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20.07.16 , 17:03 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Ausstattung der Sicherheitsbehörden

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 6 + 39 – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag Pressesprecherin über die Errichtung eines Rechen- und Dienstleistungs- Claudia Jacob zentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Poli- Landeshaus zeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer und Düsternbrooker Weg 70 Ausstattung der Sicherheitsbehörden verbessern – Der 24105 Kiel Terrorgefahr wirksam begegnen Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der innenpolitische Sprecher Mobil: 0172 / 541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Burkhard Peters: Nr. 339.16 / 20.07.2016

Durch militärische Sturmgewehre erhöhen wir die Sicherheit nicht
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ja, wir leben derzeit in einem Europa, in dem es gehäuft zu terroristischen Anschlägen kommt. Auch Deutschland kann ein potentielles Ziel solcher Anschläge sein. Ob das ländlich bis kleinstädtisch geprägte Schleswig-Holstein hierfür ein realistischer und na- heliegender Ort ist, neben Metropolen wie Hamburg oder Berlin, das darf dann aber doch mit Fug und Recht bezweifelt werden. Kiel oder Neumünster sind für den interna- tionalen islamistischen Terror symbolisch eher uninteressant. Zu islamistisch inspirier- ten Amokläufern werde ich im nächsten Tagesordnungspunkt Punkt kommen. Herr Kollege Dr. Bernstein, ihr Antrag haut in die gleiche Kerbe wie die Aufrüstungsforderungen der FDP vor ein paar Wochen in der Presse. Dazu kann ich nur sagen: Durch militärische Sturmgeweh- re wie das G 36 in Polizeihand erhöhen wir in Schleswig-Holstein die Sicherheit mit Si- cherheit nicht. Ein Blick nach Frankreich genügt. Nach den Anschlägen von Paris wurde dort selbst die bislang unbewaffnete lokale Gendarmerie mit Schusswaffen aufgerüstet. Frankreich befände sich „im Krieg“, tönte Präsident Hollande. Die nationale Polizei ist mit schweren Kriegsschusswaffen bestückt. Die Polizeikräfte dürfen sie jetzt sogar außerhalb des Dienstes nach Hause mitnehmen. Auch der verfassungsrechtliche Ausnahmezustand, der den Behörden alle nur erdenklichen Befugnisse einräumt, ist in Kraft. Was stattdessen notwendig wäre, ist eine vernünftige soziale Präventionsarbeit. Die französischen Banlieues werden von der Politik seit Jahrzehnten vernachlässigt. Dort können Extremisten sich und andere ungehindert radikalisieren. Dass die Polizei jetzt mit Sturmgewehren im Anschlag regelmäßig ohne Gerichtsbeschluss die Sozialbauten Seite 1 von 2 durchkämmt, ist dabei wenig hilfreich. Das erhöht die Sicherheit keineswegs. Statt ver- nünftiger Sozialpolitik werden Bürgerrechte suspendiert und die vergiftete Atmosphäre wird medial angeheizt. Das, meine Damen und Herren, ist so ziemlich das Gegenteil von Grüner Sicherheitspolitik. Am Nutzen dieser inneren Aufrüstung muss man daher grundsätzlich zweifeln. Nicht erst seit dem traurigen Vorfall in Nizza letzte Woche. Waffentechnische Aufrüstung bringt nichts gegen einen psychopathischen Amokläufer, der mit einem Lastwagen in die dichtgedrängte Menge rast. Ich kann nicht erkennen, bei welcher Art von Terroranschlag Kriegslangwaffen oder wie auch immer geartete Spezialfahrzeuge der Polizei in Schleswig-Holstein einen konkre- ten Nutzen bringen würden. Bei Sprengstoffanschlägen dürfte der Nutzen gleich null sein. Auch bei Anschlägen wie in Paris, wo Terroristen mit Sturmgewehren mitten in ei- nem Konzertsaal losfeuern, ist es schlicht Wahnsinn, wenn die Polizei ebenfalls mit Sturmgewehren schießt. Was für Fälle in Schleswig-Holstein, sehr geehrter Kollege Dr. Bernstein, schweben Ihnen vor? Bislang subsumiere ich Ihren Antrag und die entsprechenden Forderungen des Kolle- gen Dr. Klug unter dem Stichwort schneidiges Säbelrasseln. In Wirklichkeit betreiben Sie nur das politische Geschäft mit der Angst. Der einzige Unterschied zur FDP ist, dass die CDU ihre Aufrüstungsforderungen noch mit der Forderung nach der sofortigen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in un- ser Landespolizei- und Verfassungsschutzrecht garniert. Die Vorratsdatenspeicherung soll sogar über das aktuelle Bundesrecht hinaus auf die E-Mail-Kommunikation ausge- weitet werden. Ja was soll das denn? Sie wissen doch genau so gut wie wir, dass Frankreich seit vie- len Jahren eine noch viel schärfere Vorratsdatenspeicherung hat. Sie nutzt nichts. Allein die Frage eines besseren passiven Schutzes unserer Polizeikräfte und die Forde- rung einer intensiveren Schulung halte ich für zielführend. Ob, wo und in welchem Ausmaß unsere PolizistInnen zum Bespiel mit Schutzwesten der Schutzklasse 4 aus- gerüstet werden sollten oder welche Schutzausrüstung im Fall des Einsatzes von Split- terbomben besseren Schutz auch in Polizeifahrzeugen gewähren, sollten wir im Innen- und Rechtsausschuss nachgehen. Über die Frage, auf welche Weise und mit welchen persönlichen und sachlichen Mitteln unsere Polizei in Schleswig-Holstein tatsächlich Si- cherheit gewährleisten kann, hat Kollegin Simone Lange alles gesagt. Vielen Dank.
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