Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Burkhard Peters zum Strafvollzugsgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 327.16 / 13.07.2016Das Gesetz ist zu wichtig, um es im Streit um den Schusswaffengebrauch zu zerreden!Zur heutigen Befassung im Innen- und Rechtsausschuss zum Strafvollzugsgesetz sagt innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:Das Recht zur Nutzung von Schusswaffen innerhalb der Justizvollzugsanstalten ist für manche Bedienstete ein hochemotionales Thema. Das ging aus den Anhörungen, in denen auch die Gewerkschaften sich umfangreich eingebracht haben, durchaus hervor. Allein hatten uns ihre Argumente nicht überzeugt. Schusswaffen in Anstalten verursa- chen weitaus mehr Gefahren als sie verhüten. Das Risiko von Querschlägern und damit der Verletzung Unbeteiligter innerhalb der engen Räumlichkeiten ist erheblich, wenn Waffen abgefeuert werden. Auch können Situationen erst richtig eskalieren, wenn Jus- tizbedienstete von Gefangenen entwaffnet werden.Dass die in den letzten Tagen geführte Debatte zu dem Thema wenig Substanz hatte, sieht man allein schon daran, dass ein Schusswaffenverbot in der von uns vorgeschla- genen Form bereits in sechs anderen Bundesländern geltendes Recht ist. Es ist nicht bekannt, dass dies auch nur die geringsten Probleme verursacht hätte, wie es hier von unseren Gewerkschaften an die Wand gemalt wird.Auch ist die Aufregung für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, wenn Herr Schwarz- stock von der GdP selbst sagt, dass seit 30 Jahren keine Waffe mehr in den JVAs ein- gesetzt worden ist. Seite 1 von 2 Doch am Ende überwog das subjektive Sicherheitsgefühl unsere rationalen Argumente, weshalb wir den folgenden Kompromiss geschlossen haben: Während der Nachtzeit sollen die JVA-Bediensteten weiterhin Waffen tragen können. Unser gelungenes und im Übrigen überaus modernes Strafvollzugsgesetz ist zu wichtig, um es im Streit um den Schusswaffengebrauch zu zerreden. *** 2