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18.06.21
12:10 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Landesrichter*innengesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 12 – Entwurf eines Landesrichter*innengesetz Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 219.21 / 17.06.2021
Eine Verstimmung zwischen den Gewalten können wir uns nicht leisten Sehr geehrte Damen und Herren,
das Echo in den Medien und die Stellungnahmen der beiden Richter*innenverbände zei- gen, dass wir uns mit der Modifizierung der Richter*innenwahl auf ein schwieriges Terrain begeben haben.
Die Positionen scheinen unversöhnlich. Ein in sich stimmiger Ausgleich der sog. Besten- auslese mit dem parlamentarischen Anspruch, auch wirklich eine Wahl zu haben, scheint dem Versuch der Quadratur des Kreises nahe zu kommen. Denn das Prinzip der Bes- tenauslese geht von der Grundannahme aus, dass bei Vorliegen und korrekter Anwen- dung klarer Maßstäbe eindeutig die am besten geeignetste Person gefunden werden kann.
Für eine Wahl bleibt da eigentlich überhaupt kein Raum. Das „Wählen“ reduziert sich bisher auf einen Vergleich von Notentabellen. Wer die besten Noten vorweisen kann, ist zu wählen, Punkt! Das verträgt sich aber nicht mit unserem parlamentarischen Selbstver- ständnis.
Gleichzeitig liegt üblicherweise dem Prinzip der Wahl ein besonderes Element zugrunde: das Amt wird immer nur für eine begrenzte Zeit vergeben. Das ist das korrigierende und limitierende Element. Wenn es eine schlechte Wahl war, wird sich das herausstellen und die Person hat für eine weitere Wahlperiode dann eben keine Chance mehr. Ein*e Rich- ter*inn muss sich hingegen nicht nach einer bestimmten Amtszeit wieder zur Wahl stel- len. Es gibt daher durchaus Stimmen in der Rechtsliteratur, welche die Richter*innenwahl durch einen Parlamentsausschuss als einen Irrweg bezeichnen.
Ich möchte hier aber betonen, dass wir Fraktionen uns nicht leichtfertig auf derart glattes Eis begeben haben. Es war das Bundesverfassungsgericht selbst, das 2016 die Leinen für den Richter*innenwahlausschuss des Bundestages gelockert hat. Der vorliegende Seite 1 von 2 Gesetzentwurf hält sich wörtlich an die Vorgaben dieser Entscheidung. Die beiden Rich- ter*innenverbände gehen auf diese Leitentscheidung überhaupt nicht ein. Zuvor wurde noch kritisiert, die erwähnte Entscheidung sei auf den Richter*innenwahlausschuss im Landtag nicht übertragbar, weil hier im Gegensatz zur Bundesrichter*innenwahl kein fö- derativer Ausgleich zu berücksichtigen sei. Vor Einbringung des Gesetzesentwurfs haben wir namhafte Rechtswissenschaftler schriftlich und mündlich befragt. Niemand hat bestä- tigt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Schleswig-Holstein we- gen des föderalen Aspektes nicht übertragbar sei.
Im Übrigen blenden die beiden Richter*innenverbände einen maßgeblichen Punkt bei der Besetzung von Richter*innenstellen völlig aus: Die Rolle derjenigen, welche die Beurtei- lungen schreiben. Die Präsident*innen der Obergerichte in SH. Und diese Personen las- sen sich in aller Regel einem der beiden genannten Richter*innenverbände zuordnen. Bekanntlich haben wir den mehr konservativ orientierten Richter*innenverband und die eher SPD und Grünen zugeneigte Neue Richter*innenvereinigung. Schon optisch wird das bei der Sitzordnung im Richter*innenwahlausschuss deutlich. Mitglieder des Rich- ter*innenverbandes sitzen bei der CDU, das NRV Mitglied sitzt auf der Seite der SPD. Dass zumindest im Hintergrund parteipolitische Präferenz bei der Bestenauslese auf der Grundlage der nur scheinbar völlig neutralen Beurteilungen mitschwingt, ist für mich, der seit nunmehr 9 Jahren im Richter*innenwahlausschuss sitzt, nicht von der Hand zu wei- sen.
Wir haben vor Einbringung des Gesetzentwurfes mit Vertreter*inen beider Verbände in- tensiv gesprochen. Wir gehen ergebnisoffen in das parlamentarische Beratungsverfah- ren. Es liegt zwischenzeitlich auch eine Stellungnahme der Neuen Richter*innenvereini- gung vor, die versucht, das Interesse der Fraktionen an einer Erweiterung ihrer Wahl- möglichkeit zu ermöglichen. Die hier angerissene Diskussion wird also intensiv und offen im Ausschuss weitergeführt.
Mir ist sehr daran gelegen, letztlich einen Weg zu finden, der für beide Seiten tragbar ist. Denn eine ‚Verstimmung‘ zwischen den Gewalten können wir nicht gebrauchen. ***



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