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24.03.17 , 13:34 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 31: Postkontrollen in den Justizvollzugsanstalten sind gesetzesmäßig!

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 24. März 2017



TOP 31 Kontrolle von Schriftwechseln in den Justizvollzugsanstalten (Drs-Nr. 18/5316)



Thomas Rother:
Postkontrollen in den Justizvollzugsanstalten sind gesetzesmäßig!

Im Februar erreichte die Mitglieder des Innen- und Rechtsauschusses und des Petitionsausschusses das Schreiben eines in der JVA Lübeck inhaftierten Mannes in welchem er die Öffnung eines an ihm adressierten Briefes der Piratenfraktion bzw. des Abgeordneten Dudda in seinem Haftraum schilderte. Die Öffnung soll vor dem Gefangenen mit dem Hinweis erfolgt sein, dass es eine Kontrolle auf verbotene Gegenstände sei. Der Gefangene schilderte dann, dass es sich um zwei Blatt Papier gehandelt hätte, die keinerlei Hinweis auf solche Gegenstände hätten geben können. Bezogen auf diesen Einzelfall muss man wissen, dass dieser Gefangene es ist, der Vollmachten eines Anwalts für Klagen gegen Justizvollzugsbedienstete in seinem Haftraum hatte, für diesen dort geworben hat und mit einer Rabattierung für eigene Klagen entlohnt worden sein soll. Und es gibt noch eine Reihe weiterer Streitpunkte mit dem Gefangenen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Rabatt-Aktion wurde auf den Schriftverkehr des Gefangenen ein besonderes Augenmerk gelegt. Zudem traue ich es jedem in diesem Saal zu, einen Briefkopf zu fälschen, so dass eine Sichtkontrolle – keine Kontrolle des Inhalts -, ob der angegebene Absender auch der tatsächliche Absender ist, Sinn ergibt. Daher ist in diesem Einzelfall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen des Justizvollzugsgesetzes offenkundig ordnungsgemäß vorgenommen worden. 2



In der Vergangenheit war es so, dass solche Einzelfälle über die Anstaltsleitung direkt geklärt wurden. Das hat auch die Piratenfraktion bislang so gemacht. Aber da das Piratenschiff nun untergeht, schlägt Herr Dudda wild um sich und beschimpft sogar die Vollzugsbediensteten als „Wärter“ - kurioser Weise nachdem er sich lange Zeit als Anwalt der Vollzugsbediensteten verstanden hatte. Den Job versucht nun Frau Ostmeier zu übernehmen und verbindet diesen Vorgang mit mangelhafter Personalausstattung und zu rascher Umsetzung des Gesetzes.
Da hat das eine mit dem anderen soviel zu tun wie die Geburtenrate mit der Entwicklung der Anzahl der Störche, die auch wenn sie parallel verlaufen letzten Endes doch in keiner Wechselbeziehung zueinander stehen.
Zweifel von Gefangenen an der Handhabung der Postöffnung gab es außerdem auch mit dem alten Gesetz und wird es auch mit jedem Gesetz geben, dass so etwas vorsieht.
Hinzu kommt, dass die Neuregelung im Gesetz, die ja in der Tat eine Einschränkung vorsieht, keiner grundlegenden Kritik unterworfen war. In der Anhörung wurde lediglich von Seiten der Kirchen eine Aufnahme in den Kreis der Absender, deren Post nicht kontrolliert werden darf, angemahnt und Herr Professor Feest von der Uni Bremen bat um Ausnahme von Behördenschreiben bei der Kontrolle. Sonst gab es nichts dazu!
Für die ausführliche und schlüssige Beantwortung der Fragen der FDP-Fraktion durch die Ministerin bedanke ich mich an dieser Stelle ganz herzlich. Es gibt eben unterschiedliche Länderregelungen zur Postkontrolle. Die in der Presse zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich unmittelbar auf die Regelung in Baden-Württemberg, die anders ist als unsere.
Schleswig-Holsteins Vorschrift mag hier strenger sein als andere. Wenn man das nicht will, muss man das Gesetz schlicht ändern. In der derzeitigen Praxis geschieht die Kontrolle anlassbezogen und nicht willkürlich. Eine Sichtkontrolle ist außerdem etwas anderes als das Lesen eines Schriftstücks – auch wenn die Grenzziehung nicht immer eindeutig möglich ist. Daher wäre im Einzelfall das Fehlverhalten eines Vollzugsbeamten nachzuweisen. Doch dafür gibt es andere Gremien als nun gerade den Landtag.

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