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16.11.16 , 15:01 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch: Wir brauchen ein modernes Teilhaberecht

Kiel, 16. November 2016 Nr. 271 /2016



Wolfgang Baasch:
Wir brauchen ein modernes Teilhaberecht Bei der heutigen Demonstration gegen das geplante Bundesteilhabegesetz sprach der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Baasch, zu den Demonstranten. Er sagte:
Das neue Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung den vollen Zugang zum gesellschaftlichen und sozialen Leben garantieren. Es soll die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 in Kraft getreten ist, endlich in geltendes Recht umwandeln. Das Ziel, Menschen mit Behinderung ein „Mehr“ an selbstbestimmter Lebensführung zu ermöglichen und sie aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herauszuholen, ist längst überfällig.
Wir wollen, dass die Eingliederungshilfe in ein modernes Teilhaberecht umgestaltet wird. Wir wollen, dass Frauen und Männer mit Behinderung bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommen und dass Menschen mit Behinderung durch mehr Teilhabe an Bildung, Wohnen und Freizeit profitieren.
Dafür bietet der vorläufige Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz einige gute Aspekte. Das Bundesteilhabegesetz soll ab Januar 2017 schrittweise in Kraft treten. Ab 2020 soll die Eingliederungshilfe dann keine Leistung der Sozialhilfe mehr sein. Das Recht der sozialen Teilhabe wird als eigenständiges Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch geregelt. Und wir kommen endlich weg vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe. Das ist eine Forderung, die seit vielen Jahren immer wieder erhoben wird.
Selbstverständlich müssen aber auch die Sorgen von Menschen mit Behinderung sehr ernst genommen werden. Wenn Befürchtungen bestehen, das neue Bundesteilhabegesetz führe zu 2



Leistungseinschränkungen, muss hier eindeutig klargestellt werden: Das neue Bundesteilhabegesetz darf nicht dazu führen, dass Menschen schlechter gestellt oder in ihren Rechten beschnitten werden.
Es darf nicht sein, dass durch dieses Gesetz am Ende Menschen ausgeschlossen werden und nicht mehr weiter teilhaben können, die heute noch Eingliederungshilfe erhalten. Wo Inklusion drauf steht, darf nicht Exklusion herauskommen.
„Nichts über uns ohne uns“ ist ein Motto von Menschen mit Behinderung, die ihre Selbstbestimmung stärken und aktiv ihre individuelle Lebensplanung gestalten wollen. Für uns ist von entscheidender Bedeutung, dass Menschen mit Assistenzbedarf zum Beispiel das Wunsch- und Wahlrecht, also wie und wo sie wohnen und arbeiten wollen und welche Teilhabeleistung sie in Anspruch nehmen, bekommen. Und dieser Anspruch muss sich auch im neuen Bundesteilhabegesetz wiederfinden.
Ein Bundesteilhabegesetz muss die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Es muss dazu beitragen, auf den persönlichen Bedarf und auf die persönliche Lebenssituation der Menschen einzugehen. Nur dann kann ermittelt werden, wer welche Art von Leistung braucht und in welchem Umfang diese Leistung zur Verfügung stehen muss, damit der Einzelne im Rahmen seiner Möglichkeiten an dieser Gesellschaft teilnehmen kann.

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