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10.12.20
18:23 Uhr
SPD

Dr. Heiner Dunckel zu TOP 36+44: Die Ressourcen des staatlichen Arbeitsschutzes müssen dringend aufgestockt werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 10. Dezember 2020
Dr. Heiner Dunckel: Die Ressourcen des staatlichen Arbeitsschutzes müssen dringend aufgestockt werden TOP 36+44: Kapazitäten und Arbeits- und Gesundheitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein (Drs. 19/1510,19/2612,19/2336,19/2616) „Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für Ihren Bericht. Ich erkenne ausdrücklich an, dass mehr kontrolliert wird und dass schärfere Regeln insbesondere auch für die Unterbringung und die Überprüfung möglicher Infektionen erlassen wurden. Wenig habe ich aber gehört zu der Frage, wie der Arbeitsschutz in SH personell gestärkt werden soll. Dies ist aber dringend erforderlich. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Kontrollen und die öffentliche Wahrnehmung der zum Teil inakzeptablen Bedingungen auch bei uns erst verschärft und verstärkt wurden, als NDR und andere diese Miss-stände noch einmal thematisiert und aufgedeckt haben und dabei auch das ehrenamtliche Engagement des Stützkreises Kellinghusen, der Kirchen, der Gewerkschaften honoriert haben. Für dieses Engagement möchte ich mich auch hier noch einmal ausdrücklich bedanken. Wir alle haben noch die Bilder aus Bad Bramstedt, Böklund oder Satrup vor Augen. Auch in Schleswig-Holstein zeigen diese das systematische Versagen und die Verantwortungslosigkeit einer ganzen Industrie, nicht des Handwerks. Mich macht immer noch sprachlos, was wir in diesem industriellen Bereich zu Kenntnis nehmen mussten. Ich hatte das nicht für möglich gehalten, obwohl ich mich schon seit vielen Jahren mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz beschäftige. Um es konkret zu machen, über was wir reden, erlaube ich mir mit Erlaubnis des P den katholischen Pfarrer Peter Kossen aus Rheda-Wiedenbrück zu zitieren. Er formulierte das zwar für die Situation in Gütersloh, aber auch allgemein für die Fleischindustrie: „Die Mitarbeiter werden zu Konditionen beschäftigt und untergebracht, die nicht zu rechtfertigen sind. … Diese Leute (…) werden hier ausgebeutet. Sie werden verschlissen … man verbraucht einfach Menschen“. Seit Jahren werden Teile der Fleischwirtschaft wegen ihrer Arbeits- und Unterkunftsbedingungen massiv kritisiert, geschehen ist aber offensichtlich zu wenig. Hier sind offensichtlich Menschen und Unter-nehmer am Werke, denen die Kritik, denen Gesetze und denen die Menschen egal sind. Konsequenterweise hat deshalb Minister Heil das Arbeitsschutzkontrollgesetz auf dem Weg gebracht, um die Missstände bei den Vertragsverhältnissen (Stichworte sind hier Verbot der Leiharbeit und Werkverträge), bei der Unterbringung und der Arbeitszeit zu unter-binden. Wir haben in diesem Hause darüber gesprochen und ich kann nur dringend appellieren, dass das Gesetz jetzt ohne irgendwelche Öffnungsklauseln beschlossen wird. Natürlich haben wir auch zur Kenntnis genommen – sehr geehrter Herr Minister –, dass auch Sie schon vor Ausbruch der Pandemie aktiv eine Verbesserung des Arbeitsschutzes in der Fleischindustrie angemahnt haben. Ich will auch ausdrücklich anerkennen, dass Sie im vergangenen Jahr eine „Aufklärungskampagne“ für die Werkverträgler auf den Weg gebracht haben, um diese über ihre Rechte zu informieren.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Nach über 20 Jahren Arbeitsschutzgesetz brauchen wir ein Arbeitsschutzkontrollgesetz, also ein Gesetz, das kontrolliert, ob jemand sich an den gesetzlichen Arbeitsschutz hält und das auch, weil die Fleischindustrie meint, sich offensichtlich nicht an Gesetze halten zu müssen. Selbstverpflichtung und Ehrenkodex sind bei den „Fleischbaronen“ offensichtlich nichts wert. Aber auch mit


1 diesem Arbeitsschutzkontrollgesetz reden wir noch nicht einmal über die Basics eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ich möchte Sie nur daran erinnern, was das seit fast 25 Jahren gültige Arbeitsschutzgesetz von allen Unternehmen, also auch der Fleischindustrie, verlangt. Ich will hier nur ein paar Punkte benennen und ansonsten dringend empfehlen, noch einmal einen Blick in das Gesetz zu richten. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber • Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten zum Ziel haben • Gefährdungen für das Leben und die physische und die psychische Gesundheit durch die Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel etc. regelmäßig zu analysieren und zu vermeiden • eine geeignete Organisation des Arbeits- und Gesundheits-schutzes und die erforderlichen Mittel bereitzustellen • Führungskräfte und Beschäftigte systematisch und ausführlich über den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren.
Eigentlich ist jeder Arbeitgeber bei erkannten Gefährdungen nicht nur verpflichtet, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu entwickeln, sondern auch persönlich haftend, wenn er dies nicht macht. Dies gilt und galt übrigens für alle Beschäftigten im Betrieb, also auch für Leiharbeiter, Werkverträgler usw. und alle – auch die Fleischindustrie – haben sich daran zu halten. Tatsächlich aber haben weniger als die Hälfte der Betriebe einen arbeitsmedizinischen Dienst, noch weniger eine betriebliche Organisation zum AGS, nur 10 Prozent der Betriebe verfügen über einen voll-ständigen Prozess der Gefährdungsbeurteilung und ich befürchte, dass das in der Fleischindustrie noch schlechter aussieht. Die Frage ist sicherlich, warum sich so viele Betriebe letztlich nicht an das Arbeitsschutzgesetz halten. Es gibt sicherlich viele Antworten, eine ist sicherlich, dass es zu wenig Kontrollen und kaum Sanktionen gibt. Nicht nur in der Fleischindustrie muss mehr kontrolliert, auch beraten werden. Hierzu reichen die Ressourcen der STAUK sicherlich nicht aus. Die Ressourcen des staatlichen Arbeitsschutzes müssen dringend aufgestockt werden. Die Antworten (?) hierzu – Herr Minister – können leider nicht befriedigen!“



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