Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
25.08.21
12:42 Uhr
SSW

Lars Harms: Wir brauchen scharfe Regelungen in Schleswig-holstein UND im Bund

Presseinformation
Kiel, den 25. August 2021


Es gilt das gesprochene Wort.



Lars Harms
TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen
Transparenz
Drs. 19/3220


„Es muss ganz klar sein, dass das Abgeordnetenmandat frei ist, aber eben auch
frei von finanziellen Einflüssen von außen.“


Heute werden von den demokratischen Fraktionen im Landtag Regelungen vorgelegt, die
auf der einen Seite die Transparenz von sogenannten Nebentätigkeiten erhöhen und auf
der anderen Seite auch die Entgegennahme von Geld in bestimmten Fällen untersagen.
Die Regelungen in ihrer Gesamtheit sind schärfer gefasst als die entsprechenden
Regelungen des Bundestages. Wir als SSW meinen, dass dies auch der richtige Weg ist. Es
muss ganz klar sein, dass das Abgeordnetenmandat frei ist, aber eben auch frei von
finanziellen Einflüssen von außen.
Dabei muss aber auch festgestellt werden, dass wir hier keinen konkreten Anlass zur
Verschärfung haben. Im Schleswig-Holsteinischen Landtag sind bisher keine Verfehlungen
bekannt geworden. Dass wir aber Verfehlungen von anderenorts zum Anlass nehmen,


( ( 2

auch unsere eigenen Regelungen zu überarbeiten, erachtet der SSW als selbstverständlich.
Trotzdem möchte ich aber darauf hinweisen, dass nicht jede sogenannte Nebentätigkeit
zu kritisieren ist. Wenn Abgeordnete ihrer selbständigen Tätigkeit weiter nachgehen,
dann tun sie es, um ihre eigene wirtschaftliche Unabhängigkeit zu bewahren, ihre
persönliche Zukunft abzusichern und manches Mal sind ja auch die Arbeitsplätze von
anderen Menschen davon abhängig. Eine unternehmerische Tätigkeit kann also durchaus
wichtig, notwendig und in Ordnung sein. Gleiches gilt im Übrigen auch, wenn angestellte
Personen für einen gewissen Teil weiter in ihrem Beruf bleiben. Ein Landtagsmandat ist
nicht auf Dauer ausgelegt, sondern man kann auch ganz schnell wieder sein Mandat
verlieren. Dann ist es wichtig, dass man sein bisheriges Standbein noch hat.
Es geht also vielmehr darum, dass es einerseits keine unberechtigte politische
Einflussnahme geben darf und dass es andererseits für jeden Bürger transparent sein
muss, in welchen Beziehungen Abgeordnete zu Institutionen, Organisationen, Vereinen
oder Einzelpersonen stehen. Deswegen geht es also auch nicht nur um Geldflüsse,
sondern auch ganz allgemein darum, wo ein Abgeordneter herkommt, in welchen
Vereinen er tätig ist und wem man sonst noch eine Verpflichtung gegenüber empfinden
könnte. Das alles muss transparent sein, damit die Bürger ihren Abgeordneten besser
einschätzen können. Und genau das erfüllt der heute vorgelegte Vorschlag.
Aber wir regeln eben auch nur das, was wir hier vor Ort regeln können. Das heißt, wir
regeln das, wofür wir eine eigene Regelungskompetenz haben. Die großen Fälle von
Bestechung oder Vorteilsnahme sind mit unserem Vorschlag noch nicht geregelt. Hier
muss das Strafgesetzbuch auf Bundesebene angepasst werden. Auch dazu haben wir als
SSW einen Vorschlag eingebracht, wie wir mit einer Bundesratsinitiative hier tätig werden
können. Der § 108e StGB muss geändert werden. Er muss so gefasst werden, dass jede Art
der Vorteilsnahme oder Bestechung auch geahndet werden kann. Das ist heute noch nicht 3

der Fall und die meisten Fälle – auch die der jüngsten Vergangenheit – fallen hier durch
das Raster. Für Beamte und öffentlich Bedienstete haben wir schon gute Regelungen. Wir
müssten diese also nur kopieren. Und warum sollte in Sachen Bestechlichkeit für einen
Abgeordneten etwas anderes gelten als für einen Beamten. Das ist nicht
nachzuvollziehen. Ich hoffe, dass wir hier auch schnell gemeinsam etwas auf die Beine
stellen. Unser Antrag, der ja jetzt im Ausschuss ist und zu dem jetzt eine Anhörung
durchgeführt wird, ist auf jeden Fall eine gute Grundlage dafür.
Es ist richtig, dass wir uns selbst scharfe Regelungen geben. Es ist aber ebenfalls richtig,
dass die Bundesgesetzgebung hier auch angepasst wird. Das eine läuft ohne das andere
ins Leere.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/