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23.02.22
18:59 Uhr
B 90/Grüne

Joschka Knuth zur Förderung der Digitalisierung der Verwaltung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 8 – Förderung der Digitalisierung der Verwaltung Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der digitalpolitische Sprecher der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Joschka Knuth: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Wir bekommen ein Nr. 050.22 / 23.02.2022
Digitalisierungsgesetz, das seinen Namen verdient
Heute ist ein guter Tag für Schleswig-Holstein, denn wir bekommen ein Digitalisierungs- gesetz, das diesen Namen verdient hat. Mit diesem Gesetz machen wir unsere Verwal- tung digitaler, schaffen ein Offene-Daten-Gesetz und regeln den Einsatz von Algorithmen durch die Verwaltung. Das ist konsistente Digitalpolitik.
Die Anhörung hat einmal mehr bestätigt, dass unser Digitalisierungsgesetz ein ambitio- niertes und fortschrittliches Gesetz ist. Wir sind damit einmal mehr bundesweit Vorreiter- Land für die Digitalisierung des Staates.
Ich danke allen, die in den vergangenen Monaten an diesem Gesetz mitgewirkt haben. Mir ist es wichtig, auch noch einmal die Anhörung des Umwelt-, Agrar- und Digitalisie- rungsausschusses hervorzuheben. So macht parlamentarisches Arbeiten Freude. Die vielen Beiträge der Anzuhörenden waren sehr hilfreich und die Debatten haben noch ein- mal verdeutlicht, wie sehr wir vorangehen.
Gerne hätten wir noch mehr Anregungen aus der Anhörung auch im Gesetz aufgegriffen, sind damit unter anderem bei der kompletten Abschaffung der Schriftformerfordernisse an der Simultangesetzgebung von Bund und Ländern gescheitert. Dass offene Daten künftig unter freier Lizenz zur Verfügung gestellt werden müssen, ist eine wichtige Ergän- zung aus der Anhörung.
Die SPD fordert allerdings mal wieder wohlfeil aus der Opposition heraus, dass Kommu- nen auch Informationen bereit stellen müssen, doch vergisst an gleicher Stelle zu erläu- tern, wie das bezahlt werden soll. “
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