aufhalten. Diese Illusion versucht man ja gerade durch das verzweifelte Schließen von Fluchtrouten aufrecht zu erhalten… Dies gilt insbesondere für junge Menschen, die kurz vor dem Erwachsenwerden sind (oder mittendrin). Sie geben nichts auf Beschlüsse (oder herzlich wenig), wenn sie ihnen nicht gefallen oder an der Verwirklichung ihrer Träume hindern!Deshalb haben sich viele unbegleitete jugendliche Geflüchtete auf eigene Faust auf den Weg gemacht. Weiter. Nach Norden oder woanders hin. Auch wenn wir ihnen ein Bett, ein Obdach, Beratung und Zuwendung organisiert haben. Wo sie jetzt sind, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Hoffen wir, dass wir eines Tages ihre Erfolgsgeschichte lesen können. All die anderen, die bei uns geblieben sind, erhalten die Hilfe und die Unterstützung, die sie brauchen.Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden, eine etwas geordnetere Verteilung der Jugendlichen hinzubekommen. Über die Bundesländer hinweg haben wir das bereits im Herbst geregelt. Nun geht es um die Verteilung zwischen den Kreisen. Und darum, dass das Landesjugendamt als „Zentrale“ fungieren kann. Sie kann dann auch die vorläufige Inobhutnahme regionsgerecht regulieren. Mit der Änderung des Gesetzes in diesem Sinne wird die notwendige Rechtssicherheit geschaffen.Unsere hohen qualitativen Standards in der Jugendhilfe werden dabei selbstverständlich nicht angetastet. Der Schutz und die Hilfe für Kinder und Jugendliche stehen an oberster Stelle. Trotzdem ist diese Art der Verteilung im Jugendhilfe-Rechtssystem etwas Neues. Wie lang diese Regelung notwendig ist, muss sich zeigen.Eine Evaluation nach einem bestimmten Zeitraum wäre daher aus meiner Sicht eine Möglichkeit, Wirkung und Praxis näher zu beleuchten. Bis dahin ist die Neufassung der heute hier vorgelegten Regeln eine gute und pragmatische Reaktion auf die Situation vor Ort.