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24.01.22
17:04 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Schuldebatte und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Blick auf die Pandemie, Corona-Sonderzahlungen, Atomenergie, steigende Energiepreise, Hochschulreform, Aufarbeitung der Geschichte der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein

Nr. 7 / 24. Januar 2022


Themen der Plenarsitzung: Schuldebatte sowie Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Blick auf die Pandemie, Corona-Sonderzahlungen, Atomenergie, steigende Energiepreise, Hochschulreform, Aufarbeitung der Geschichte der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 26. Januar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen weiterhin Themen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, hier insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche sowie hinsichtlich Sonderzahlungen an Landesbedienstete, die Forderung nach einem vollständigen Ausstieg aus der Atomenergie, die angestrebte Hochschulreform, die Auswirkungen der steigenden Energiepreise sowie die Aufarbeitung der Geschichte der Sinti und Roma im Land.
Hinweis:
Zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch würdigt das Parlament das 40-jährige Jubiläum der Patenschaft mit der Gorch Fock. Am Donnerstagmorgen erinnert der Landtag an die Opfer der NS-Herrschaft: Die Plenarsitzung beginnt mit einer Rede von Landtagspräsident Klaus Schlie anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, an die sich eine Gedenkminute anschließen wird.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden. 2

Mittwoch, 26. Januar, 10 bis 18 Uhr



TOP 14, 19, 24 und 25 Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie den Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3565) sowie Anträge zu Coronamaßnahmen für Kinder und Jugendliche, Antrag des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (fraktionslos) (Drs. 19/3528), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3561) und Datenerfassung des Landes, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/3560), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 67 Minuten
Das Land wappnet sich weiter, um die Folgen der durch die Omikron-Variante immer höher werdende Corona-Welle für Kinder und Jugendliche abzufedern. Eine Maßnahme ist eine Neuregelung der Schulabschlüsse in diesem Frühjahr. Hierzu liegt ein interfraktioneller Gesetzentwurf vor. Grundsätzlich gehen CDU, SPD, Grüne und SSW davon aus, dass Abschlussprüfungen „in Berücksichtigung der erforderlichen Hygienemaßnahmen stattfinden können“. Sollte es jedoch erforderlich sein, wollen die Fraktionen es den Schulen ermöglichen, unter anderem auch an Samstagen und an Ferientagen Prüfungen anzusetzen oder „im zwingenden Ausnahmefall mündliche Prüfungen unter Einsatz informationstechnischer Übertragungsverfahren“ online durchführen zu können. Sollten Abschlussarbeiten nicht gewertet werden können, „wird der Schulabschluss dann auf der Grundlage von Noten zuerkannt, die in den für den jeweiligen Abschluss relevanten Fächern im schulischen Unterricht erzielt worden sind“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Alternative, dass im Schuljahr 2021/22 keine Schulabschlüsse vergeben werden, schließen die Landtagsfraktionen kategorisch aus: „Dies ist weder für die Prüflinge noch insbesondere für die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Schulwesens vertretbar.“
Ein weiterer Teil der Debatte ist die Forderung der SPD, das Umswitchen vom Präsenzunterricht auf Wechsel- und Distanzunterricht an den Schulen zu erleichtern. „Als Kriterien dafür müssen auch örtliche Inzidenzwerte und die Gesamtlage vor Ort dienen, nicht ausschließlich Quarantänefälle“, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Eine Notbetreuung für jüngere Jahrgänge müsse sichergestellt werden. Die SPD will auch erreichen, dass die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis auf weiteres auf Antrag der Eltern ausgesetzt werden kann. Zudem soll es keine Klassenfahrten im ersten Quartal 2022 geben. Und: An den Schulen sollen nach dem Willen der Sozialdemokraten täglich Corona-Tests durchgeführt werden. Derzeit sind drei in der Woche obligatorisch.
Zwei weitere Anträge fließen in die Debatte ein. Zum einen unterstützt der fraktionslose Abgeordnete Frank Brodehl den Kurs, ungeimpfte Kinder und Jugendliche von 2G-Regelungen auszunehmen. Zum anderen fordert der Zusammenschluss der AfD-Abgeordneten im Landtag dazu auf, „lückenhafte Erfassungen in den Gesundheitsämtern und unzureichende Übermittlungen von Infektionsdaten an Landes- und Bundesstellen“ zu beseitigen. Unter anderem wird ein zentrales Meldeportal „für die Erfassung anonymisierter und relevanter Daten“ angeregt, auf das 3

Ärzte, Teststellen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser jederzeit Zugriff haben sollen. Damit soll die Auswertbarkeit eines Infektionsgeschehens „in annähernd Echtzeit“ gewährleistet werden.


TOP 12 und 16 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3557) sowie Antrag Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3461), geplanter Aufruf 11:07 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Nachdem sich die Vertragsparteien im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder im November vergangenen Jahres auf eine Corona-Sonderzahlung geeinigt hatten, bereitet die Landesregierung jetzt die Auszahlung in Schleswig-Holstein vor. Geplant ist ein steuerfreier „Bonus“ in Höhe von 1300 Euro für die Tarifbeschäftigen und 650 Euro für Auszubildende. Die Auszahlung soll spätestens im März erfolgen. Laut dem hierfür vorliegenden Gesetzentwurf wird die Landeskasse mit rund 56 Millionen Euro belastet. Auf die Kommunen kommen insgesamt rund eine Million Euro an Mehrausgaben zu. Zugleich wird das Plenum die Übernahme des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf seine Beamten beschließen.
Der im Herbst 2021 getroffenen Einigung der Tarifvertragsparteien zufolge bekommen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer von Dezember dieses Jahres an 2,8 Prozent mehr Geld sowie die Corona-Sonderzahlung bereits im März. Die Entgelte von Azubis, Praktikanten und Studierenden im öffentlichen Dienst steigen demnach um 50 Euro, im Gesundheitswesen um 70 Euro. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Zudem wurden spezielle Zulagen für Beschäftigte im Gesundheitswesen erhöht. Der Abschluss gilt in Schleswig-Holstein für rund 30.000 Tarifbeschäftigte. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hat bereits angekündigt, die Landesregierung werde das Ergebnis „zeit- und wirkungsgleich“ auf die rund 43.000 Beamten im Norden übertragen. Formell hat dies jetzt auch die SPD beantragt. Und: Im Dezember vergangenen Jahres verkündete das Jamaika-Kabinett, dass der Regierungschef, die Landesminister und Staatssekretäre in Schleswig-Holstein auf den für den öffentlichen Dienst ausgehandelten Corona-Bonus von 1300 Euro verzichten. Damit wird ab der Besoldungsgruppe B9 kein steuerfreier Corona-Bonus gezahlt.


