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Thomas Rother zu TOP 10 + 11: Bestenauslese und Unabhängigkeit bei Richterwahl nicht gefährden
Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html Kiel, 15. Dezember 2016TOP 10 + 11, Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht / Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts (Drs 18/4622, 18/4932, 18/1445, 18/4933)Thomas Rother:Bestenauslese und Unabhängigkeit bei Richterwahl nicht gefährdenWir wollen in zweiter Lesung unsere Landesverfassung und unser Landesverfassungsgerichtsgesetz ändern. Wie schon im Jahr 2007, als wir als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht auf den Weg gebracht hatten, werden wir dies in großer Einigkeit entscheiden. Begleitet wurde dieses Gesetzgebungsverfahren durch Pressemeldungen, die so, wie sie formuliert waren, eher an Verschwörungstheorien erinnerten als an sachliche Auseinandersetzungen. Ein gefundenes Fressen für den Verschwörungstheoretiker Patrick Breyer – wie wir gestern ja auch wieder lesen konnten!Manche Stellungnahme der anzuhörenden Verbände und Personen hatte leider auch diese Tendenz. Nicht mit dem Inhalt des Gesetzes, sondern mit dem Anlass der Gesetzesänderung taten sich manche schwer. So kamen erstaunlicherweise eher die Antragsteller in die Rolle der Anzuhörenden als die Sachverständigen, die die Entwürfe beurteilen sollten. Daher betone ich hier nochmals den Hintergrund unserer Gesetzentwürfe: Der Zeitpunkt orientiert sich schlicht an dem nächsten Wahltermin. Damit ist nicht die Landtagswahl gemeint, sondern der nächste Termin zur Richterwahl im kommenden Jahr. Und wenn etwas geändert werden soll, dann sinnvollerweise rechtzeitig vor dem Wahltermin. Zur Stärkung der Unabhängigkeit des Gerichts 2ist der künftige Verzicht auf eine Regelung zur Wiederwahl folgerichtig. Es gibt zwangsläufig immer wieder politisch umstrittene Entscheidungen, die zu einer öffentlichen Diskussion führen. Da die Erlangung einer Wiederwahl die Entscheidung eines Richters beeinflussen könnte, wollen wir das ausschließen.Die Begrenzung der Wahlzeit der Richterinnen und Richter auf zwölf Jahre orientiert sich an der bewährten und völlig unstreitigen Praxis der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts. Stellvertreterregelungen gibt es nur in den Bundesländern. Das bleibt an dieser Stelle aus der praktischen Erfahrung heraus auch sinnvoll. Eine Stellvertreterregelung sollte jedoch keiner Wahl zum ordentlichen Mitglied entgegenstehen oder Wahlzeiten begrenzen. Das Auseinanderfallen der Wahlzeiten war zum Start des Gerichts durchaus sinnvoll, soll künftig aber weitgehend vermieden werden.Und wenn wir auf die Qualität derjenigen schauen, die für ein Landesverfassungsgericht gewählt werden, so habe ich auch keine Angst vor irgendwelchen Übergangsschwierigkeiten, wie sie in der Anhörung geäußert wurden. Wenn die das nicht könnten, würden wir sie nicht wählen! Das alles dient letztlich einer größeren Übersicht in der personellen Struktur des Gerichtes und ist Hintergrund für unseren Gesetzentwurf. Das kann man anders sehen, hat aber nichts mit irgendwelchen Schauergeschichten zu tun. Und unabhängig davon haben uns alle Sachverständigen sogar bestätigt, dass man das natürlich so machen kann und dass das rechtlich alles vollkommen korrekt ist. Also machen wir es!Den Gesetzentwurf bzw. den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten zur öffentlichen Ausschreibung der Positionen lehnen wir weiterhin ab. Aus gutem Grund macht dies auch kein anderes Bundesland. Denn eine Art Wahlkampf um die Besetzung des Landesverfassungsgerichts kann man nicht ernsthaft wollen. Wenn beispielsweise die sich bewerbenden Personen in einem Anhörungsverfahren dann Prognosen zu anstehenden Entscheidungen abgeben sollen, kann das nicht sinnvoll sein. Bestenauslese und Unabhängigkeit wären dann tatsächlich gefährdet. Da ist das bisherige Verfahren solider. Für das öffentliche Ansehen des Verfassungsgerichtes wäre so etwas absolut nicht zuträglich.Ich bitte daher um Zustimmung zur Änderung der Landesverfassung und im zweiten Schritt zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes.