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Wolfgang Baasch zu TOP 27: Richtige und notwendige Schritte
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 22. September 2016TOP 27, Bundesteilhabegesetz neu ausrichten (Drs. 18/4404, 18/4659,Wolfgang Baasch:Richtige und notwendige SchritteMit dem neuen Bundesteilhabegesetz arbeitet der Bundesgesetzgeber an einer der größten sozialpolitischen Reformen der letzten Jahre. Das Ziel, Menschen mit Behinderung ein „Mehr“ an selbstbestimmter Lebensführung zu ermöglichen und sie aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herauszuholen, ist richtig. Hier zu handeln, längst überfällig. Die Umgestaltung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht ist genauso überfällig wie eine Reform des Schwerbehindertenrechts. Frauen und Männer mit Behinderung sollen bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommen und durch mehr Teilhabe bei Bildung, Wohnen und Freizeit profitieren. Über diese Eckpunkte, aber auch über die Grenzen im Gesetzgebungsverfahren und vor allem die finanziellen Auswirkungen wird vor dem Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfes heftig diskutiert. Eine Diskussion, die bei einem Gesetzesvorhaben dieser Größe nicht nur verständlich, sondern auch zwingend notwendig ist.„Nichts über uns ohne uns“ ist ein Motto von Menschen mit Behinderung, die ihre Selbstbestimmung stärken und aktiv ihre individuelle Lebensplanung gestalten wollen. Das 2bedeutet, dass für Menschen mit Assistenzbedarf zum Beispiel das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht, das heißt, wie und wo sie wohnen und arbeiten wollen und welche Teilhabeleistungen sie in Anspruch nehmen, für uns von entscheidender Bedeutung ist und sich natürlich auch in dem Bundesteilhabegesetz wiederfinden muss.Den Kritikern möchte ich aber sagen: Die Sorgen und Ängste kommen bei uns, aber auch in Berlin an. Und gleichzeitig sage ich, dass nicht alle Kritikpunkte berechtigt sind: Bisher haben diejenigen Anspruch auf Eingliederungshilfe, die eine „wesentliche Behinderung“ haben. Künftig wird endlich nicht mehr auf die Defizite eines Menschen abgestellt. Das ist ganz wichtig. Stattdessen werden im Sinne der UN-Konvention individuelle Einschränkungen nach der sog. ICF-Klassifikation betrachtet. Dabei kann eine Leistung auch dann gewährt werden, wenn weniger als fünf bzw. drei Lebensbereiche nach den ICF-Kriterien eingeschränkt sind, aber im Einzelfall eine vergleichbare Unterstützung erforderlich ist.Dass es künftig eine Unterstützung im Einzelfall geben kann, wenn „nur“ eines der Kriterien in großem Umfang gegeben ist, ist eine Regelung, die auf Grund der Kritik vieler Behindertenverbände als Änderung in den Gesetzzentwurf gelangt ist. Wir finden, dass diese Schritte richtig und notwendig sind, um den Bedenken Rechnung zu tragen. Denn Behinderungen sind immer individuell und deshalb auch individuell zu betrachten.Aber ein Bundesteilhabegesetz bedeutet für uns natürlich auch die Gewährleistung einer unabhängigen Beratung, den Verzicht auf Anrechnung von Einkommen und Vermögen und auch die Einhaltung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.Vor diesem Hintergrund haben die Regierungsfraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag im Mai 2015 einen Antrag eingebracht, der Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz formuliert. Diese Grundzüge bzw. Anforderungen gelten für uns fort und sind auch heute noch unsere Diskussions- und Handlungsleitlinien. Mit diesem Grundsatz gehen wir gerne in die Ausschussberatungen. Aber wir sind uns darüber im Klaren, dass der Ball in Berlin und nicht in Kiel liegt.