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13.10.16 , 18:16 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zum Erhalt der Rechtsmedizin in Kiel

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 18 – Erhalt der Rechtsmedizin in Kiel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 24105 Kiel der Abgeordnete Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Andreas Tietze: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 437.16 / 13.10.2016

Rechtsmedizin auf gutem Weg
Die FDP läuft der Zeit hinterher. Sie schlägt Dinge vor, die schon lange im Blick sind. Sie wiederholt einen Beschluss, den der Landtag bereits 2005 gefällt hat.
Die FDP will z.B. eine kostendeckende Gebührensatzung für Obduktionsleistungen. Das wollen wir auch. Nur so kann diese Leistung für Dritte erbracht werden, ohne dass sie durch das Land bezuschusst werden muss. Das hat der Landesrechnungshof durchaus zu Recht angemahnt.
Die Küstenkoalition hat sich schon längst auf diesen Weg begeben. Und sie war erfolg- reich. Die Zuständigkeit liegt allerdings beim Bund. Das Kostenrechtsmodernisierungs- gesetz sieht eine relevante Anhebung der Gebührensätze vor, auch für Obduktionen.
Was wir nicht brauchen, sind überflüssige Debatten und unsinnige Beschlüsse. Der Landtag hat wahrlich genug zu tun – mit dem laufenden Geschäft und mit der Bewälti- gung aktueller Erfordernisse. Der Antrag der FDP gehört weder in die eine noch in die andere Kategorie.
Die Lage in Sachen Rechtsmedizin ist geklärt. Die Landesregierung hat hierzu einen Bericht vorgelegt. Wir haben ihn in den Fachausschüssen diskutiert und abschließend zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung an der bisherigen Ausrichtung des Instituts für Rechtsmedizin am UKSH ist nicht geplant. Es bleibt bei beiden Standorten, in Verantwortung des UKSH. Den- noch wollen wir Synergieeffekte nutzen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Denn Doppelstrukturen sind ineffektiv und unwirtschaftlich. Und das können wir uns nicht leis- ten.


Seite 1 von 2 Die Stiftungsuniversität zu Lübeck wünscht sich ein eigenes Rechtsmedizininstitut. Das vorgetragene Argument, dass eine Ausgliederung aus dem UKSH und eine Integration in die Stiftungsuniversität besser wäre, erschließt sich nach wie vor nicht.
Das Wissenschaftsministerium ist in der Diskussion mit den Hochschulen. Die Kosten und Nutzen müssen sorgfältig abgewogen werden. Bisher gibt es einen Lehrstuhlinha- ber an der CAU Kiel. Eine organisatorische Trennung hätte zwangsläufig die Folge, dass die Stiftungsuni Lübeck eine eigene Professur für Rechtsmedizin fordert.
Ich kann nach den Turbulenzen um die Schließung der Uni Lübeck verstehen, dass man alles versucht, um den Standort abzusichern. Doch ich bin überzeugt, dass diese Forderung wenig sinnvoll ist.
Die Landesregierung geht hier pragmatisch und lösungsorientiert zu Werke. Der Lan- deshaushalt enthält im Einzelplan Soziales einen Haushaltsvermerk, dass die Mittel zum Ankauf eines Gebäudes für die Nutzung durch das UKSH nebst Nebenkosten vor- handen sind. Man ist überzeugt, damit zukünftig Geld zu sparen.
Sämtliche Nebentätigkeiten wurden zur Dienstaufgabe erklärt. Diese Leistungen wer- den nicht mehr privat abgerechnet.
Der Opferschutz ist ein wichtiges Anliegen dieser Koalition. Im Haushalt 2015 wurden 200.000 Euro zur vertraulichen Spurensicherung eingestellt, um dieses Anliegen auch finanziell zu hinterlegen.
Es ist unser gemeinsamer Auftrag, die Haushalte im UKSH und Uni so wirtschaftlich wie nötig und so nachhaltig wie möglich zu gestalten. Das gilt auch für die Rechtsmedi- zin.
Das Ministerium hat die richtigen Schritte eingeleitet und ist im Gespräch mit dem Hochschulen zur Zukunft des Instituts für Rechtsmedizin. Wir sind auch hier auf dem richtigen Weg.
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