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27.04.18 , 15:52 Uhr
FDP

Stephan Holowaty zu TOP 3 "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts"

Presseinformation
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt MdL Vogt, Vorsitzender Anita Klahn MdL Klahn, Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky MdL Kumbartzky, Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 136/2018 Kiel, Freitag, 27. April 2018
Datenschutz/Datenschutzgesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Stephan Holowaty zu TOP 3 „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts“ In seiner Rede zu TOP 3 (Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrech) er- klärt der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Ste- Ste- Holowaty: phan Holowaty :
„Eines vorweg: ich bedaure, dass es das so wichtige Thema Datenschutz nur auf den letzten Platz unserer heutigen Tagesordnung geschafft hat. Da ich aber weiß, wie wichtig dieses Thema für uns alle ist, freue ich mich aber, auch am Freitagnachmittag noch über Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit, liebe Kollegen.
Am 25. Mai tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung verbindlich in Kraft. Diese Verordnung hat erhebliche Auswirkungen für Wirtschaft und Unternehmen, aber eben auch für die öffentlichen Verwaltungen. Und da- rum geht es bei den vorliegenden Gesetzesänderungen. Unser jetziger Standard beim Datenschutz in Schleswig-Holstein ist schon sehr gut. Für Bürger und Behörden ist es aber auch wichtig, überall in der EU ein identi- sches Schutzniveau zu haben. Damit macht eine europäische Regelung in diesem Fall absolut Sinn.
Zunächst das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD): dem ULD als Aufsichtsbehörde wird in Zukunft eine noch viel stärkere, eine noch viel selbständigere Rolle zukommen als dies bisher der Fall war. Die Selb- ständigkeit und Unabhängigkeit ist uns besonders wichtig. Die Umsetzung des neuen Landesdatenschutzgesetzes, die Beratung von Behörden, Unter- nehmen und Bürgern wird für das ULD mit dem Inkrafttreten der europäi- schen Datenschutzgrundverordnung eine ziemliche Herausforderung wer- den. Ich bin mir sicher, dass das ULD sich hier vorrangig als Partner positi- onieren wird und hoffe, dass dies Unternehmen, Behörden und Bürger auch so verstehen.

Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Auch die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in den kommunalen Be- hörden wird eine nicht kleine Herausforderung. Es geht nicht nur darum, Datenschutzbeauftragte zu bestellen, sondern auch, diese Rolle konstruktiv zu leben, nicht als Verhinderer, sondern als Mitgestalter. Daten zu schützen ist eben keine Gängelei der öffentlichen Verwaltung, sondern ein Teil des Selbstverständnisses eines freiheitlichen Staates. Gleichzeitig gilt aber auch, dass ein Datenschutzgesetz nicht eine einmalige, sondern eine konti- nuierliche Aufgabe ist.
Wir sehen auch, dass es wichtige technische Entwicklungen gibt, die auch auf die öffentlichen Verwaltungen in den kommenden Jahren erhebliche Veränderungen zur Folge haben werden. Seien es Anwendungen der künst- lichen Intelligenz, sei es die gesamte Big Data-Thematik, digitale Kommuni- kation mit den Bürgern oder Blockchains. Datenschutz muss sich ständig weiterentwickeln, an moderne Technologien, an neue Herausforderungen anpassen.
Eine moderne Verwaltung darf nicht stillstehen. Sie muss sich in einem kaum vorstellbaren Tempo weiterentwickeln. Datenschutz muss ein integra- ler Bestandteil sein und muss sich genauso weiterentwickeln. Datenschutz wird ein Dauerthema bleiben. Heute passen wir das Landesrecht an die neue europäische Rechtsnorm und die Rechtssystematik an.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de

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