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24.11.21
15:44 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Klimaschutz sozialverträglich gestalten

Presseinformation Kiel, den 24.11.2021


Es gilt das gesprochene Wort



Christian Dirschauer TOP 08 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und
Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein
Drs. 19/3061 und 19/3415

„Wir brauchen einen flächendeckenden, bezahlbaren ÖPNV, damit alle
weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sowie den massiven
Ausbau der Energienetze sowie der Gas- und Wasserstoffleitungen.“

In Juni dieses Jahres hatten wir die Erste Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Jetzt im November haben wir die zweite und abschließende Lesung. Für einen Gesetzentwurf in diesem Umfang und angesichts seiner Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein und seiner Bürgerinnen
und Bürger ist dieser Zeitrahmen ambitioniert und zügig. Auch wir als SSW sehen die Notwendigkeit, dass wir unser Energiewende- und Klimaschutzgesetz den aktuellen Anforderungen und Erkenntnissen anpassen müssen, ohne dies erreichen wir die Klimaziele nicht.
Jedoch sehe ich das parlamentarische Verfahren nicht ganz unkritisch. Im zuständigen Ausschuss wurde das Verfahren abgestimmt und der Abgabetermin für die eine schriftliche Anhörung auf den 15. September festgelegt. Soweit so gut, doch am 5. Oktober bekamen wir weitere Vorschläge
und Formulierungshilfen von der Landesregierung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf, mit der Begründung, die Treibhausgasminderungsziele auch für Schleswig-Holstein an die Ziele des Bundes anzupassen. Auf diese neuen und nicht unerheblichen Vorschläge konnten die
Anzuhörenden in ihrer schriftlichen Stellungnahme nicht eingehen. Wir wissen, wie wertvoll die



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Stellungnahmen für uns und unsere parlamentarische Arbeit sind. Die Verbände und Organisationen äußern sich fachspezifisch und professionell, entsprechend umfangreich und zeitaufwendig sind ihre Stellungnahmen. Daher möchte ich hier deutlich sagen, dass das späte
Einbringen der Formulierungshilfe mehr als unglücklich gelaufen ist. Diese Kritik wurde auch in der mündlichen Anhörung deutlich. Weiterhin möchte ich zum Verfahren sagen, dass die Einbringung des Änderungsantrages der Koalition äußerst spät erfolgt ist, so dass es in der Kürze
der Zeit schwierig war, die Unterschiede zur Formulierungshilfe herauszuarbeiten. Dies wollte ich für den SSW einleitend klarstellen.


Kommen wir nun aber zum Gesetzentwurf und seiner Bedeutung für Schleswig-Holstein. Nicht erst seit gestern, wissen wir, dass wir deutlich mehr tun müssen, als bisher, um den Klimawandel und die Erwärmung aufzuhalten und zu reduzieren. Das ist nochmal deutlich geworden bei den
Anhörungen, sowohl im Ausschuss als auch bei der Expertenanhörung zum Klimaschutz. Die Landesregierung hat auf die Treibhausgasminderungsziele des Bundes reagiert und die Zahlen für Schleswig-Holstein angepasst. Nicht zuletzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
wurde deutlich, dass die bis dato geltenden nationalen Klimaschutzziele nicht ausreichend sind und daher nachgebessert werden mussten. In der mündlichen Anhörung wurde zudem deutlich, dass diese Anpassung richtig ist. Jedoch wird
der Erfolg der Maßnahmen auch in Frage gestellt. Reichen diese aus?. Aus meiner Sicht lässt sich diese Frage zur Zeit nicht abschließend beantworten, daher muss das Energiewende- und
Klimaschutzgesetz künftig immer wieder auf seine Zielsetzung evaluiert werden. Gerade vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Energiehungers, müssen Maßnahmen der Energieeffizienz und der Energieeinsparung weiterverfolgt werden. Aber allein damit werden wir den Energiehunger nicht stillen können. Neben der Windenergie
wird künftig ein stärkerer Ausbau der Photovoltaik für Schleswig-Holstein notwendig sein zur Erreichung der Klimaschutzziele. Hier muss das Land mit seinen Liegenschaften eine Vorreiterrolle einnehmen und den Ausbau von Photovoltaik voranbringen und die Potentiale der Bauten
ausschöpfen. Lobend hervorheben möchte ich in dem Zusammenhang, dass die Landesregierung darüber hinaus festlegt, dass die Strom- und Wärmeversorgung ihrer Liegenschaften bis 2040 CO2-frei erfolgen soll. Damit wird sie ihrer Vorreiterrolle ein Stück weit gerecht.
Die im Gesetzentwurf genannte Photovoltaikpflicht bei Parkplätzen – dort wo es möglich ist – halten wir durchaus für sinnvoll und richtig, gerade in der Kombination mit Ladesäulen für 3

