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24.01.19
10:23 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP3: Ein schwarzer Tag für Schleswig-Holsteins Arbeitnehmer

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 24. Januar 2019

TOP 3: Änderung des Gesetzes zum Vergaberecht (Drs. 19/861, Drs. 19/886, Drs.19/1171, Drs. 19/1195)

Thomas Hölck


Ein schwarzer Tag für Schleswig-Holsteins Arbeitnehmer
„Heute ist ein schwarzer Tag für Schleswig-Holsteins Arbeitnehmer. Mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen soll heute das schlechteste Vergabegesetz in der Bundesrepublik beschlossen werden. Dieses Gesetz fördert Lohndumping. Dieses Gesetz untergräbt den weltweiten Kampf gegen die Einhaltung von Menschenrechten. Dieses Gesetz ist eine Schande für unser Bundesland.
Der Gipfel der Ungerechtigkeit dabei ist der Verzicht auf die umfassende Kopplung der Vergabe an die Tariftreue. In keinem anderen Bundesland hat das Lohnniveau in den vergangenen Jahren so stark gelitten wie in Schleswig-Holstein. Wir sind der Lohnkeller unter den westdeutschen Bundesländern. Ihr Gesetz wird diese Entwicklung weiter verfestigen. Den Reichen geben und den Arbeitnehmern nehmen, das ist ihre Politik. Wir hingegen fordern mit unserem Änderungsantrag das bestehende Gesetz weiterzuentwickeln. Wir wollen die Tarifbindung insbesondere für den ÖPNV, den SPNV, die Freistellungsverkehre und die Abfallwirtschaft. Insbesondere wollen wir nicht, dass in diesen Wirtschaftszweigen bei einem Anbieterwechsel die Leute gefeuert werden.
Deshalb fordern wir eine verpflichtende Personalübernahme bei einem Anbieterwechsel. Das verstehen wir unter sozialem Zusammenhalt. Ca. 14 Milliarden Euro werden jährlich ausgeschrieben und in Straßen- und Schulbau oder öffentliche Dienstleistungen, wie den 2



Nahverkehr, investiert, davon sind 70 – 80 % Lohnkosten. Kein anders Gesetz ermöglicht einen direkteren Einfluss auf gute Arbeitsbedingungen als das Tariftreue und Vergabegesetz.
Es ist zu tiefst ungerecht, Tariftreue nur für den ÖPNV und SPNV festschreiben zu wollen und alle anderen Branchen gehen leer aus. Das ist unanständig. Wo bleibt der Respekt vor der Arbeit der Beschäftigten. Man stellt sich ja die Frage, was haben eigentlich die Grünen gemacht?
Um das zu beurteilen, hilft ein Blick in das Plenarprotokoll vom 05. September 2018, da ist die Rede vom Kollegen Rasmus Andresen zur ersten Lesung dieses Gesetzes protokolliert. ich zitiere aus dem Plenarprotokoll:
„Ich weiß von unseren grünen Kommunalpolitikern, dass sie das Thema sehr ernst nehmen und sehr stark daran arbeiten, aus den Kommunen heraus soziale und ökologische Standards nach vorn zu stellen.“
In Nordfriesland haben ihre Parteifreunde gegen den Erhalt des bestehenden Tariftreue- und Vergabegesetz im Kreistag gestimmt. In Ostholstein haben sie im zuständigen ebenfalls dagegen gestimmt. Zum Schluss ihrer Rede vom 05. September 2018 erklären Sie, ich zitiere:
„Ich glaube, das wir uns über die Vorschläge des SSW im Ausschuss unterhalten können…“ und weiter:
„Ich freue mich auf die Beratungen und glaube, dass das Gesetz noch ein bisschen besser werden kann“.
Und die Realität? Sie haben gar nichts erreicht. Sie haben nicht mal einen weiteren Bindestrich in den Gesetzentwurf hineinverhandelt bekommen. Und noch viel schlimmer, kein grüner Abgeordnete hat sich in der abschließenden Beratung im Wirtschaftsausschuss am 16. Januar zu Wort gemeldet. Die Kollegin Marret Bohn sprach in der Dezembertagung davon, Sozialpolitik gehe nun anders. Ihre Sozialpolitik ist in der Tat eine andere als unsere. Wir verraten keine Arbeitnehmerinteressen. Sie opfern soziale Standards still und heimlich dem Koalitionsfrieden.
Es geht heute um sehr, sehr viel. Es geht darum, ob wir verbindlich ökologische und soziale Standards sichern. Ob wir Nachhaltigkeit bei der Beschaffung sichern. Ob wir uns am globalen Kampf gegen Kinderarbeit beteiligen. Ob wir gute Arbeit sichern? Oder, ob Sie heute das arbeitnehmerfeindlichste und rückwärtsgewandteste Vergabegesetz in der Bundesrepublik Deutschland beschließen werden. Wir beantragen namentliche Abstimmung für unseren Änderungsantrag.“