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27.04.18 , 13:08 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 32: Jede Entscheidung bedarf einer gut überlegten Grundlage

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 27. April 2018


TOP 32: Schutz der Privatanschrift von Kandidaten zur Kommunalwahl – Änderung der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (Drs-Nr.: 19/692)



Thomas Rother
Jede Entscheidung bedarf einer gut überlegten Grundlage


Wieder einmal erreicht uns ein Antrag der AfD, der Probleme der AfD regeln soll. Bei der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahlen ist es bei der AfD offenkundig so, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Kandidatur zurückziehen, wenn ihnen bekannt wird, dass ihre Anschrift veröffentlich wird und sogar auf dem Stimmzettel genannt wird. Auch manche oder mancher aus diesem Parlament wird festgestellt haben, dass sie oder er durch diese Tätigkeit ins Blickfeld von Menschen gekommen ist, die ihrem Unmut über politische Entscheidungen oder ihre geistige Verwirrtheit an ihnen auslassen. Dabei ist das Internet schon ein großer Fortschritt, da Schmäh- oder Drohbriefe nun meist per E-Mail kommen und schlicht weggedrückt werden können, sofern der Spam-Filter sie nicht schon aussortiert und man diesem Unrat somit nicht mehr im Haus hat.
Ein zerkratztes Auto, mehr oder weniger feste Körperausscheidungen vor der Tür oder im Briefkasten, ein Farbbeutelinhalt an der Hauswand oder die Fuhre Mist vor der Tür beispielweise können die unangenehmen Begleiterscheinungen eines politischen Mandats sein. Manche von uns können da sicherlich noch eine Geschichte drauflegen. Auch die Angabe einer Erreichbarkeitsadresse statt der Privatanschrift wie es im AfD-Antrag heißt, hilft da nur wenig. 2



Den Unmut bekommen dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Büros an diesen Adressen ab. Mit solchen Situationen leben wir alle seit Jahren. Sie sind die Schattenseiten in unserer politischen Kultur. Allerdings ist bei solchen Vorfällen nicht immer ein Zusammenhang mit dem Mandat oder einer besonderen Partei gegeben, auch wenn es das nicht besser macht. Im Lübecker Bürgerschaftswahlkampf beispielsweise wurden in einem Stadtteil parteiübergreifend die Plakate zerstört. Oder beim letzten Stein, der in das Schaufenster unserer örtlichen Geschäftsstelle flog, war die nahe liegende Baustelle die günstige Gelegenheit und es mussten noch andere Scheiben in der Nachbarschaft klirren.
Ob solche Vorfälle aber tatsächlich ein allgemeines Problem sind oder nur der unangenehme zu ertragende Beifang der offenen Gesellschaft, hat bei Diskussionen über Wahlrechtsreformen in den vergangenen Jahren zu der Abwägung geführt, an dieser Stelle keine Änderungen vorzunehmen. Die bereits mögliche Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz wurde als ausreichend erachtet. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen ihrem Wahlkreis verbunden sein und natürlich die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern leben. Menschen wählen ungern Postfächer oder Abziehbilder. Daher gehört es auch zu einer Kandidatur, ein Stück Privatheit zu offenbaren. Ich selbst habe bei der Wahl zur Lübecker Bürgerschaft schon Briefwahl gemacht, natürlich gleich den SPD-Kandidaten gewählt, aber zugegebener Maßen mir noch einmal alle Anschriften angeschaut, wer denn auch von denen tatsächlich in meiner Nähe wohnt. Und ich bin mir sicher, dass das für viele Wählerinnen und Wähler ein Auswahlkriterium ist. Dennoch ist es so, dass insbesondere in den großen Städten die Situation eskaliert ist. Im Land Berlin hat man daher 2015 eine Rechtsänderung vorgenommen. Es genügt nun eine Erreichbarkeitsadresse für den Wahlleiter. Auf dem Stimmzettel erscheint nur noch die Postleitzahl. Begründet wurde diese Neuregelung durch körperliche Übergriffe auf Abgeordnete und Bezirksverordnete durch gewaltbereite Rechtsextremisten und Demonstrationen einer rechtsgerichteten Bürgerbewegung vor dem Haus einer Bundestagsabgeordneten – was auch die Nachbarschaft nicht erfreut hat. Hinzu kam, dass die NPD-Kandidaten fast alle in ihrer Parteizentrale wohnten. Aber das ist Berlin und nicht das vergleichbar friedliche Schleswig- Holstein.
Daher bitte ich um Zustimmung zum gemeinsamen Antrag der Demokraten, um eine vernünftige Grundlage für eine Positionierung und einen möglichen Handlungsbedarf zu erhalten. Den AfD- Antrag lehnen wir ab.

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