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17.06.21
15:54 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 28: Menschen aus anderen Staaten sollen nicht länger Zaungäste von Entscheidungen sein

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 17. Juni 2021
Thomas Rother: Menschen aus anderen Staaten sollen nicht länger Zaungäste von Entscheidungen sein TOP 28: Kommunalwahlrecht für alle einführen (Drs. 19/3073, AltA 19/3108) „Der SSW greift mit dem uns vorliegenden Antrag eine Forderung auf, die wir bereits am 26.04.2013 fast einheitlich beschlossen haben – mit Ausnahme der Abgeordneten der CDU. Der Antrag des SSW ist begrenzt auf das Kommunalwahlrecht. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2008, die mit Folgeentscheidungen unter anderem zur Aufhebung der 5 % Hürde bei Kommunal- und Europaparlamentswahlen geführt hat. Danach wäre es schlüssig, zumindest auch die Anpassung des Wahlrechts an die Wahlen zum EU-Parlament zu fordern. Allerdings hat uns diese Entscheidung im Jahr 2013 auch schon nicht weitergeholfen.
Ein weiteres Problem im Antrag des SSW ist, das aktive und passive Wahlrecht auf Menschen auszudehnen, die seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben. Dabei soll keine Einschränkung bezüglich des legalen oder gesicherten Aufenthalts gemacht werden. Eine solche Regelung würde dazu führen, dass auch vollziehbar ausreisepflichtige, geduldete Personen ein aktives und passives Wahlrecht hätten. Das kann man natürlich fordern und sich auch vorstellen, wie es dann in solchen Situationen zugehen könnte. Derartige Vorschriften wären jedoch im Aufenthaltsrecht zu regeln und nicht an dieser Stelle. Und das würde die Erfolgsaussichten dieser Initiative nicht gerade erhöhen. Im Übrigen liegt die Aufenthaltsdauer, die erforderlich ist, bevor eine Drittstaatsangehörige oder ein Drittstaatsangehöriger an den Kommunalwahlen in Dänemark aktiv und passiv teilnehmen darf, bei drei Jahren – ich weiß gar nicht, warum der SSW in seinem Antrag dann vier Jahre fordert. Dennoch ist das Anliegen des SSW richtig und wir machen mit unserem Änderungsantrag das Angebot, gemeinsam ein neues Wahlrecht auf mehrere und breitere Füße zu stellen.
Erst gestern wurde ein ziemlich schlaffes Integrations- und Teilhabegesetz von diesem Landtag beschlossen. Allerdings sieht § 3 Absatz 2 Nr. 3 dieses Gesetzes, dem auch die CDU-Fraktion einstimmig zugestimmt hat, „die Förderung und Verbesserung der Einbindung von Menschen

1 mit Migrationshintergrund in demokratische Strukturen und Prozesse“ vor. Wir machen Ihnen ein Angebot, wie dieses wirksam gelingen kann. Gibt es bessere Möglichkeiten der Einbeziehung in demokratische Strukturen und Prozesse als über die Teilnahme an Wahlen? Wie sollen Anerkennung und Respekt besser deutlich gemacht werden als über die Gewährung eines aktiven und passiven Wahlrechts? Einschränkungen des Allgemeinheitsgrundsatzes von Wahlen sind nur dann zulässig, wenn ein zwingender Grund vorhanden ist. Und ich stelle fest: Spätestens seit dem Vertrag von Maastricht gibt diesen Grund nicht mehr! Das Recht, wählen und gewählt werden zu dürfen, ist ein Grundrecht, das niemandem verwehrt werden sollte. Welchen Schaden hat denn die Demokratie genommen durch das Kommunalwahlrecht für EU- Bürgerinnen? Das Gegenteil ist doch der Fall. Schon jetzt erlauben 15 von 27 EU-Staaten Drittstaatsangehörigen die Teilnahme an kommunalen Wahlen. Menschen aus anderen Staaten sollen nicht länger Zaungäste von Entscheidungen sein, die sie ebenso betreffen wie alle anderen, die hier leben. In den großen Städten dieses Landes sind es um die 10 % der potenziellen Wahlbevölkerung, die gegenwärtig von diesen Entscheidungen ausgeschlossen ist. Die Ungleichbehandlung von Menschen aus Drittstaaten zu Menschen aus EU- Mitgliedstaaten ist nicht zu rechtfertigen und muss beseitigt werden. Wir reden bereits seit mehreren Jahrzehnten über dieses Thema. Es wäre an der Zeit für alle Fraktionen, in der Gegenwart anzukommen.
Die Landesregierung hat sich wie ihre Vorgängerregierung im Bundesrat dafür einsetzen, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines der anderen EU-Staaten haben, eine Teilnahme an allen Wahlen zu ermöglichen. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.“



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