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16.12.16 , 14:14 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 48: Keiner Privatschule wird etwas weggenommen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 16. Dezember 2016


TOP 48 Zweiter Bericht über die Entwicklung der Schülerkostensätze nach Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung (Drs. 18/4902)



Beate Raudies
Keiner Privatschule wird etwas weggenommen

Der Landtag hat mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die finanzielle Bezuschussung der Ersatzschulen neu geregelt und das Ministerium im Schulgesetz dazu verpflichtet im Abstand von zwei Jahren über die Entwicklung der Finanzierung der Ersatzschulen zu berichten, um durch diese Evaluation dem Gesetzgeber Gelegenheit zu geben gegebenenfalls gesetzlich nachzusteuern. Der Bericht der Landesregierung, für den ich mich bei Frau Ministerin Ernst und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanke zeigt, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für neue Regelungen gibt. Die Zuschüsse für die allgemeinbildenden Ersatzschulen sind seit 2012 um rund 8,5 Millionen Euro angestiegen. Und ich möchte an dieser Stelle hervorheben, dass sich daraus möglicherweise für Außenstehende, die mit den schulrechtlichen Grundlagen nicht vertraut sein können, ein falsches Bild ergeben könnte. Die Landesregierung hat über die Nachschiebeliste den Gesamtzuschuss für die deutschen Privatschulen um eine Million Euro gekürzt und die Koalitionsfraktionen haben bei den privaten allgemeinbildenden Schulen weitere 855.000 Euro zur Gegenfinanzierung wichtiger Projekte – besonders für fünfzig zusätzliche Referendarstellen – herausgenommen. Das bedeutet nicht, dass irgendeiner Privatschule etwas weggenommen wird was ihr laut Schulgesetz zusteht. Es zieht lediglich die Konsequenzen daraus, dass angesichts der Entwicklung der Schülerzahlen 2



der Gesamtzuschuss im Haushaltsentwurf zu hoch bemessen war. Andersherum betrachtet: Sollten die jetzt vorgesehenen Mittel nicht auskömmlich sein – wovon wir nicht ausgehen – müssten wir im Rahmen des Nachtragshaushaltes für 2017 an dieser Stelle nachsteuern. Was wir aber gewiss nicht tun werden ist, über die deutschen Privatschulen ein Füllhorn auszugießen, wie die FDP es in ihren Haushaltsanträgen gefordert hat. Keine Schule in privater Trägerschaft wird Probleme wegen der Finanzpolitik der Koalition bekommen aber natürlich haben einige Schulen aufgrund von zurückgehenden Schülerzahlen auch finanzielle Einbußen zu verkraften.
Aus meiner Sicht ist besonders wichtig, dass die neue gesetzliche Regelung viele Privatschulen nicht nur aus dem Waldorf-Komplex dazu motiviert hat sich den Herausforderungen der inklusiven Beschulung zu stellen. Die von der Landesregierung vorgelegten Zahlen widerlegen auch die immer wieder gern erhobene Behauptung, es sei in Schleswig-Holstein besonders schwierig eine Schule in privater Trägerschaft zu gründen. Im Sommer 2017 werden gleich vier Schulen in privater Trägerschaft, drei Grundschulen und eine verbundene Grund- und Gemeinschaftsschule ihren Betrieb aufnehmen. Die Trägerverbände der Privatschulen wissen, dass sie in der SPD einen verlässlichen Partner haben, gerade weil wir immer wieder deutlich machen, dass die vorrangige Verantwortung des Staates den Schulen in öffentlicher Trägerschaft und den Schulen der dänischen Minderheit gilt. Gleichwohl dürfen wir die gesellschaftliche Diskussion darüber nicht ignorieren inwieweit private Bildungseinrichtungen, die vom Land nicht nur zugelassen sondern auch subventioniert werden, gegen Artikel 7 des Grundgesetzes verstoßen, der eine „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ ausdrücklich verbietet.
Die Rechtsprechung geht dabei bisher davon aus, dass ein Schulgeld von 160 Euro pro Monat diesen Anforderungen noch gerecht würde aber wir wissen alle, dass die meisten Privatschulen diese Grenze deutlich überschreiten.
Es ist richtig, dass viele Privatschulen Stipendien für Kinder und Jugendliche anbieten, deren Eltern sich kein oder nur ein geringeres Schulgeld leisten können. Dennoch hat kein Betreiber einer Privatschule das Recht den Auftrag des Grundgesetzes als allgemein verbindlich für jeden anzusehen – außer für sich selbst.
Ich bitte Sie den Bericht der Landesregierung zur abschließenden Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen.

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