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07.11.22
11:23 Uhr
CDU

Hermann Junghans: Datenschutz bei Mietverträgen rechtssicher klären

Datenschutz | 07.11.2022 | Nr. 287/22
Hermann Junghans: Datenschutz bei Mietverträgen rechtssicher klären Der datenschutzpolitische Sprecher der CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Hermann Junghans, fordert die Bundesregierung auf, rechtsverbindlich zu klären, welche Daten zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen von potenziellen Mietern durch den Vermieter abgefragt werden dürfen.
Junghans: „Das Vermieter ein begründetes Interesse haben, Grunddaten über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von neuen Mietern zu bekommen, ist für jeden nachvollziehbar, der Opfer von Mietnomaden wurde. Fragen nach der Familienplanung, früherer Arbeitslosigkeit oder der Mitgliedschaft in einem Mieterverein gehen aber eindeutig zu weit.“
Um sowohl für die Vermieter als auch für die Mieter Rechtssicherheit zu schaffen, regt Junghans an, dass die Bundesregierung Musterformulare zur Verfügung stellt, die den erlaubten Kanon von Fragen nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eingrenzt. Junghans verweist dafür auf das Vorbild von Widerrufsbelehrungen bei Kreditverträgen. „Es muss möglich sein, dass sich Vermieter- und Mieterverbände gemeinsam mit den Datenschutzbehörden auf eine Lösung einigen, die dann von der Bundesregierung auch formal umgesetzt wird, um für alle Rechtssicherheit zu schaffen.



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