TOP 2, 3 und 7 Gesetzentwürfe zu Online-Casinospielen, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3324), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 19/3460), Neuregulierung des Glücksspielwesens und Spielhallengesetz, Gesetzentwürfe der Landesregierung (Drs. 19/3175 und 19/3344), Berichte und Beschlussempfehlungen des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/3469 und 19/3563), geplanter Aufruf 11:37 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Mit einer Überarbeitung des Spielhallengesetzes soll das alte Regelwerk aus 2012 abgelöst werden. Das Gesetz sei mit dem Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr vereinbar, heißt es im 4

Entwurf des Innenministeriums, der zusammen mit zwei weiteren Entwürfen in Zweiter Lesung behandelt wird. Wichtigste Änderungen betreffen Mindestabstände sowie den Fortbestand von sogenannten Verbundspielhallen. Dabei geht es um Mehrfachkonzessionen innerhalb eines einzigen Gebäudes. Eine Neuerung, die das geplante Spielhallengesetz beinhaltet, ist eine erstmalige Definition von „Kinder- und Jugendeinrichtungen“. Dabei bleiben wie auch in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen Kinder unter sechs Jahren „aufgrund ihrer geringeren Reife und ihrer damit im Zusammenhang stehenden geringeren Gefährdung vor Spielsucht“ außen vor. Kindertagesstätten, Kinderkrippen oder Tagespflegepersonen in die Liste aufzunehmen, sei daher in Bezug auf die andernfalls entstehende Einschränkung der Berufsfreiheit nicht verhältnismäßig.
Anders als das bisherige Spielhallengesetz sieht das neue Gesetz hingegen vor, dass die Mindestabstände auch zu Schuldnerberatungsstellen eingehalten werden sollen. Grund dafür sei, dass „bereits von Spielsucht betroffene und überschuldete Personen“ auf ihrem Weg zu oder von einer Beratungsstelle nicht „in Versuchung geführt“ werden sollen. Eine Ausschussempfehlung zu dem Gesetzentwurf wird der Innen- und Rechtsausschuss erst bei einem Präsenztreffen am Morgen vor Beginn der Landtagstagung abgeben.
Dagegen liegt bereits schon länger ein einstimmiger Beschluss des Ausschusses zum Gesetz zur Besteuerung von Online-Casinospielen vor. Damit soll der Glücksspielstaatsvertrag „flankiert“ werden, heißt es in dem Papier aus dem Finanzministerium. Es beseitige „eine Regelungslücke, die solange von untergeordneter Bedeutung war, wie keine derartigen Glücksspiele veranstaltet werden durften“. Die Online-Casinospielsteuer beträgt demnach im Kalendermonat bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 300.000 Euro 34 Prozent, zwischen 300.000 und 750.000 Euro 39 Prozent und darüber 44 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Ebenfalls zugestimmt werden dürfte dem Gesetzentwurf über die Anpassung der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags für das Land. Darin erfolgen weitere, der Klarstellung dienende Anpassungen. Viele zum Glücksspielstaatsvertrag inhaltsgleiche Vorgaben sollen entfallen. Auch hier liegt die Ausschussempfehlung noch nicht vor, der Innen- und Rechtsausschuss kommt erst kurz vor Tagungsbeginn zusammen.


TOP 17 Bericht zur Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3466), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung im Plenum soll über die „Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100“ berichten. Mit der Strategie sollen Lösungen gefunden werden, wie die Wasserwirtschaft vor dem Hintergrund des Klimawandels zukünftig die Niederungen managt. Stichwort hierbei ist der Hochwasserschutz. Auf Vorschlag von Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hat das Kabinett kürzlich beschlossen, dass Schleswig-Holstein einem Staatsvertrag zum Hochwasserschutz an der Elbe zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Bund beitreten wird. Der Vertrag regelt, wann 5

und in welchem Ausmaß in Brandenburg und Sachsen-Anhalt im Fall eines Flusshochwassers Rückhaltebecken (Polder) entlang der Havel geflutet werden. Eine Flutung kann entscheidende Auswirkungen auf den Wasserstand der Elbe und damit auch auf Ortslagen wie Lauenburg und Geesthacht in Schleswig-Holstein haben, die vom Elbhochwasser regelmäßig besonders betroffen sind.
Als Flussniederung wird das tiefliegende Land neben einem Flussbett bezeichnet. Tritt bei Hochwasser der Fluss über die Ufer, sammelt sich in den Niederungen das Wasser, so wird verhindert, dass weitere Ländereien entlang des Flusses überflutet werden. Von Menschenhand angelegte Rückhaltebecken neben dem Flussbett, die bei Bedarf geflutet werden können, werden Polder genannt.


