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Beate Raudies: Die Heimaufsicht im Sozialministerium hat rechtmäßig und engagiert gehandelt
Kiel, 31. Oktober 2016 Nr.256/2016 Beate Raudies: Die Heimaufsicht im Sozialministerium hat rechtmäßig und engagiert gehandeltZur heutigen (31. Oktober 2016) Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erklärt die Obfrau der SPD-Landtagsfraktion, Beate Raudies:„Die Anhörung der Sachverständigen Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner und Thomas Mörsberger am 31. Oktober 2016 durch den 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hat die Ergebnisse des schriftlichen Gutachtens der Sachverständigen ausdrücklich bestätigt. Die Heimaufsicht im Sozialministerium ist im gesamten Untersuchungszeitraum (2007 – 2015) durch angemeldete und unangemeldete Besuche präsent gewesen, hat Beratungen des Einrichtungsträgers vorgenommen, Auflagen erteilt und ist ihrem gesetzlichen Auftrag dadurch gerecht geworden. Schließlich ist am 03. Juni 2015 durch die Heimaufsicht für zwei Teileinrichtungen des Friesenhofs die Betriebserlaubnis widerrufen worden. Zu keinem Zeitpunkt hat eine rechtliche Verpflichtung der Heimaufsicht bestanden, weitergehende Maßnahmen vorzunehmen als die jeweils ergriffenen.Die Anhörung der Sachverständigen und deren schriftliches Gutachten bestätigen, dass die Heimaufsicht in rechtlich nicht zu beanstandender Weise und engagiert ihre Aufgabe erfüllt hat. Es ist aber auch deutlich geworden, dass eine Anpassung der rechtlichen Regelungen zum besseren Schutz der Kinder und Jugendlichen in stationären Einrichtungen geboten ist, insbesondere um das Gesamtsystem der Aufsicht der jeweils für den im Einzelfall verantwortlichen entsendenden Jugendämtern, dem örtlich zuständigen Jugendamt und der für die strukturelle Aufsicht verantwortlichen Landesjugendamt im Sozialministerium so zu ordnen, dass die jeweiligen Verantwortlichkeiten auch praktisch wahrgenommen werden. Dies gilt sowohl für die entsendenden Jugendämter, die das Wohl des jeweiligen Kindes und Jugendlichen individuell sicherzustellen haben, als auch das Jugendamt, in dessen Bezirk die Einrichtung liegt und das seinem Schutzauftrag ebenfalls wahrzunehmen hat.“