Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Rasmus Andresen zum Prüfrecht des Landesrechnungshofes im Rahmen der Eingliederungshilfe
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 14 – Prüfrecht des Landesrechnungshofes Claudia Jacob im Rahmen der Eingliederungshilfe Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Rasmus Andresen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 281.16 / 10.06.2016Das wichtigste Argument für das Prüfrecht sind die Menschen mit BehinderungSehr geehrte Damen und Herren,die Kosten der Eingliederungshilfe steigen jedes Jahr an. Es ist der größte Einzelposten im Haushalt, der mit fast 700 Millionen Euro sogar die Aufwendungen für Zinsen über- trifft.Die Eingliederungshilfe hat eine hohe Bedeutung. Sie ist unverzichtbar für Inklusion und Teilhabe und damit für ein eigenständiges Leben von Menschen mit Behinderung.Das Prüfrecht für den Landesrechnungshof soll nicht die Axt an die Eingliederungshilfe anlegen. Im Gegenteil.Das wichtigste Argument für das Prüfrecht sind die Menschen mit Behinderung. Es ist im Interesse der Menschen mit Behinderung, dass wir alle gemeinsam nachvollziehen können, wie die Mittel für die Eingliederungshilfe verwendet werden. Es geht darum, die Mittel innerhalb des Systems gerecht, wirtschaftlich und für hohe Qualität einzusetzen.Und auch die Wohlfahrtsverbände sollten ein Interesse daran haben, dass durch eine transparente Prüfung Vorurteile aus dem Weg geräumt werden können. Deswegen wollen wir Grüne in dem Bereich auch nicht kürzen. Die FDP hat in den letzten Haus- haltsberatungen beantragt, 43 Millionen Euro aus der Eingliederungshilfe zu streichen. Sie erhoffen sich ein Einsparpotential von fünf Prozent durch das Prüfrecht. Davor soll- ten wir ohne Prüfergebnisse zu kennen, Abstand nehmen. Seite 1 von 2 Das zweite Argument für ein Prüfrecht ist, dass die kommunale Prüfung bisher nicht funktioniert hat. Die Ausgaben sind eine Black Box. Es besteht zurzeit ein prüfungsfrei- er Raum. Obwohl das Land 1,5 Millionen Euro für eine gemeinsame Prüfstruktur der Kreise und kreisfreien Städte bereitstellt, wurden 2015 und bis jetzt auch 2016 keine Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführt.Der Landesrechnungshof ist eine unabhängige Prüfungsinstanz. Jede Art von Interes- senskonflikt ist, zu vermeiden. Die Kreise befinden sich teilweise in einer Doppelrolle. Sie müssen die Einrichtungen vorhalten und Umsätze generieren und sollen sie gleich- zeitig kontrollieren.Ich möchte mich bei der FDP bedanken, dass sie den Gesetzentwurf erneut einge- bracht hat und ich möchte mich auch bei unserem Koalitionspartner, der SPD, bedan- ken, dass sie bereit waren, nachdem uns offen gelegt wurde, dass die kommunalen Prüfstrukturen nicht funktionieren, nicht taub zu sein, sondern dass ihr auf uns zuge- gangen seid und die Änderung vorgeschlagen habt.Mich hat gerade die letzte Finanzausschusssitzung noch einmal mehr überzeugt, dass wir das Prüfrecht des Landesrechnungshofs dringend brauchen. Es ist nicht nachvoll- ziehbar, warum der Landkreistag sich bei der Prüfung so querstellt. Bereits 2014 wurde eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt, dem wir heute zustimmen werden. Rechtliche Bedenken der LAG der freien Wohlfahrtsverbände konnten ausgeräumt werden. Das bestätigt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes.Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat sich offen für den Gesetz- entwurf ausgesprochen. Inzwischen zeigen sich auch die Wohlfahrtsverbände offen für mehr Transparenz. Wenn im Zuge des Bundesteilhabegesetzes das Landesrecht an- gepasst werden muss, werden wir das zu gegebener Zeit umsetzen. In der Beratung im Finanzausschuss letzte Woche wurde von allen Seiten noch einmal klargestellt, dass das Prüfrecht des Landesrechnungshofs eine Ergänzung ist.Die Prüfungsrechte der kommunalen Körperschaften bleiben weiterhin bestehen. Es wäre zu begrüßen, wenn die vage Ankündigung, dass erste Prüfungen durch die Koor- dinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentli- chen Rechts im Herbst durchgeführt werden könnten, wirklich umgesetzt wird. Der Landesrechnungshof hat im Finanzausschuss zudem versichert, dass für die Prüfun- gen kein zusätzliches Personal benötigt wird.Die Prüfungen sind alles andere als Misstrauen. Es ist im Sinne der Kommunen, der Verbände, der Beschäftigten und der Behinderten, wenn es eine Transparenz über die Verwendung der Mittel gibt.Ich freue mich, dass dafür nun eine breite Mehrheit im Landtag gibt um bitte um Zu- stimmung zum Gesetzentwurf. Wir freuen uns über diesen historischen Beschluss. *** 2