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25.02.21
11:45 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Beamt*innenversorgung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 11 - Änderung der Beamt*innenversorgung Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Burkhard Peters: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 075.21 / 25.02.2021

Beamt*innenversorgung: Schnelle Entscheidungen im Fall einer Covid-19-Erkrankung ermöglichen
Der Gesetzesvorschlag der SPD ist aller Ehren wert und verdient sorgfältige Betrachtung im Innen- und Rechtsausschuss.
Sehr gut ist jedoch, dass das Finanzministerium durch eine wichtige Erlassregelung in der letzten Woche bereits den Handlungsdruck in dieser Angelegenheit deutlich ent- schärft hat. Dieser Erlass sorgt in Verbindung mit dem Fürsorgeleitfaden der Landespo- lizei gerade für die Polizeivollzugskräfte im Land für mehr Rechtssicherheit, die in Corona-Zeiten mehr Risiken als ohnehin schon ausgesetzt sind. Sie müssen zu denjeni- gen, die die Masken verweigern, die auf Abstand pfeifen, die sich in Gruppen treffen. Sie können nicht immer Abstand halten und begeben sich damit in gesundheitliche Gefahr.
Mit dieser Regelung, die den großen Vorteil hat, dass sie im Gleichklangsteht mit einer entsprechenden Regelung für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst steht, ist be- reits ein großer Schritt gegangen worden im Sinne einer Erleichterung der Beweisführung für Beamt*innen, die an Covid-19 erkrankt sind und dies als Dienstunfall ansehen.
Die vergleichbare Regelung für die Tarifbeschäftigten findet sich in einem Leitfaden des Spitzenverbandes der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie besagt konkret, dass in dem Fall, dass sich kein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person im Rahmen der Dienst- ausübung konkret nachweisen lässt, es ausreicht, wenn es im unmittelbaren Dienstum- feld der erkrankten Person nachweislich eine größere Anzahl von infektiösen Personen gegeben hat und konkrete, die Infektion begünstigende Bedingungen bei der erkrankten Amtsperson vorgelegen haben.

Seite 1 von 2 Diese Regelung stellt bereits eine sehr deutliche Beweiserleichterung für erkrankte Be- amt*innen dar. Sie wurde von den Berufsverbänden, zum Beispiel der Gewerkschaft der Polizei, ausdrücklich begrüßt. Ob darüber hinaus eine echte Beweislastumkehr im Be- amt*innenversorgungsgesetz eingeführt werden sollte, wie sie der vorliegende Gesetz- entwurf der SPD enthält und wie sie zum Beispiel von der Gewerkschaft der Polizei und anderen Beamt*innenverbänden und auch dem DGB gefordert wurde, muss sehr sorg- fältig erwogen werden.
Der Alarmismus, den die SPD zuletzt in ihrer Presseerklärung vom 19.02. in Reaktion auf den Erlass des Finanzministeriums verbreitet, ist zumindest völlig überzogen. Wie sich aus der kleinen Anfrage von SPD-Abgeordneten vom 04.02.2021 ergibt, lagen schleswig- holsteinweit bis zum 25.01.2021 lediglich zwei Anträge auf Anerkennung vonCovid-19- Erkrankungen als Dienstunfall nach dem Beamt*innenversorgungsgesetz vor, und zwar aus dem Polizeibereich. Sie befinden sich noch in Bearbeitung. Ich gehe davon aus, dass sie sich im Sinne der Antragsteller*innen mit der neuen Erlasslage schnell entscheiden lassen.
Noch ein Wort zur Beweislastumkehr: Ich bin erfreut, dass nunmehr auch die GdP er- kannt hat, dass es sich bei dieser in anderen Rechtsgebieten schon lange eingeführten und bewährten Rechtsfigur um ein segensreiches und sinnvolles Instrument für Men- schen handelt, die aus unterschiedlichen Gründen in einer Lage der Beweisnot sind. Wir kennen die Beweislastumkehr zum Beispiel bei der Produkthaftung, bei der Arzthaftung, aber auch beim Antidiskriminierungsrecht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsge- setz (§ 22 AGG). Die GdP hatte anlässlich der Diskussion um das Berliner Antidiskrimi- nierungsgesetz im Juni 2020 in diesem Zusammenhang wörtlich noch von einer "Rechts- staatsverdrehung" gesprochen.
Der Ansatz für eine entsprechende Regelung im vorliegenden Gesetzesentwurf zeigt, dass eine Beweislastumkehr durchaus diskutiert werden kann. Das wollen wir im Innen- und Rechtsausschuss auf Grundlage einer Expert*innenanhörung gerne tun.
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