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25.02.22
12:42 Uhr
B 90/Grüne

Aminata Touré zum Helfer*innengesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 11 – Helfer*innengesetz Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die Sprecherin für Rettungsdienste der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Aminata Touré: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 055.22 / 25.02.2022

Gleichstellung aller Ehrenamtlichen im und um den Katastrophenschutz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
bei manchen Gesetzen fragt man sich, warum es sie nicht schon längst gibt, weil es wirk- lich komplett Sinn macht, dass wir dieses nun auf den Weg bringen werden. Umso mehr freue ich mich, dass ich nun dabei sein darf, wenn dieses Gesetz zur Gleichstellung aller Ehrenamtlichen im und um den Katastrophenschutz nun Realität wird. Denn das war längst überfällig. Das hatte uns die Anhörung zur Wasserrettung zuletzt deutlich vor Au- gen geführt, der Wunsch besteht bei DRK, Johannitern oder ASB schon lange.
Auch wissenschaftliche Untersuchungen zu den Wünschen der Ehrenamtlichen an die Politik brachten klar die Forderung zum Ausdruck, eine rechtliche und materielle Absi- cherung zu erfahren und gleichgestellt zu werden, egal wo man sich einsetzt. Bei der Freiwilligen Feuerwehr genauso wie beim DRK. Daher war es ein gutes Zeichen für das Ehrenamt in unserem Land, dass wir einstimmig der Landesregierung im Januar des letz- ten Jahres den Auftrag erteilt haben, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Auch in anderen Bundesländern hat das Thema Fahrt aufgenommen. Von Baden-Würt- temberg über Berlin und NRW wurden entweder vehement die Gleichstellung gefordert oder bereits in Kraft gesetzt. Auch im Bundestag waren sich alle demokratischen Parteien von CSU bis Linkspartei einig: Eine 2-Klassen-Gesellschaft der Helfer*innen darf es nicht geben, die Gleichstellung muss kommen.
Für Ehrenamtliche sollen durch ihren Einsatz keine finanziellen Nachteile entstehen. Ich finde es gut, dass es über die Freistellung im Einsatz im Land auch bisher keinen nen- nenswerten Streit gegeben hat. Dafür danke ich den Arbeitgeber*innen. Als Anerkennung Seite 1 von 2 für beide Seiten ist mit dem Recht auf Freistellung jetzt auch eine Entschädigung für die Arbeitgeber*innen gesetzlich vorgesehen.
Und das nicht nur in Katastrophen, sondern auch in außergewöhnlichen Einsatzlagen, die noch keine Katastrophe sind, aber trotzdem vollen Einsatz benötigen. Besonders lange und schwere Staus im Sommer, Waldbrandgefahren, schlimme Verkehrsunfälle mit vielen Verletzten oder Hochwasser.
Wir wollen auch daran arbeiten, dass diese Lagen nicht vorkommen. Unser Land präven- tiv gut aufstellen. Gegen Verkehrsunfälle kann ein Tempolimit helfen. Immer heißer wer- dende Sommer wollen wir Grüne mit unserem Klimaschutzprogramm zumindest eindäm- men, um immer extremere Wetterlagen nicht zur neuen Normalität werden zu lassen. Aber alle Katastrophen werden wir auch bei der besten Vorsorge nicht verhindern kön- nen.
Wir haben im Innenausschuss bereits präventiv die Anhörung zum Helfer*innengesetz beschlossen, sodass wir noch inhaltliche Fragen klären können, wenn etwas offengeblie- ben sein sollte. In der auftraggebenden Plenardebatte letztes Jahr wurden die Themen Kinderbetreuung und psychosoziale Notfallversorgung angesprochen. Das ist meines Er- achtens nun ausreichend geregelt.
Zum Schluss: Vielen Dank an die Helfer*innen für die großartige Arbeit, die Sie hier im Lande leisten. Ich weiß, dass Sie auf dieses Gesetz gewartet haben – nun wird es kom- men. Ich freue mich, dass wir das auch noch so kurz vor Ende der Legislatur hinbekom- men werden!
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