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25.11.21
16:57 Uhr
SPD

Dr. Heiner Dunckel zu TOP 19,22+31: Lehrbeauftragte endlich angemessen vergüten

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 25. November 2021
Dr. Heiner Dunckel Lehrbeauftragte endlich angemessen vergüten TOP 19,22+31: Bericht und Anträge zu Hochschulen und Hochschulgesetz (Drs. 19/3325, 19/3368, 19/3420) „Leider kann ich jetzt nicht mehr die Vertreter*innen der Hochschulen begrüßen, die heute Morgen anwesend und damit ihr Interesse bekundet haben. Das Wintersemester ist erst wenige Wochen alt und schon sind die Hoffnungen, das Leben an den Hochschulen könnte wieder in den Normalbetrieb umschalten, wie Seifenblasen geplatzt. Bundesweit geht die Zahl der Neuinfektionen durch die Decke, und die Covid-Todesopfer in Deutschland erreichen heute die Marke von 100.000. Das heißt natürlich auch für die Hochschulen, dass viele die gerade erst wiedergewonnene Freiheit des Präsenzbetriebes in Frage stellen. Der Druck auf die Präsidien nimmt deutlich zu und vermehrt formulieren Dozent*innen landauf und landab, dass die letzte Woche des Präsenzbetriebes an den Hochschulen angebrochen sei. Natürlich sind die Hochschulen im November 2021 besser auf Distanz-Arbeit eingestellt, als sie es im März 2020 waren. Das gilt allerdings nicht für die Studierenden, die gerade ihre Schule verlassen haben und jetzt ihr Studium beginnen wollen und müssen. Ich möchte aber noch einmal darauf aufmerksam machen, dass ausschließlich digitale Lehre nicht die Form des Studiums ist, die ich und viele von uns es erleben durften und wir uns wünschen. Und es verlängert sich damit die schwierige, zum Teil dramatische, psychosoziale Situation von Studierenden und mahnt uns einmal mehr, hier mehr zu tun. Ich danke der Ministerin für ihren Bericht über die Präsenzlehre, in der Hoffnung, dass dieser nicht schon jetzt weitgehend Makulatur ist. Der Antrag, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Universität Lübeck um das Jobticket zu ergänzen, ist ein Selbstläufer. Dieses Projekt haben wir schon immer unterstützt. Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist, warum das wissenschaftliche wie nicht-wissenschaftliche Personal, das am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) tätig ist, von dieser Vergünstigung nicht profitieren soll, außer den Professor*innen, die eigentlich nicht die wichtigste Zielgruppe des Jobtickets sind. Der wesentliche Punkt, um den es heute geht, sind die Vergütungen für Lehrbeauftragte an den Hochschulen. Ich habe dazu vor gut zwei Jahren (!) eine Anfrage gestellt. Es dürfte Seltenheitswert haben, dass die Vergütung einer Berufsgruppe über fast 20 Jahre hinweg konstant geblieben ist. Demnach bekommt ein Lehrbeauftragter z.B. bei der Vergütungsstufe

1 WH2, der in einem 15wöchigen Semester jede Woche zwei Stunden erteilt, je nach Universität zwischen 670 und 870 Euro brutto für insgesamt 30 Stunden.
Hier ist noch einzuberechnen, dass die Durchführung der Lehrveranstaltung nur den kleineren Teil der Arbeitszeit ausmacht, weil die Vorbereitung und die Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, die Abnahme von Prüfungen, Klausurkorrekturen, Betreuung der Studierenden etc. dazukommen. Dann landet man und frau bald auf dem Niveau des Mindestlohnes oder darunter. Mit der genannten Vergütung ist zudem alles Weitere abgegolten; nur ausnahmsweise kann die Vergütung geringfügig erhöht werden, was in den meisten Fällen nicht geschieht. Bedenken Sie auch, dass viele Lehrbeauftragte mehrere Lehraufträge gleichzeitig machen und damit einen wesentlichen Anteil ihres Lebensunterhalts bestreiten.
Der Landesrechnungshof rät der Politik ja üblicherweise nicht dazu, seine Ausgaben zu erhöhen, aber er hat dennoch gleich mehrfach empfohlen, die Höhe der Vergütungssätze für Lehrbeauftragte angemessen anzupassen. Die Regierung hat schon vor zwei Jahren zugesagt, das zu überprüfen. Passiert ist aber bis heute nichts! Aber bislang hat sie es unterlassen, etwa bei der Novellierung des Hochschulgesetzes etwas am Status der Lehrbeauftragten zu ändern. Im geltenden Gesetz – das nicht von der jetzigen Landesregierung formuliert wurde, das sage ich auch selbstkritisch dazu – steht sogar der herrliche Satz: „Die Lehrbeauftragten erhalten eine Vergütung, es sei denn, dass sie von sich aus auf eine Vergütung verzichten.“ Man kann es mit der Förderung des Ehrenamtes auch übertreiben.
Als ehemaliger Hochschullehrer weiß ich, dass die Hochschulen ihr Lehrangebot ohne die Lehrbeauftragten nicht aufrechterhalten können. Dies zeigt auch die Anfrage vor zwei Jahren. Das wird aber nur gelingen können, wenn wir nach knapp zwei Jahrzehnten die Vergütungen wenigstens so an die allgemeine Preisentwicklung anpassen, dass die Kaufkraft von 2002 wieder hergestellt wird. Ich will Ihnen auch gerne konkreter sagen, wie eine angemessene Erhöhung der Vergütungssätze für Lehrbeauftragte aussehen muss. Dabei keine Angst: Ich orientiere mich nicht z.B. an Österreich oder der Schweiz, wo Lehraufträge im wahrsten Sinne des Wortes honoriert werden , sondern „nur“ an unseren norddeutschen Nachbarn. Wenn wir also die letzten 20 Jahre in den Blick nehmen, dann fällt summiert eine Inflationsrate von mehr als 30 Prozent ins Gewicht. Würden wir diese ausgleichen wollen, dann müssten sich die Lehraufträge um wenigstens 30 Prozent erhöhen. Orientieren wir uns an unseren norddeutschen Nachbarn, dann müssten die Höchstvergütungssätze wenigstens zwischen 6 bis 12 Euro erhöht werden. Ich erwarte deshalb vom Wissenschaftsministerium noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Vorlage, damit endlich und wie vom LRH gefordert, Lehrbeauftragte an den Hochschulen angemessen vergütet und ich sage es noch einmal –


2 honoriert werden. Dass die Grundhaushalte der Hochschulen entsprechend erhöht werden, versteht sich dabei von selbst.“



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