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26.06.20
10:54 Uhr
SPD

Stefan Weber: Das Urteil akzeptieren und daraus lernen!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #209 – 26. Juni 2020


Stefan Weber: Das Urteil akzeptieren und daraus lernen! Zum heutigen Urteil des Oberlandesgerichts zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel gegen die Landesdatenschutzbeauftragte, erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Stefan Weber: „Die Kieler Staatsanwaltschaft und die Verantwortlichen in der Landesregierung wären gut beraten, Lehren aus der heutigen Entscheidung des OLG Schleswig zu ziehen. Das wäre zumindest ein positives Signal in einer Angelegenheit, die für die Justiz unseres Landes mehr als nur eine peinliche Schlappe ist. Menschen machen Fehler, das gilt auch für die Staatsanwälte in Kiel. Das das so ist, kann man in dieser Entscheidung deutlich nachlesen. Das ist nicht schön, zumal die Folgen für die Betroffenen nicht selten existenzbedrohend und persönlich vernichtend sein können. Umso wichtiger ist es da, dass man bereit ist, aus solchen Vorgängen zu lernen und sich nicht trotzig daran festhält, dass die Verfahrensdauer ja schließlich bei der Einstellungsentscheidung berücksichtigt wurde. Das hilft niemandem und schon gar nicht dann, wenn zwar keine Schuld bewiesen, aber wie im vorliegenden Fall auch keine Unschuld bescheinigt wurde, nur um ein völlig verkorxtes Verfahren irgendwie vom Tisch zu bekommen. Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Zielführender wäre es, dass die Behördenleitung eine Fehlerkultur einrichtet, die es möglich macht, Schwachstellen in Organisation und Abläufen zu entdecken und abzustellen. Die Beiträge der Prozessvertreterin des Landes in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Schleswig in dieser Sache lassen aber befürchten, dass ein entsprechendes Problembewusstsein noch nicht vorhanden ist. Außerdem verbietet es die Strafprozessordnung nicht, Beschuldigte in einem Strafverfahren respektvoll zu behandeln. Wenn wie im Verfahren gegen die Landesbeauftragte für Datenschutz Anfragen nicht beantwortet werden, Beweisangeboten nicht nachgegangen wird und daraus resultierende Untätigkeitsbeschwerden nicht bearbeitet werden, dafür aber die stigmatisierende Einleitung eines Strafverfahrens öffentlichkeitswirksam in der Presse verkündet wird, hat das wenig mit dem Respekt vor den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen zu tun.“



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