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27.01.23
14:21 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 33: Frauenhäuser brauchen unsere Unterstützung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 27. Januar 2023
Beate Raudies: Frauenhäuser brauchen unsere Unterstützung TOP 33: Über 25 Jahre Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein - Gesicherte bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung (Drs. 20/593(neu), ÄndA 20/625) „Gewalt hat viele Gesichter und sie begegnet uns überall: Zuhause, auf der Arbeit, im öffentlichen Raum, im Netz. Sie beginnt nicht erst mit Schlägen. Auch Bedrohungen, Beschimpfungen und Kontrolle sind Formen von Gewalt. Gewalt kann Menschen aller sozialen Schichten und jeden Alters treffen. Deswegen müssen wir darüber sprechen, was wir gegen die zunehmende Gewalt in unserer Gesellschaft unternehmen können, wie wir Gewalt vermeiden. Und bis dahin müssen wir die schützen, die zum Opfer geworden sind.
Gestern haben wir über Gewalt im öffentlichen Raum gesprochen. Aber viele Gewalttaten finden dort statt, wo sich jede und jeder sich sicher fühlen sollte – zu Hause! Die Opfer von häuslicher Gewalt sind zum größten Teil Frauen. Deswegen sprechen wir heute mal wieder über die Finanzierung der Frauenhäuser.
Seit mehr als 25 Jahren werden die Frauenhäuser in SH institutionell über das FAG finanziert. Die Idee der sozialdemokratisch Frauenministerin Gisela Böhrk hat sich nicht nur bewährt, sie ist bundesweit vorbildlich. Das macht es für alle so viel leichter: Für die schutzsuchenden Frauen, die sich nicht darum kümmern müssen, wer ihren Aufenthalt im Frauenhaus bezahlt. Die bei uns in SH einfach im Frauenhaus aufgenommen werden, egal, woher sie kommen oder welchen Aufenthaltsstatus sie und ihre Kinder haben. Für die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern, die sich um die Schutzsuchenden kümmern können und sich nicht um die Existenz der Einrichtung sorgen müssen, egal, wie viele Schutzsuchende aufgenommen werden. Das ist bundesweit vorbildlich! Und deswegen fordern wir heute den Bund auf, endlich auch eine bundesweite Regelfinanzierung auf den Weg zu bringen und unser Finanzierungsmodell zum Vorbild zu nehmen. Ich freue mich über die breite Unterstützung für diesen Antrag, und ich wünsche mir, dass wir damit auf Bundesebene die Diskussion voranbringen.
Aber auch ein gutes System wie unseres ist nicht perfekt, ist optimierungswürdig. Mit der letzten Reform des FAG wurden die Finanzmittel deutlich erhöht und eine Dynamisierung

1 eingeführt, somit steigen die Zuschüsse jedes Jahr. Auf zusätzliche Frauenhausplätze, steigende Betriebskosten oder eine flächendeckende Erweiterung der Beratungsangebote ist unser System aber nicht eingestellt. Über die Finanzierung jedes zusätzlichen Angebots entscheiden wir derzeit situativ, wir streiten weiterhin und immer wieder über Geld. Dabei verpflichtet uns die Istanbul-Konvention, für ausreichende Schutzangebote und deren Finanzierung zu sorgen. Insofern findet auch der Antrag der Kollegin Krämer unsere Zustimmung.
Ich habe bereits in den vergangenen Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass unsere Frauenhäuser und auch die Frauenberatungsstellen mehr Geld benötigen, und das hat sich nicht geändert. Bereits vor einem Jahr haben wir über die steigenden Betriebskosten und die Miethöhen debattiert, mit einem für die Frauenhäuser unbefriedigenden Ergebnis.
Dabei sagt die Bedarfsanalyse ganz klar: Es ist erforderlich, die realen Miet- und Betriebskosten zu erstatten! Ebenso empfiehlt die Analyse eine Verständigung mit den Kommunen über Art und Umfang der Förderung. Das finden wir richtig – Gewaltschutz ist Aufgabe aller staatlichen Ebenen. Aber soll es wirklich jeder Einrichtung selbst überlassen bleiben, bei Städten, Kreisen und Gemeinden um Zuschüsse zu betteln Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen brauchen verbindliche Planungssicherheit durch eine bedarfsgerechte institutionelle Förderung. Ich verspreche in diesem Punkt also Wiedervorlage bei den Haushaltsberatungen, bitte aber jetzt um Zustimmung zu unserem Antrag.“



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