TOP 10 und 18 Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3544) sowie Antrag Einführung eines Jugend-Checks für Gesetze und Verordnungen in Schleswig-Holstein, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3522), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) will einen Jugend-Check für die Landesgesetzgebung einführen. So soll die Perspektive von jungen Menschen mehr Einfluss in der Politik haben. Die „Auswirkungen von Gesetzen auf Jugendliche“ werden transparent gemacht und bilden die Grundlage für „etwaige Anpassungen von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen“, heißt es im Antragstext. Auf Bundesebene gibt es bereits einen Jugend-Check: Das Kompetenzzentrum Jugend-Check ist ein Projekt des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung. Es macht ressortübergreifend darauf aufmerksam, wo und wie Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen junge Menschen betreffen können. Das Projekt war bereits in der vergangenen Legislaturperiode von CDU/CSU und SPD formuliert worden.
Jüngst ist in Thüringen beschlossen worden, die Gesetzgebung jugendgerechter zu gestalten. Die Belange junger Menschen sollen künftig schon bei der Erarbeitung von Gesetzesvorhaben besser berücksichtigt werden, wie das Bildungs- und Jugendministerium mitteilte. Ab dem kommenden Jahr werden daher alle planmäßigen Gesetzesvorhaben dem Jugend-Check unterzogen. In dem dreijährigen Modellprojekt will der Freistaat zudem neue Wege für die direkte Einbeziehung junger Menschen in die Gesetzgebungsverfahren entwickeln und erproben. Mögliche Beteiligungsformate könnten etwa ein Onlineportal oder die Bildung eines konsultativen Beirats junger Menschen sein, hieß es. Thüringen betritt dem Ministerium zufolge damit Neuland in Deutschland.
Ein weiteres Thema der Debatte ist die Reform des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes. Nachdem auf Bundesebene im Juni vergangenen Jahres das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft getreten ist und im Januar 2023 das reformierte Vormundschafts- und Betreuungsrechtsgesetz in Kraft treten wird, sind nun Anpassungen der landeseigenen Gesetze nötig. 6

Das sogenannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der ehemaligen Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht mehr Kontrollmöglichkeiten, aber auch mehr Hilfsangebote vor. Zum Beispiel können Kinderheime und andere Einrichtungen jederzeit unangemeldet und ohne Anlass kontrolliert werden. Kinder und Jugendliche sollen außerdem einen eigenen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt bekommen, ohne Kenntnis der Eltern, etwa wenn diese suchtkrank sind.


TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 19/3527), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Gemeinden sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie eine Kurabgabe von Übernachtungs- und Tagesgästen erheben, ob sie bereits in anderen Orten entrichtete Kurabgaben anerkennen und ob sie sich an Straßenausbaubeiträgen beteiligen wollen. Das sind drei zentrale Punkte eines Entwurfes des Innenministeriums zur Reform des Kommunalabgabengesetzes, den der Landtag in Erster Lesung diskutiert. Das zwölfseitige Papier beinhaltet zudem eine Änderung des Zitiergebots und eine Erweiterung des Rahmens für die Gewährung von Gebührenermäßigungen. Ferner sieht es außerordentliche Abschreibungen bei Abgangsverlusten und eine Anpassung der Regelungen über die Entstehung und Festsetzung der Abgabenschuld vor. Nötig seien die Schritte durch die laufende Verwaltungspraxis und neue Rechtsprechung, heißt es zur Begründung.
Bisher steht es Kommunen frei, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Es besteht eine Entweder-oder-Regelung. Nun sollen Gemeinden, die an der Erhebung der Straßenausbau- beiträge grundsätzlich festhalten, durch einen erhöhten Gemeindeanteil Grundstückseigentümer entlasten können. Damit, so das Innenministerium, würde der Schritt von der bisherigen „Entweder-oder-“ zu einer zukünftigen „Sowohl-als-auch-Regelung“ vollzogen werden. Aus der SPD wurden zuletzt Stimmen laut, alle Kommunen so auszustatten, dass sie überhaupt keine Straßenausbaubeiträge erheben müssen.
Bei der Kurabgabe sollen die Gemeinden nun ebenfalls entscheiden, ob und wie oft sie erhoben wird. Haben Tagestouristen zum Beispiel bereits an einem Ort gezahlt, kann das an anderen Orten anerkannt werden. Eine erneute Abgabe ist dann nicht mehr nötig. So wolle man den Tourismus im Land attraktiver machen, heißt es im Gesetzentwurf.
Und: Da eine „Heranziehung von kurzzeitigen Gemeindebesuchern“, wie beispielsweise Radausflügler, Strandspaziergänger oder Einzelpersonen, die im Gemeindegebiet ein Restaurant besuchen, aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse in den Gemeinden häufig nicht praktikabel und auch nicht kostendeckend ist, soll von der Erhebung der Kurabgabe von Tagesgästen abgesehen werden können. Die Kurabgabepflicht würde sich dann lediglich auf Übernachtungsgäste beschränken. 7

TOP 15 Datenerhebung zu Einsamkeit und Isolation, Antrag der Abgeordneten des SSW, der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3417), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW fordert dazu auf, „ein kontinuierliches Monitoring zum Thema Einsamkeit und Isolation in Schleswig- Holstein zu entwickeln“. In dem diesbezüglichen Antrag heißt es: „Eigenen Angaben zufolge fühlen sich bis zu 15 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einsam.“ Einsamkeit betreffe nach Ansicht des SSW grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem Status.
Die Daten und Erhebungen des Monitorings könnten, so die Antragsteller, später in Sozialberichte einmünden und als Basis für Präventionsarbeit sowie „niedrigschwellige und kostenfreie Projekte“ dienen. „Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat entsprechende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Menschen verstärkt“, so der SSW in dem Antrag, der bereits im Herbst vergangenen Jahres vorgelegt worden war.


