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Burkhard Peters zum Strafvollzugsgesetz
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort. Schleswig-Holstein TOP 8 – Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Pressesprecherin Freiheitsstrafe und zur Schaffung eines Justizvollzugsda- Claudia Jacob tenschutzgesetzes Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der 24105 Kiel Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Burkhard Peters: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 344.16 / 21.07.2016Das neue Strafvollzugsgesetz ist ein Motor der ResozialisierungWir legen heute in zweiter Lesung ein sehr gutes Strafvollzugsgesetz für Schleswig- Holstein vor, auch im Ländervergleich.Auf drei Punkte will ich wegen der Öffentlichkeitsresonanz der letzten Wochen beson- ders eingehen: 1. Privatkleidung auch für männliche Gefangene. 2. Die Nutzung neuer Medien. 3. Der Gebrauch von Schusswaffen innerhalb der Haftanstalten.Schon heute trägt ungefähr ein Drittel aller Inhaftierten Privatkleidung. Dass wir das nun gesetzlich zum Regelfall machen, ist daher nur folgerichtig und entspricht dem Gleich- behandlungsgebot des Grundgesetzes und dem Angleichungsgrundsatz im Strafvoll- zug. Nach diesem Grundsatz sollen die Verhältnisse innerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA), soweit es geht, den Verhältnissen der Außenwelt angeglichen werden.Die Empörung einiger Leute über diese Maßnahme kann ich schon aus dem Grund nicht nachvollziehen, dass die Anstaltsleitung nach wir vor jederzeit das Tragen von Anstaltskleidung anordnen kann, wenn sie das für erforderlich hält.Viel wichtiger noch ist die Zulassung neuer Kommunikationsformen, beispielsweise das Skypen. Das war uns ein besonderes Anliegen. Familiäre Bindungen sind ein Motor der Resozialisierung. Der häufigere visuelle Kontakt zu PartnerInnen und Kindern kann hel- Seite 1 von 3 fen, sich auf ein Leben nach der Haft besser vorzubereiten. Den Kindern wird die Chance auf ein Stück Familienalltag innerhalb der schwierigen Situation gewährt.Der Einzug des Internets in die Haftanstalten ist überfällig und durch den Anglei- chungsgrundsatz geboten. Im November 2014 nahmen alle rechtspolitischen Spreche- rInnen an einem Podium im Rahmen eine Fachtagung zur sozialen Strafrechtspflege hier im Landtag teil. Sowohl Kollegin Ostmeier als auch Kollege Dr. Klug zeigten sich damals sehr aufgeschlossen unter der Voraussetzung, dass die Belange der Sicherheit bewahrt bleiben. Dazu haben wir jetzt mit der Vorschrift Andere Formen der Telekom- munikation die Tür aufgemacht. Ihre jüngst geäußerten Vorbehalte, Kollegin Ostmeier, kann ich unter diesen Umständen nicht nachvollziehen. Auch der Wiedereingliede- rungsgrundsatz gebietet die kontrollierte Nutzung des Internets, damit Inhaftierte auf ihr Leben nach der Haft vorbereitet werden können, zum Beispiel durch internetbasierte Fernschulungen.Zum Punkt Waffengebrauch gilt für uns Grüne seit jeher ein einfacher Grundsatz: Je weniger Waffen es in der Welt gibt, umso besser ist es prinzipiell um die Sicherheit be- stellt. Das gilt im Großen wie im Kleinen. Im privaten und im öffentlichen Bereich. Also auch innerhalb von Gefängnismauern.Das sehen auch nicht nur Lars Harms, Thomas Rother und ich so. Diverse Bundeslän- der, darunter das traditionell tiefschwarze Sachsen, verbieten den Schusswaffenge- brauch in der Anstalt. In der durchgeführten Anhörung zu unserem Gesetz haben re- nommierte Fachleute und VollzugspraktikerInnen aus anderen Bundesländern dringend dazu geraten, den Schusswaffengebrauch zu untersagen. Angesichts der Tatsache, dass der Schusswaffengebrauch in Haftanstalten des Landes nach Aussage der Ge- werkschaft der Polizei (GdP) seit 30 Jahren keine Rolle spielt, nehme ich an, dass es eher Gefühlslagen und Statusgesichtspunkte waren, welche die Diskussion der letzten Woche befeuerten.Aber sei es drum. Das vorliegende Gesetz ist für die Haftanstalten des Landes zu wich- tig und zu gut, als dass es an diesem eher marginalen Punkt zerredet werden sollte.Zum Schluss noch kurz zum Änderungsantrag der CDU. Bisher hatten Sie sich vor al- lem hinter dem Argument verschanzt, das Gesetz sei schlecht, weil zur Umsetzung das Personal nicht ausreichen würde. Jetzt haben Sie deutlich gemacht, dass Ihnen die ganze fortschrittliche Richtung nicht passt.Ihr Entwurf fungiert wie eine Abrissbirne: Die anfängliche Diagnose und der Eingliede- rungsplan, zentrale Säulen jeder erfolgreichen Resozialisierung, sollen im Ermessen der Anstaltsleitung stehen und außerdem nicht von fachlich qualifizierten Leuten durch- geführt werden. Die Möglichkeit der Gefangenenbeteiligung an Vollzugkonferenzen soll raus. Die Möglichkeit der Direktaufnahme in den offenen Vollzug im Einzelfall soll raus. Die Erhöhung der Besuchszeit bei minderjährigen Kindern um zwei Stunden soll raus.Ihre Regelung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen in Eilfällen ist schlicht verfassungswid- 2 rig und den Schusswaffengebrauch innerhalb der JVA wollen sie unbegrenzt ermögli- chen.Vielen Dank, liebe CDU, für diese bemerkenswerte Klarstellung, wo Sie stehen und wo wir stehen. *** 3