Elektrofahrzeuge. Dies sollte sich dann aber nicht nur auf neuerrichtete Parkplätze beschränken. Auch die Vorgabe, dass es für größere Parkplätze, mit mehr als 100 Stellplätzen, gelten soll, kann ausmanövriert werden. Es besteht die Gefahr, dass dann zwei Parkplätze je 5o Einheiten errichtet
werden, um die Vorgabe zu unterlaufen und zum anderen werden kaum neue Parkplätze in dieser Größenordnung errichtet. Nichtsdestotrotz müssen wir den Ausbau der Photovoltaik im Land voranbringen, das ist auch ein
Ergebnis der Anhörung zum entsprechenden SPD-Antrag. Auch dort wurde deutlich, dass insbesondere die Landesliegenschaften Potential und eine Vorreiterfunktion haben. Ein weiterer Ansatz des Gesetzentwurfs ist die Errichtung der sogenannten kommunalen Wärme-
und Kältepläne. Aus diesen Plänen sollen die größeren Gemeinden dann für ihr Gebiet festlegen, wie sie bis 2045 eine treibhausgasneutrale Wärme- und Kälteversorgung erreichen wollen und ihren Einwohnern die Umstellung auf Wärme aus Erneuerbaren Energien zu ermöglichen.
Auch wenn ich unseren Gemeinden sehr viel zutraue, denke ich, dass dies eine ambitionierte Aufgabe für sie ist. Daher halten wir eine Anlaufstelle des Landes für sinnvoll, die den Kommunen mit Rat und Tat beiseite steht. Analog zum Breitbandkompetenzzentrum könnte eine Art
„Klimakompetenzzentrum“ durchaus hilfreich sein für die kommunale Ebene. Wir würden unseren Kommunen damit einheitliche Informationen aus einem Guss an die Hand geben können.


Ein Punkt, den wir als SSW bereits in der Ersten Lesung kritisch gesehen haben, ist der neue §9, die Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteversorgung für beheizte
Wohngebäude. Der sieht unter anderem vor, dass beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage ab dem 1. Juli in Gebäuden, die vor 2009 errichtet worden sind, künftig mindestens 15% des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden sollen. Wir haben darauf hingewiesen, dass dies einzelne private Hausbesitzer vor
erhebliche bis unlösbare Herausforderungen stellen kann. Gerade Menschen mit geringem Einkommen oder einer kleinen Rente können bei einer solchen Umrüstung und Auflage für eine neue Heizungsanlage schnell vor finanzielle Probleme geführt werden. Wir haben seinerzeit auch
auf die Problematik im innerstädtischen Bereich hingewiesen, wo die Grundstücke oder Dachflächen zum Teil nicht ausreichen, um eine solche Forderung zu erfüllen. Zudem machen die Erfahrungen aus Baden-Württemberg, wo es eine ähnliche Regelung gibt,
deutlich, dass Eigentümer dann ihre alte Heizungsanlage weiter betreiben, allein damit sie nicht unter die Regelung fallen. Damit wurde unterm Strich also nichts gewonnen – im Gegenteil. 4

Für uns als SSW gilt dabei vorrangig der soziale Aspekt dieses Paragrafen. Wir haben die Befürchtung, dass nicht wenige Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer die Forderung aus finanzieller Sicht nicht erfüllen können und bis die Kommunen ihre Wärme- und Kältepläne
umgesetzt haben, vergeht ehrlicherweise noch viel Zeit. Auch die unter Paragraf 9 genannten Ausnahmen zur Erfüllung und Durchführung solcher Maßnahmen sind aus Sicht des SSW zu unkonkret formuliert. Ab wann ist der Aufwand unverhältnismäßig oder ab wann führt er zu einer
unbilligen Härte? Dies wird nicht weiter ausgeführt. Wir als SSW sehen durchaus die Notwendigkeit im Bereich der Energiewende und dem Klimaschutz mehr zu tun als bisher. Das ist unbestritten. Und die Expertenanhörung zum
Klimaschutz hat dies auch deutlich gemacht. Aber auch aus der Expertenanhörungen wurde deutlich, dass der soziale Aspekt nicht außer Acht gelassen werden darf. Klimaschutz und die soziale Frage – wie nehmen wir alle mit? waren ein eigener Teil der Anhörung.
Dabei wurde gerade auf die ärmeren Haushalte hingewiesen, die von der Energiewende am stärksten betroffen sein werden, weil sie sich die energetische Sanierung einfach nicht leisten können. Weil sie sich keinen Stromer leisten können und daher auf ihren alten Verbrenner weiter
angewiesen sind, mit den entsprechenden hohen Spritkosten. Die erhöhten finanziellen Anforderungen, führen damit zu realen Einkommensverlusten und das werden gerade die ärmsten Bevölkerungsschichten zu spüren bekommen. Und es wurde in dem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass die entstehenden Verluste eben nicht durch eine Klimaprämie in Höhe von 100 Euro ausgeglichen werden können. Daher auch ganz klar die Forderung an die Politik: wenn
wir keine Klimaverlierer produzieren wollen und wir die Bevölkerung bei der Energiewende an unserer Seite haben wollen, dann braucht es ganz andere umfangreiche Maßnahmen. Wir brauchen einen flächendeckenden, bezahlbaren ÖPNV, damit sie weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sowie den massiven Ausbau der Energienetze sowie der Gas- und
Wasserstoffleitungen. Maßnahmen des Klimaschutzes müssen bezahlbar sein und es müssen entsprechende Alternativen vorhanden sein, ansonsten verlieren wir einen großen Teil unserer Bevölkerung.


Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/