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19.06.20
14:29 Uhr
CDU

TOP 18: Rechtssicherheit für Kommunen bei Badestellen

Badesicherheitsgesetz | 19.06.2020 | Nr. 225/20
TOP 18: Rechtssicherheit für Kommunen bei Badestellen Die Rede wurde zu Protokoll gegeben.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine geehrten Damen und Herren,
pünktlich zum Start der Badesaison haben die Jamaika-Koalition und der SSW ein Badewesen- und Wasserrettungsgesetz vorgelegt. Mit diesem Gesetzentwurf lösen wir eine ganze Reihe von Problemen, die in den vergangenen Jahren rund um das Baden in schleswig-holsteinischen Gewässern deutlich geworden sind.
Lassen Sie mich auf die Notwendigkeit dieses Gesetzesentwurfes eingehen:
Viele von uns erinnern sich sicher noch an die ungläubigen Blicke von Touristen und Einheimischen als im vergangenen Jahr an vielen Badestellen an unseren Binnengewässern Badestege gesperrt und Badeinseln aus dem Wasser gezogen wurden und das trotz herrlichen Sonnenscheins und Temperaturen von über dreißig Grad Celsius, die förmlich zum Baden im kühlen Nass einluden.
Was war geschehen? Der Bundesgerichthof verurteilte bereits im Jahr 2017 eine Gemeinde zu Schadensersatz, nachdem es zu einem Badeunfall gekommen war. Infolgedessen erließ der Kommunale Schadensausgleich eine deutliche Warnung an die Kommunen, dass, wenn durch die Kommunen Infrastruktur zum Baden geschaffen würde, eine Schwimmaufsicht den Badebetrieb zu überwachen habe.
Aber der gut gemeinte Hinweis, Schwimmaufsichten bereitzustellen, hilft nicht wirklich weiter, denn viele Kommunen können gar keine Aufsicht stellen. Sie können sich dieses entweder finanziell nicht leisten können oder sie finden überhaupt keine Aufsichten. Somit blieb ihnen gar daher nichts anders übrig, als Badeinseln einzuholen, Stege zu entfernen oder Badestellen gänzlich zu sperren.
Das Urteil machte einmal mehr deutlich: Jedem Bürgermeister, jedem leitenden Verwaltungsbeamten aber auch jedem einzelnen Sachbearbeiter in der Verwaltung können strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn es zu einem Unglücksfall kommt. Ich habe daher großes Verständnis, wenn ein ehrenamtlicher Bürgermeister sagt, dass er nicht bereit sei, dieses Risiko zu tragen und gleichzeitig von der Politik eine gesetzgeberische Lösung fordert.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Es ist doch wirklich ein Irrsinn, wenn Badeinfrastruktur abgebaut wird, die vorher, wie vielfach geschehen, mit europäischen Fördermitteln zur ländlichen Entwicklung angeschafft wurde. Meine Damen und Herren, dies können Sie niemanden erklären.
Mit unserem Gesetzesentwurf geben wir den Kommunen wieder ein Stück Rechtssicherheit zurück. Natürlich können wir sie nicht vollständig aus der Verantwortung entlassen, denn der Grundsatz, dass diejenigen, die eine Badestelle einrichten oder betreiben, die zivilrechtlich erforderlichen Sicherungs- und Rettungsvorkehrungen zu treffen haben, bleibt unverändert bestehen.
Dies meine Damen und Herren, gilt im Übrigen auch für jeden einzelnen gemeindeeigenen Kinderspielplatz. Es wird uns nicht gelingen, die Pflicht und den Umfang der aus § 823 BGB abgeleiteten Verkehrssicherungspflichten für die jeweilige Badestellen rechtssicher zu regeln. Ein rechtliches Restrisiko bleibt.
Wir können aber die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Gefahrenabwehr derart anpassen, dass sie durch die Einführung von Legaldefinitionen eine Hilfe für Kommunen sind.
Das hilft auch der Gerichtsbarkeit bei zivilrechtlichen Schadensersatzklagen: Zur Auslegung der Verkehrssicherungspflichten kann dann und wird dann auch oft der im öffentlichen Recht gesteckte Rahmen zur Auslegung des Umfanges der Verkehrssicherungspflichten herangezogen. Und diesen Rahmen definieren wir mit unserem Gesetzesentwurf.
Wir stellen klar, dass es keine Pflicht zur Beaufsichtigung jeglicher eingerichteter und betriebener Badestellen durch eine Badeaufsicht gibt, nur weil die Kommune Infrastruktur zum Baden geschaffen hat.
Zu solcher Infrastruktur gehören übrigens bereits Mülleimer. Hier bereits eine Badeaufsichtspflicht zu normieren wäre unsinnig und auch für die Kommunen nicht tragfähig. Deshalb ist es richtig, dass das Badesicherheitsgesetz nun beispielsweise klarstellt, wann eine Badestelle vorliegt und wann eine Badeaufsicht zu stellen ist. Diese Pflicht besteht insbesondere dann, wenn die jeweiligen Kommunen ein Entgelt für die Nutzung der Badestelle erhebt oder besondere Gefahren von der Badestelle ausgehen.
Meine Damen und Herren, die Anhörung im Innenausschuss hat sehr deutlich gezeigt, dass die Kommunen auf das Badesicherheitsgesetz sehnlichst warten und uns sehr dankbar sind, dass wir dieses Gesetz heute beschließen werden. Somit dem Badespaß in dieser Sommersaison nichts entgegen.
Allerdings zeigte die Anhörung auch, dass nach wie vor, das Thema Wasserrettung nicht geklärt. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Versuche unternommen, hier eine für Feuerwehr und Wasserrettungsorganisationen tragfähige Lösung zu finden.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Auch wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart endlich eine gesetzliche Regelung für die Wasserrettung in Schleswig-Holstein zu finden.
Es gilt die Regelungslücken hinsichtlich des Zuganges zum BOS-Digitalfunk und der Sonderrechte im Straßenverkehr für die ehrenamtlich organisierten Wasserrettungsorganisationen zu schließen, ohne sie dabei aufgrund ihrer überwiegend ehrenamtlichen Strukturen zu überfordern und ohne dabei den vielen freiwilligen Feuerwehren oder dem Rettungsdienst irgendetwas wegzunehmen.
Für mich ist entscheidend: Es muss sichergestellt werden, dass je nach Einsatzlage, die richtigen und die besten Kräfte eingesetzt werden können.
Auch wenn wir im Rahmen des Badesicherheitsgesetzes heute noch keine Lösung für die Wasserrettung vorlegen konnten. Ich sehr zuversichtlich, dass wir zeitnah eine Lösung finden und diese bis zum Herbst umsetzen werden.
Abschließend wünsche ich allen Urlaubern, Tagesgästen und Einheimischen einen herrlichen Sommer und ein tolles und vor allem sicheres Badevergnügen in unserem schönen Schleswig-Holstein.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de