TOP 21 Schleswig-Holstein bekennt sich zum Atomausstieg, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3550), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
SPD und SSW fordern ein Bekenntnis des Landtags zum vollständigen Ausstieg aus der Atomenergie. „Eine Wiederinbetriebnahme bereits stillgelegter atomarer Kraftwerkstandorte schließt der Landtag für die Zukunft aus“, heißt es in einem gemeinsam vorgelegten Antrag. Die Ende 2021 vorgenommene Abschaltung des letzten Atomkraftwerkes in Schleswig-Holstein, des Akw Brokdorf, wird darin als historische Weichenstellung für die hiesige Energiepolitik bezeichnet. Zugleich lehnen die Oppositionsparteien es ab, Investitionen in neue Atomkraftanlagen als „nachhaltig“ einzustufen. Dies sei „für die Hochrisikotechnologie mit ihrer ungelösten Endlagerfrage nicht hinnehmbar“, sagte der SPD-Energiepolitiker Thomas Hölck wenige Tage vor der Plenartagung.
Auch die Bundesregierung hat dies im Falle der Kernkraft abgelehnt, befürwortet aber eine solche Einstufung für Gaskraftwerke. Hintergrund ist die geplante Einstufung auf EU-Ebene, die sogenannte Taxonomie, mit der die Kommission festlegen will, welche Geldanlagen künftig als klimafreundlich gelten sollen. Dazu hatte die Kommission am 31. Dezember einen Vorschlag vorgelegt, der vorsieht, dass Investitionen in neue Atomkraftwerke als grün klassifiziert werden können, wenn sie neuesten Standards entsprechen und ein konkreter Plan für den radioaktiven Müll vorliegt. Auch Investitionen in neue Gaskraftwerke sollen insbesondere auf Wunsch Deutschlands übergangsweise als grün eingestuft werden können. 8

Donnerstag, 27. Januar, 10 bis 18 Uhr



TOP 27 Allianz für Lehrkräftebildung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3566), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In Schleswig-Holstein fehlen noch immer viele Lehrer. Das betrifft nach Ansicht der Koalitionsfraktionen insbesondere die Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Kunst, Musik, Informatik, an Grundschulen zusätzlich Philosophie und Sport. Diese Herausforderung könne am besten durch eine auf Dauer angelegte und institutionalisierte Zusammenarbeit bewältigt werden – eine sogenannte Allianz für Lehrerkräftebildung, heißt es in einem dazu von CDU, Grünen und FDP eingebrachten Antrag. Die Landesregierung soll dabei nach dem Willen der Koalitionäre das Hauptaugenmerk auf die Ermittlung des spezifischen Bedarfs an Lehrkräften und die Entwicklung von Konzepten „zu einem bedarfsgerechten Angebot an Studien- und Ausbildungsplätzen aller Schularten sowie auf die zukunftsfähige inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung“ legen. Zudem seien weitere Ansätze zur zusätzlichen Qualifizierung von Vertretungslehrkräften mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung zu prüfen.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte bereits im November vergangenen Jahres erklärt, es komme darauf an, eine bessere Verzahnung der drei Phasen der Lehrkräftebildung und eine bessere Abstimmung zwischen Schulen, Hochschulen und dem Institut für Qualitätssicherung an den Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) zu erreichen, um die Bedarfe genauer ermitteln und neue Zugänge zum Lehrerberuf aufzeigen zu können. Gefördert werden sollen zusätzlich Seiteneinsteiger. So können beispielsweise Kirchenmusiker schon jetzt durch eine Zusatzqualifikation in den Schulunterricht gelangen. Auch im Kunstbereich wurde die Möglichkeit geschaffen, als Kunstlehrer kein zweites Fach studieren zu müssen.
Kritik gab es vorab bereits aus der Opposition. In der vergangenen Legislaturperiode habe die Küstenkoalition erstmals alle Phasen der Lehrkräftebildung in einem Gesetz geregelt. Mit einer gesetzlich verordneten „Allianz für Lehrkräftebildung“ mache die Koalition das jetzt teilweise rückgängig, äußerten sich SPD und SSW. Und: Im Vorstand dieser auf Kiel konzentrierten „Allianz“ seien ausschließlich Hochschulvertreter stimmberechtigt. Das zeuge von „einer Ignoranz gegenüber den Interessen der Beschäftigten“.


TOP 20 und 28 Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Abs. 1 Hochschulgesetz zur Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin mit der Universität zu Lübeck, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für die Jahre 2020-2024, Antrag der Landesregierung (Drs. 19/3543) sowie Bericht zum Jobticket, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/3567), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 9

Seit August vergangenen Jahres können Beschäftigte des Landes mit öffentlichen Verkehrsmitteln deutlich günstiger zur Arbeit fahren. Möglich macht dies ein von Jamaika bewilligter 30-Euro- Zuschuss des Landes zum neuen „Jobticket“. Jetzt, ein halbes Jahr nach der Einführung, bitten die Koalitionsfraktionen um eine Zwischenbilanz. Zugleich beabsichtigt die Landesregierung das Jobticket auch für das wissenschaftliche Personal am UKSH dauerhaft abzusichern und bittet das Parlament um Zustimmung. Notwendig ist eine Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit den Unikliniken in Kiel und Lübeck.
Das Jobticket des Nahverkehrsverbunds Schleswig-Holstein (NAH.SH) gibt es in zwei Rabattstufen. Bei einem Arbeitgeberzuschuss von 15 Euro wird ein zusätzlicher Rabatt von 10 Euro gewährt, wodurch der Arbeitnehmer im Monat 25 Euro spart. Bei einem Zuschuss von 30 Euro beträgt der Rabatt 20 Euro und die Ersparnis somit 50 Euro. Damit fahren Berufspendler innerhalb Kiels für 2,50 Euro im Monat Bus. In Neumünster und kleineren Städten zahlen sie selbst gar nichts. Bis Anfang November 2021 hatten nach NAH.SH-Angaben knapp 3000 Beschäftigte das Jobticket gebucht. In 2021 hatte das Land für das Jobticket 1,2 Millionen Euro veranschlagt, ab 2022 sollen es zwei Millionen Euro sein.


