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Burkhard Peters zum Schutz von Einsatzkräften
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 34 – Verantwortung übernehmen – 24105 Kiel Einsatzkräfte schützen Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Mobil: 0172 / 541 83 53 Bündnis 90/Die Grünen, presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Burkhard Peters: Nr. 396.16 / 21.09.2016Respekt vor Einsatzkräften lässt sich nicht strafrechtlich verordnenSehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.Jede Gewalttat gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte oder andere Einsatzkräfte ist ein schlimmes Ereignis. Oft sind diese Angriffe für die Betroffenen mit schwerem körperlichem und psychischem Leid verbunden. Ihnen gilt unsere uneingeschränkte So- lidarität und unser Mitgefühl. Auch daran, dass diese Angriffe in den letzten Jahren zu- genommen haben, dürfen wir uns unter keinen Umständen gewöhnen.Es eint uns alle in diesem Haus die Überzeugung, dass wir gegenüber den Polizei- und Einsatzkräften die Pflicht und Schuldigkeit haben, Verantwortung zu übernehmen und sie mit geeigneten Mitteln zu schützen.Aber auf das „Wie“ kommt es an. Und in dieser Hinsicht – liebe CDU – stehen Sie mit Ihrem Ansinnen einer Strafrechtsverschärfung nach dem Muster der Bundesratsinitiati- ve Hessens aus dem letzten Jahr, auch heute wieder ganz alleine da.Ich darf an die lebhafte Debatte dazu hier im Landtag am 20.05.2015 erinnern. Zwei Redebeiträge stammten damals von Kolleginnen und Kollegen, die selber beruflich Vollzugskräfte sind, nämlich von Simone Lange und vom Kollegen Dudda. Niemand konnte Ihrem damaligen Antrag, Hessen im Bundesrat zu unterstützen, irgendetwas abgewinnen. Das wird auch heute nicht anders sein.Ich fürchte, Sie wollen Ihr Hardliner-Image noch einmal im beginnenden Vorwahlkampf unter Beweis stellen und auf diese Weise Ihre Flanke nach rechts absichern. Dass das nicht funktioniert und letztlich die Ernte aus solchen Debatten von der AfD eingefahren Seite 1 von 2 wird, ist nach Mecklenburg-Vorpommern und Berlin eine Binsenweisheit.Noch einmal die wesentlichen Gegenargumente:Zunächst ist es juristisch schwierig, einen solchen Sondertatbestand gegenüber der „normalen“ Körperverletzung zu rechtfertigen. Ja, Gewalt gegen Polizistinnen und Poli- zisten ist schlimm, aber sie ist nicht „schlimmer“ als Gewalt gegen gewöhnliche Bürge- rinnen und Bürger. Körperliche Unversehrtheit ist ein Gut, auf das jeder gleichermaßen ein Recht hat; der Unrechtsgehalt ist derselbe. Dass sich Angriffe auf Amtsträgerinnen oder Amtsträger „gegen die Allgemeinheit und grundlegende Werte des Zusammenle- bens“ richten, wäre ein völlig neu konstruiertes strafrechtliches Schutzgut. Wenn damit auch gemeint sein soll, dass das staatliche Gewaltmonopol selbst zum Schutzgut der Strafnorm erhoben wird, wird es völlig absurd. Es wäre das fatale Eingeständnis staatli- cher Schwäche und völliger Hilflosigkeit.Die vorhandenen Mittel des Strafrechts sind ausreichend. Wenn ein Polizeibeamter wie im Juli bei einem Angriff schwere Kopfverletzungen erleidet, dürfte das in den Tatbe- stand des § 224 – gefährliche Körperverletzung – fallen, und der hat bereits einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Daneben sind mindestens noch Nöti- gung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erfüllt - jeweils mit Strafverschär- fungen in besonders schweren Fällen.Damit komme ich zum 3. Punkt: Wenn diese Tatbestände nicht alle Straftaten verhin- dern können, wieso sollte dann ein weiterer Tatbestand helfen?Er tut es natürlich nicht. Härtere Strafen nützen hier nicht das Geringste. Es ist krimino- logisch ohne Zweifel, dass härtere Strafen im Bereich der Gewaltkriminalität nahezu keine abschreckende Wirkung erzielen. Denn es handelt sich hier nicht um Delikte, von denen die Täter sich irgendeinen Vorteil versprechen, sondern um hochgradig affektive und irrationale Entgleisungen. Es ist doch völlig weltfremd zu glauben, Täterinnen und Täter würden sich dabei Gedanken machen über Sondertatbestände und heraufgesetz- te Mindeststrafe.Vor allem: Respekt vor Polizei und Einsatzkräften und allem, wofür sie stehen, lässt sich nach meiner sicheren Überzeugung durch das Strafrecht nicht verordnen. Wir müssen stattdessen den Ursachen des sinkenden Respekts und geringen Hemm- schwellen für Gewalt in bestimmten Milieus gegenüber Polizei und anderen Einsatzkräf- ten auf den Grund gehen. Respekt wird durch Erziehung und Bildung erzeugt.Verbesserte Einsatztrainings, bessere Schutzausstattung, ein Fonds zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder die Vermittlung eines positiven Bilds in Kindergär- ten und Schulen sowie die Stärkung der kriminalpräventiven Räte, sind Lösungsansät- ze die Erfolg versprechen. Nicht ihre Symbolpolitik.Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss unser Änderungsantrag Ihrer Forderung nach einer Strafrechtsverschärfung grundsätzlich eine Absage erteilen. Über alternative Strategien können wir gerne im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.Vielen Dank. *** 2