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30.06.20
16:09 Uhr
CDU

Tim Brockmann: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden

Vorratsdatenspeicherung | 30.06.2020 | Nr. 236/20
Tim Brockmann: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden Tim Brockmann, polizeipolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (30.6.20) zum Thema Kinderpornografie im Internet:
„30 000 Verdächtige im Fall von Kinderpornografie – und damit verbunden eine Vielzahl von Einzeldelikten – diese erschreckende Erkenntnis aktueller Ermittlungen im Fall von Bergisch Gladbach kann nur dazu führen, über den Bereich Vorratsdatenspeicherung neu nachzudenken“, so der CDU-Abgeordnete Tim Brockmann.
Es gelte, die Schwächsten der Gesellschaft zu schützen – die Kinder. „Und das geht nur, wenn wir auch die erforderlichen Mittel bereitstellen, um an die Täter effizient heranzukommen“, fordert der Abgeordnete. Klar sei, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Ahndung der schwersten Kriminalität dienen solle. Auch der Vorschlag von Lorenz Caffier, Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, die Vorratsdatenspeicherung zunächst ausschließlich auf den Bereich Kinderpornografie anzuwenden, sei ein gangbarer Weg, um den Sicherheitsbehörden erste Erfahrungen damit zu gestatten.
„Eines ist klar: Die momentanen Möglichkeiten reichen bei Weitem nicht aus, den Missbrauch schutzloser Kinder im Internet einen Riegel vorschieben zu können. Niemand kann Interesse daran haben, der widerlichen Geschäftemacherei von Kinderschändern im Internet Vorschub zu leisten“, so Brockmann.



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