TOP 22 Geschichte der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein aufarbeiten, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/3558), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Fraktion der SPD und die Abgeordneten des SSW fordern die Landesregierung auf, ein Forschungsprojekt in Auftrag zu geben, welches die Geschichte der deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein aufarbeitet. Die Studie soll dazu beitragen „das Wissen über diese Minderheit deutlich zu verbreitern und die Erscheinungsformen des Antiziganismus besser zu verstehen“. Das Fremdwort Antiziganismus beschreibt Hass und Diskriminierung gegen Sinti und Roma. Der Begriff ist umstritten, weil er das Wort „Zigeuner“ beinhaltet. „‚Zigeuner“ ist eine in seinen Ursprüngen bis ins Mittelalter zurückreichende Fremdbezeichnung der Mehrheitsbevölkerung und wird von der Minderheit als diskriminierend abgelehnt. Immer wieder in der Geschichte waren Sinti und Roma Diskriminierungen ausgesetzt. Während des Nationalsozialismus erlebten sie in ganz Europa Verfolgung und Völkermord. Über 500.000 Sinti und Roma fielen im besetzten Europa dem Holocaust zum Opfer. Auch etwa 400 schleswig-holsteinische Sinti und Roma kehrten aus den Lagern der Nationalsozialisten nicht zurück.
Heute leben etwa 60.000 deutsche Sinti und 10.000 deutsche Roma in der Bundesrepublik. Der schleswig-holsteinische Landesverband Deutscher Sinti und Roma schätzt die Zahl der Sinti und Roma mit deutscher Staatsangehörigkeit in Schleswig-Holstein auf etwa 6.000 Menschen. Sie wohnen und leben vor allem in den Städten Kiel und Lübeck sowie im Flensburger und Hamburger Umland.
Im November 2012 hat Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die deutschen Sinti und Roma als Minderheit in die Landesverfassung aufgenommen. In Artikel 6 am Ende von Absatz 2 heißt es: 10

„Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“
Sinti und Roma ist die Bezeichnung für die Gesamt-Minderheit der Roma einschließlich ihrer zahlreichen Untergruppen. Die Sinti sind eine Teilgruppe der in Mittel- und Westeuropa und in Norditalien lebenden europäischen Roma. Die kulturelle Identität der Sinti und Roma gründet in ihrer Sprache Romanes, ihrer Musik und dem Zusammenleben in großen Familienverbänden, aber auch in der Erfahrung jahrelanger Verfolgung.


TOP 23 Bund-Länder-Kooperation im Bildungsbereich stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3559), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD-Fraktion macht sich für eine engagierte Beteiligung der Landesregierung an der Vorbereitung eines von der Bundesregierung geplanten nationalen Bildungsgipfels stark. Hintergrund ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene. Demnach soll es einen Bildungsgipfel geben, „auf dem sich Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über neue Formen der Zusammenarbeit und gemeinsame ambitionierte Bildungsziele verständigen“. Die Sozialdemokraten fordern mit ihrem Antrag die Landesregierung auf, an der zur Vorbereitung geplanten Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen mitzuwirken. Als Ziel wird ausgegeben, „gemeinsam gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und unser Schulwesen so zu gestalten, dass die jungen Menschen ihre Bildungschancen optimal nutzen und die fortbestehende soziale Ungleichheit überwunden wird“.
Den Bildungsgipfel könnte es im Sommer geben. Dabei wird es auch um die Frage gehen, inwieweit sich der Bund stärker an der Entwicklung der Schulen beteiligt. Dafür hatte es in der Vergangenheit enge rechtliche Grenzen gegeben. Bundesbildungsministerin Bettina Stark- Watzinger (FDP) strebt für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bildungsbereich eine Grundgesetzänderung an. „Es gibt verschiedene Kooperationsmöglichkeiten mit den Ländern, aber eine Verfassungsänderung wäre die klarste Lösung. Es wird dazu einen Vorschlag geben“, sagte sie Mitte Januar einem Interview der „Zeit“.
Bildung ist in Deutschland nach dem Grundgesetz Sache der Bundesländer. Der Bund kann zum Beispiel nicht einfach Förderprogramme für Schulen auflegen und bestimmen, wie die Gelder eingesetzt werden. Dafür müssen erst aufwendig Verträge zwischen Bund und Ländern ausgehandelt werden, wie etwa beim Digitalpakt Schule. Oft ist in der politischen Diskussion von einem Kooperationsverbot die Rede.


