Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

28.09.16 , 16:34 Uhr
SPD

Ralf Stegner: Haltlose Vorwürfe - von der Opposition konstruiert

Kiel, 28. September 2016 Nr. 227 /2016



Ralf Stegner:
Haltlose Vorwürfe – von der Opposition konstruiert Zur Debatte um die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Stegner:
Vertraulichkeitsvorschriften müssen eingehalten werden – wie man das regelt, darüber kann man reden, aber es müssen einheitliche Regelungen sein und sie müssen für alle gelten. Wenn dagegen verstoßen wird und vertrauliche Unterlagen öffentlich gemacht werden, bedarf es keiner Anweisung aus dem Justizministerium, wie damit umgegangen wird.
Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft – sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist – verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies war der Fall, nachdem öffentlich bekannt geworden ist, dass die vertraulichen Unterlagen der Presse zugespielt worden waren. Es ist daher folgerichtig, dass die Staatsanwaltschaft zumindest dann, als sie durch das Ministerium von den Sachverhalten unterrichtet worden war, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Genauso folgerichtig – und bei der vorliegenden Sachlage geboten – ist es auch, dass seitens der Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 353b Abs. 4 StGB gestellt worden ist. Eines Erlasses des Justizministeriums bedurfte es also ohnehin nicht.
Im vorliegenden Fall, der auch im Ältestenrat intensiv erörtert wurde, ist das Parlament in keiner Weise eingeschränkt oder unter Druck gesetzt worden. Es geht in dieser Angelegenheit erkennbar nicht um Fakten, sondern die Opposition bläst die Backen auf und konstruiert den absurden Vorwurf, die Justizministerin habe die Staatsanwaltschaft angewiesen, gegen Abgeordnete zu ermitteln. 2



Für die Herren Günther und Kubicki gilt anscheinend, wenn sie keine Inhalte haben, dass sie sich dann mit Unterstellungen insbesondere gegen Kabinettsmitglieder hervortun. Das wäre nicht das erste mal und es wäre auch nicht das erste mal, dass sich diese Behauptungen als Luftnummer erweisen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen