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29.09.16 , 12:31 Uhr
SPD

Ralf Stegner, Eka von Kalben, Lars Harms: Zusage der Vertraulichkeit muss eingehalten werden!

Petra Bräutigam Claudia Jacob Peer Dittrich



29. September 2016


Ralf Stegner, Eka von Kalben, Lars Harms:
Zusage der Vertraulichkeit muss eingehalten werden! Zur Debatte um die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklären die Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Dr. Ralf Stegner, der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben, und der Abgeordneten des SSW, Lars Harms:
Mit Dokumenten, die als vertraulich eingestuft sind, muss auch vertraulich umgegangen werden; das versteht sich von selbst. Da die Rechte der Opposition und des Parlaments insgesamt nicht eingeschränkt werden dürfen, ist klar, dass bei Dokumenten, die vom Parlament aus Ministerien angefordert werden, nicht die Regierung alleine festlegt, ob diese vertraulich sind, sondern die Einstufung der Regierung kann im Ausschuss hinterfragt werden. Stimmt das anfordernde Gremium jedoch der Vertraulichkeit zu, ist diese auch einzuhalten. Dies ist – schon aus datenschutzrechtlichen Gründen – Voraussetzung für die Übermittlung bestimmter personenbezogener Dokumente. Dass solche zur Verfügung gestellt werden, ist wiederum wichtig für eine effektive Kontrolle der Regierung durch das Parlament. Wenn man sich aber – wie im Falle staatsanwaltlicher Akten, die der PUA „Friesenhof“ angefordert hatte – im Ausschuss auf Vertraulichkeit verständigt hat, dann muss diese auch eingehalten werden. Es kann nicht angehen, dass dann gegen denjenigen, der auf den Bruch der Vertraulichkeit hinweist, mit der Parole „haltet den Dieb“ gehetzt wird.

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