TOP 31 Jahr der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein, Bericht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Drs. 19/3437.), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 11

Das Bildungsministerium zieht eine positive Bilanz zum abgelaufen Schuljahr der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) in 2020/21. Trotz ungünstiger Umstände durch die Pandemie seien viele wichtige Initiativen in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht worden, heißt es in einem Bericht. Bestehende Strukturen hätten demnach gefestigt und an vielen Stellen weiterentwickelt und ausgebaut werden können. „Insbesondere im Rahmen der großen Auftaktkonferenz im Februar 2020, aber auch auf den folgenden regionalen BNE-Konferenzen wurden Kontakte geknüpft, Kooperationen eingegangen und viele Anregungen für Projekte wie Fair Trade-Schulen, Insektenwiesen, alternative Energien oder Müllvermeidung gegeben“, ist in dem 24-seitigen Papier zu lesen. Es fanden demnach fünf BNE-Regionalkonferenzen statt, die über ganz Schleswig-Holstein verteilt waren. Die Konferenzen seien jeweils in Zusammenarbeit zwischen der gastgebenden Schule, der zuständigen Kreisfachberatung für Natur- und Umwelterziehung/Bildung für nachhaltige Entwicklung, dem Team BNE SH, dem IQSH und dem Ministerium organisiert und durchgeführt worden.
Die Zukunftsschulen sind dem Bericht zufolge das größte BNE-Schulnetzwerk in Schleswig- Holstein. Zurzeit sind 217 Schulen in Schleswig-Holstein aktive Zukunftsschule. Hinzu kommen zehn schleswig-holsteinischen Schulen, die Teil des UNESCO-Schulnetzwerkes sind, von den 13 deutschen UNESCO Baltic-Sea-Project-Schulen liegen neun in Schleswig-Holstein. Aktuell sind außerdem 47 Schulen mit dem Zertifikat „Europaschule“ ausgezeichnet. Und: Seit 2006 gibt es in Schleswig-Holstein „Schulen ohne Rassismus - Schulen mit Courage“, dieses Netzwerk besteht aus 100 allgemein- und berufsbildende Schulen.


TOP 26 Die Menschen mit steigenden Energiepreisen nicht allein lassen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3562), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Sozialdemokraten wollen Menschen mit geringem Einkommen angesichts massiv gestiegener Energiepreise finanziell entlasten. Neben einem von der Ampel-Koalition im Bund geplanten Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger will die SPD erreichen, dass sich die Landesregierung für weitere Maßnahmen einsetzt. Es müsse verhindert werden, dass in Deutschland „Menschen im Dunkeln sitzen oder frieren müssen, weil sie sich die Energiekosten nicht leisten können“, heißt es in dem entsprechenden Antrag zur Begründung. Wer etwa seine Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlt und auf Mahnungen nicht reagiert, dem kann der Versorger den Anschluss sperren. Diese Sperren sollen nach dem Willen der SPD für die nächsten Monate ausgesetzt werden. Zudem fordert sie, die Pauschale für Haushaltsstrom im Regelsatz der Grundsicherung zu überprüfen. Ein weiterer Punkt: Es sollten Standards für Energielieferanten geschaffen werden, „damit sofortige einseitige Kündigungen durch den Anbieter aufgrund von Preissteigerungen auf dem Markt ausgeschlossen werden können“. Auch eine Abschaffung der Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis, wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart, möchte die SPD im Norden „so schnell wie möglich“ erreichen.
Die Bundesregierung plant derweil Stromkunden in Deutschland künftig besser vor Preissprüngen schützen. „Die Bundesregierung beobachtet das Verhalten der Marktakteure sehr genau und prüft 12

mögliche regulatorische Schritte“, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin Mitte Januar. Die Verbraucherzentralen schickten bereits mehrere Abmahnungen und kündigten weitere an. Die Ampelkoalition erwägt wegen der hohen Energiepreise eine frühere Abschaffung der EEG-Umlage für die Stromkunden. Eigentlich wollten SPD, Grüne und FDP die Finanzierung der EEG-Umlage erst zum 1. Januar 2023 reformieren.
„Aktuell haben wir es mit Preisaufschlägen zu tun, die den Strompreis auf bis zu 90 Cent pro Kilowattstunde hochtreiben“, sagte Lemke. „Das ist in keiner Weise durch Marktgeschehen zu rechtfertigen.“ Zuvor hatte bereits Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eine Überprüfung des liberalisierten Gas- und Strommarkts angekündigt. Hintergrund ist, dass viele Billiganbieter in Turbulenzen geraten sind und Tausende Verträge gekündigt haben. Angesichts gestiegener Börsenpreise für Strom und Gas können sie mangels langfristiger Verträge ihren Verpflichtungen oft nicht kostendeckend nachkommen.


TOP 4 und 5 Gesetzentwürfe über die Hochschulen in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/1290), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/3501), Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/3186), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungs- ausschusses (Drs. 19/3534), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Im Landtag soll über zwei Entwürfe zur Hochschulgesetzgebung abgestimmt werden. Zum einen steht eine Reform an, die den Hochschulen mehr Eigenständigkeit einräumen soll. Zum anderen liegt die bereits 2019 von der AfD eingebrachte Forderung vor, Gesichtsschleier an den Unis zu verbieten. Zu beiden Entwürfen liegen noch keine Ausschussempfehlungen vor. Der Ausschuss wird erst am Morgen des Sitzungstages sein Votum abgeben. Die geplante Novellierung des Hochschulgesetzes sieht unter anderem neuartige Stellen für junge Professoren vor, die einen Weg zur dauerhaften Festanstellung ebnen sollen, sowie flexiblere Regelungen für den Übergang vom Bachelor- ins Masterstudium. Und: In besonderen Promotionsprogrammen soll künftig der Grad „Doctor of Philosophy“ (Ph.D.) verliehen werden können.
Gehören Niqab und Burka an die Uni? Die Debatte über muslimische Frauen mit Gesichtsschleier ist im Frühjahr 2019 im Landtag kontrovers geführt worden. Die AfD wollte die Verhüllung in der Hochschule mit dem Argument, für einen „offenen Wissensaustausch“ sei eine „effektive Kommunikation“ erforderlich, gesetzlich verbieten. Jamaika setzte dagegen darauf, zunächst eine Anhörung mit allen Betroffenen anzusetzen. Auslöser war seinerzeit der Fall einer Kieler Studentin, die mit einer Niqab, einem Schleier mit Augenschlitz, in eine Lehrveranstaltung kam und vom Dozenten des Raumes verwiesen wurde.


