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30.06.22
12:19 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 5: Straßenausbaubeiträge: Jamaika hinterlässt den Menschen im Land einen unmöglichen Zustand

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 30. Juni 2022
Beate Raudies: Straßenausbaubeiträge: Jamaika hinterlässt den Menschen im Land einen unmöglichen Zustand TOP 5: Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen (Drs. 20/21(neu)) „In der unendlichen Geschichte der Straßenausbaubeiträge - oder besser: deren Abschaffung beginnt nun das nächste Kapitel… Jamaika ist Geschichte, und damit auch das Versprechen, die Beiträge abzuschaffen und einen fairen Ausgleich für die Kommunen zu schaffen. Davon war ja im Regierungshandeln sowieso nie die Rede, wenn ich recht überlege. Das einzige, was Jamaika abgeschafft hat, war die Beitragserhebungspflicht. Schon das Bemühen, Städte und Gemeinden finanziell so auszustatten, dass sie auch tatsächlich in der Lage sind, auf die Erhebung zu verzichten, kam nicht über wortgewaltige Debatten hinaus. Zu Beginn dieses Jahres - 2022 – hatte die Regierung sogar noch kurzfristig eine Änderung des KAG nachgeschoben, um höhere kommunale Eigenanteile zu ermöglichen. Aber Fakt bleibt: eine echte Wahlmöglichkeit hatten und haben nur die Kommunen, die ohnehin über eine gute Finanzausstattung verfügen. Finanzschwächere Kommunen waren und sind wohl auch künftig gezwungen, ihre EinwohnerInnen durch Straßenausbaubeiträge zu belasten. Das war und ist politische Zechprellerei und wird dazu führen, dass sich die Schere zwischen armen und reichen Kommunen weiter öffnet.
Jamaika hinterlässt den Gemeinden und den Menschen im Land einen unmöglichen Zustand. Während vier von fünf Gemeinden in Schleswig-Holstein die Straßenausbaubeiträge abgeschafft haben, werden sie in anderen Gemeinden noch erhoben. Das ist ungerecht! Wir können den Menschen nicht erklären, dass sie teilweise tausende Euro für die Sanierung von Straßen zahlen müssen, während das im Nachbarort nicht der Fall ist. Damit wird unser Land gespalten und dem politischen Ehrenamt, dass Sie angeblich stärken wollen, erweisen Sie damit einen Bärendienst!
Jamaika hat es also in fünf Jahren nicht geschafft – trotz einer sich positiv entwickelnden Haushaltslage – eines der zentralen Wahlversprechen vor allem von FDP und CDU umzusetzen. Sicherheitshalber steht deshalb im CDU-Landtagswahlprogramm zum Thema
1 Straßenausbaubeiträge schon gar nichts mehr drin, und für die Grünen war das sowieso nie ein Herzensthema. Da ist es dann überraschend ehrlich, dass sich schwarz-grün zu dem Thema überhaupt nicht einlässt! Ich jedenfalls kann im Koalitionsvertrag keine Aussage über Straßenausbaubeiträge finden. Demnach verbleibt es bei der bestehenden Regelung, dass die Kommunen selbst über die Erhebung von Ausbaubeiträgen entscheiden können, sofern sie dafür den finanziellen Spielraum haben.
Für die SPD kann ich dagegen sagen: Wir wollen nicht länger die finanzielle Hauptlast der Abschaffung bei den Gemeinden und Städten lassen und damit die Ungerechtigkeit im Land fördern. Wir wollen die Straßenausbaubeiträge für alle abschaffen. Insofern ist es für meine Fraktion konsequent, heute gemeinsam mit FDP und SSW die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzuschlagen.
Angesichts des im Koalitionsvertrag versprochenen Ausbaus des Radwegenetzes auch in den Kommunen frage ich mich allerdings: Wer bezahlt eigentlich den von der Koalition vorgesehenen Radwegeausbau in den Gemeinden? Bedeutet der Ausbau von Radwegen an Gemeindestraßen nicht am Ende noch eine zusätzliche Belastung der Anlieger, wenn nach Abzug eines Gemeindeanteils und eventueller Fördermittel von Land und Bund noch ein Anteil an umlagefähigen Restkosten verbleibt, die dann durch Anliegerbeiträge zu erheben wären? § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG sieht hier immerhin eine Mindestbeteiligungsquote der Anlieger von 15 % der abrechnungsfähigen Gesamtkosten vor. Ich bin sehr gespannt, was die Landesregierung dazu zu sagen hat!“



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