TOP 29 und 37 Entschließung zur Konferenz zur Zukunft Europas, Beschlussempfehlung des Europaausschusses (Drs. 19/3553) sowie Bericht der Landesregierung über das 13

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2022 (Drs. 19/3532), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Im Plenum wird eine Empfehlung des Europaausschusses zur Beteiligung Schleswig-Holsteins an der „Konferenz zur Zukunft Europas“ erwartet. Das Papier, das auch die Ergebnisse einer mündliche Verbandsanhörung im November vergangenen Jahres aufgreifen wird, liegt noch nicht vor. Es soll erst am Morgen vor Sitzungsbeginn im Ausschuss abgestimmt werden. Ferner liegt der aktuelle Bericht der Landesregierung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission vor. Beide Themen sind Grundlage der europapolitischen Debatte. In dem achtseitigen Regierungsbericht heißt es knapp: „Aufgrund der allgemein und äußerst knapp gehaltenen Darstellung der einzelnen Initiativen im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2022 ist eine detaillierte Abschätzung der Folgewirkungen für Schleswig-Holstein gegenwärtig nur bedingt möglich.“ Die EU-Kommission habe angekündigt, weiterhin alles daran zu setzen, den grünen und digitalen Wandel voranzutreiben und die nächsten Schritte der Transformationsagenda zu einem gerechteren, moderneren und krisenfesteren Europa nach Überwindung der Corona-Krise einzuleiten. Und weiter wird in dem Bericht darauf hingewiesen, dass 2022 soll nach Vorschlag der Kommission das Europäische Jahr der Jugend sein soll.
Die „Konferenz zur Zukunft Europas“ ist ein politisches Gremium, dessen Einberufung von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament Ende 2019 angekündigt und am 10. März 2020 mit der Unterzeichnung einer Erklärung offiziell legitimiert wurde. Ziel ist es, „einen neuen Raum für Debatten zu eröffnen“ und „Europas Herausforderungen und Prioritäten anzugehen“. Dabei können sich Menschen aus allen Gesellschaftsschichten in ganz Europa über eine digitale interaktive Plattform direkt in die Diskussion einbringen und ihre Meinungen, Erwartungen, Hoffnungen und Kritik im Hinblick auf die Zukunft des Kontinents mitteilen. Die Konferenz wird Schlussfolgerungen und Leitlinien bis zum Frühjahr 2022 erarbeiten. Das Ergebnis dient dann als Richtschnur für die künftige Ausrichtung und Politikgestaltung der Europäischen Union.
Der Landtag will insbesondere „als Mittler zwischen den Bürgern und den EU-Institutionen wirken“, hatte Landtagsdirektor Utz Schliesky im Mai 2021 im Ausschuss betont. Seinen Angaben zufolge sollen die Ergebnisse der Anhörung des Europaausschusses in einem Plenarbeschluss münden, den Landtagspräsident Klaus Schlie dem gemeinsamen Vorsitz der Europa-Konferenz übermitteln werde. Darüber hinaus könne der Landtagspräsident das Meinungsbild aus Fach- und Bürgerforen von in Schleswig-Holstein ansässigen Vereinen und Verbänden koordinieren und ebenfalls an die EU-Institutionen weiterleiten.


TOP 32 Quo vadis Schleswig-Holstein-Tourismus?, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/3349), Bericht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 19/3454), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Tourismus ist in Schleswig-Holstein deutlich besser durch die Corona-Krise gekommen als in den anderen Bundesländern. Während Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Pensionen einen 14

Umsatzrückgang hinnehmen mussten, boomt der Campingtourismus im Lande. Dies ist das Fazit eines von der SPD-beantragten Berichts der Landesregierung zur aktuellen Situation in der Corona-Pandemie. Unter Verweis auf Zahlen des Sparkassen Tourismusbarometers liege Schleswig-Holstein demnach „als einziges Bundesland bei den Halbjahresergebnissen (Januar bis Juli 2021) der gewerblichen Übernachtungszahlen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit einem geringfügigen Plus von 0,6 Prozent an Position 1 des Länder-Rankings.“ Einen leichten Aufschwung gab es im Herbst. Laut Zahlen des Statistikamtes, die erst nach Fertigstellung des Berichts vorlagen, haben Touristen dem Fremdenverkehr in Schleswig-Holstein im Oktober einen starken Monat beschert. In dem Monat kamen 872.000 Gäste im nördlichsten Bundesland an, das waren gut 18 Prozent mehr als vor einem Jahr ‒ wie schon im September auch mehr als in den Vor-Corona-Jahren bis 2019. Insgesamt kamen von Januar bis Oktober 5,85 Millionen Gäste in Schleswig-Holstein an. Das sind zwar nur noch vier Prozent weniger als im Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2019 mit mehr als acht Millionen Gästen steht aber unter dem Strich immer noch ein Minus von 27 Prozent.
Der Bericht der Landesregierung gibt die Einbußen für das gesamte Jahr 2020 mit 19,6 Prozent (-23,4 Prozent ohne Camping) bei den Übernachtungen im Vergleich zum Jahr 2019 an. Der Campingtourismus habe dagegen im Vorjahr satte Zuwächse in Höhe von 8,8 Prozent verzeichnet. Unterm Strich sei eine große Insolvenzwelle bei Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben und anderen, stark vom Tourismus abhängigen Unternehmen „bislang ausgeblieben“, heißt es in dem Bericht zu mehreren Fragen der SPD. Probleme gebe es im Bereich der Fachkräfte, der Mangel betreffe die gesamte Wirtschaft des Landes. Tourismusspezifische Zahlen werden nicht genannt.
Auf dem Tourismustag Schleswig-Holstein des Branchenverbandes Dehoga im November hatte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz ein weiteres moderates Wachstum der Branche im Norden angekündigt. Der FDP-Politiker warb dafür, den Wert des Naturschutzes für den Tourismus herauszustellen. Wichtig sei auch, ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis beizubehalten. Um die Qualität hochzuhalten, brauche die Branche immer wieder neue Ziele und auch neue Beherbergungsbetriebe. Seinen Angaben zufolge leben hierzulande 160.000 Menschen im Land vom Tourismus. Die Branche mache fünf bis sieben Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus.


TOP 34 Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und der Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Bericht des Ministeriums für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (Drs. , 19/3479), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung legt den „Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und der Opferschutzbeauftragten“ vor. Bei den Zentralen Anlaufstelle habe sich laut Bericht gezeigt, dass der Austausch mit anderen Opferhilfeeinrichtungen dazu beiträgt, den Betroffenen schnell helfen zu können. Die seit Sommer 2020 tätige Opferschutzbeauftragte des Landes, Ulrike Stahlmann-Liebelt, gibt an, sich trotz der 15

widrigen Arbeitsumstände aufgrund der Pandemie gut in Schleswig-Holstein etabliert und ein Netzwerk aufgebaut zu habnen.
Im ersten Amtsjahr erreichten Stahlmann-Liebelt 136 Hilfegesuche. „Hauptsächlich handelte es sich dabei um Vermittlungsanliegen und Fragen nach finanziellen Hilfen sowie um allgemeine Fragen sowohl zur Anzeigenerstattung als auch zum generellen Ablauf von Ermittlungs-und Strafverfahren“, ist dem Bericht zu entnehmen In 25 Fällen kontaktierten andere Opferhilfeeinrichtungen, Rechtsanwälte oder Polizeibeamte das Schleswig-Holsteinische Angebot, um sich beispielsweise über die Zentrale Anlaufstelle zu informieren oder Infomaterial anzufordern.
Die Zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige ist seit dem 1. Juli 2020 im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz ansässig. Zugleich ist das Amt eines ehrenamtlichen Opferschutzbeauftragten geschaffen worden und die Juristin Ulrike Stahlmann- Liebelt zur ersten Beauftragten in Schleswig-Holstein ernannt worden.
Die Zentrale Anlaufstelle und die Opferschutzbeauftragte sollen Opfern von Strafteten schnell und gezielt staatliche Hilfe und Unterstützung zukommen lassen. Sie haben laut dem vorliegenden Tätigkeitsbericht die „Aufgabe, Strategien zur Bewältigung von Großschadenslagen mit dem Schwerpunkt Opferbetreuung zu entwickeln. Daneben galt es, einen Platz in der schon vorhandenen Opferhilfelandschaft zu finden.“ Die Einrichtung beider Hilfsangebote geht auf den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Dezember 2016 zurück.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 16
Reihenfolge der Beratung der 56. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 26. Januar 2022 14+19 Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes sowie Anträge zu 67 10:00 +24 Coronamaßnahmen für Kinder und Jugendliche und Datenerfassung +25 des Landes 12+16 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über eine einmalige 30 11:07 Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie Antrag Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen 2+3+7 Gesetzentwürfe zu Online-Casinospielen, Neuregulierung des 30 11:37 Glücksspielwesens und Spielhallengesetz
17 Bericht zur Strategie für die Zukunft der Niederungen bis 2100 30 15:00 10+18 Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes und 30 15:30 des Kinderschutzgesetzes sowie Antrag Einführung eines Jugend- Checks für Gesetze und Verordnungen in Schleswig-Holstein 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes 30 16:00 des Landes Schleswig-Holstein 15 Datenerhebung zu Einsamkeit und Isolation 30 16:30 21 Schleswig-Holstein bekennt sich zum Atomausstieg 30 17:00 Donnerstag, 27. Januar 2022 27 Allianz für Lehrkräftebildung 30 10:00 20+28 Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 11 Abs. 1 30 10:30 Hochschulgesetz zur Änderung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin mit der Universität zu Lübeck, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für die Jahre 2020- 2024 sowie Bericht zum Jobticket 22 Geschichte der Sinti und Roma in Schleswig-Holstein aufarbeiten 30 11:00 23 Bund-Länder-Kooperation im Bildungsbereich stärken 30 11:30 31 Jahr der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein 30 12:00
26 Die Menschen mit steigenden Energiepreisen nicht allein lassen 30 15:00 4+5 Gesetzentwürfe über die Hochschulen in Schleswig-Holstein 30 15:30 29+37 Entschließung zur Konferenz zur Zukunft Europas 30 16:00 sowie Bericht der Landesregierung über das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2022 32 Quo vadis Schleswig-Holstein-Tourismus? 30 16:30 34 Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von 30 17:00 Straftaten und deren Angehörige und der Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes 0 12 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus 0 17
Anlass der COVID-19-Pandemie 14 Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes 0



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamten-, laufbahn- und mitbestimmungsrechtlicher Regelungen 11+13 Gesetzentwürfe der bereichsspezifischen Bestands- und Nutzungsdatenerhebung und Datenübermittlungsbefugnisse des Landesverwaltungsgesetzes 35 Personalstrukturbericht 2021 des Landes Schleswig-Holstein (Berichtsjahr 2020) 36 Bericht zur verdeckten präventiven Datenerhebung gemäß § 186b LVwG und § 195a Absatz 7 LVwG für das Jahr 2020 sowie Nachmeldung zu den Berichten für die Jahre 2017 bis 2019



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
30 Den Ausbau von Photovoltaik gestalten – effizient, naturverträglich und flächenschonend 33 Aktionsplan Echte Vielfalt 38 Tierschutzbericht Schleswig-Holstein 2021