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27.01.23
14:38 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zur Frauenhausfinanzierung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 33 – Über 25 Jahre Frauenhausfinanzierung in Pressesprecherin Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Catharina Nies: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 030.23 / 27.01.2023

Wir brauchen eine bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung in Deutschland: Der SH-Standard muss überall gelten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
solange Frauen in diesem Land bedroht, geschlagen oder vergewaltigt werden, sind Bund, Länder und auch Kommunen gefordert zu handeln und konsequent Schutzstruk- turen auszubauen und zu verbessern.
Solange es Femizide in unserem Land gibt und solange geschlechtsspezifische Gewalt an der Tagesordnung ist, sind wir alle gemeinsam unverändert gefordert. Deshalb will ich auch heute ganz deutlich sagen: Es ist richtig und es ist notwendig, dass wir in dieser Frage als Landtag mit einer großen Einigkeit und Geschlossenheit sprechen und die un- terschiedlichen Aspekte des Themas regelmäßig auf die politische Tagesordnung setzen.
Ich danke deshalb meiner SSW-Kollegin Jette Waldinger-Thiering, dass sie nach unserer ausführlichen November-Debatte zu den Frauenfacheinrichtungen hier in Schleswig-Hol- stein uns frauenpolitische Sprecher*innen und unsere Frauenministerin an einen Tisch geholt hat, um direkt weiterzuarbeiten.
Und dass dort die Idee für diesen gemeinsamen Antrag entstehen konnte, mit dem Ziel, eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen länderseitig aus voranzutreiben.
Am 1. Februar 2023 – also nächste Woche – wird das Inkrafttreten der Istanbul Konven- tion in Deutschland fünf Jahre alt. Dieses Jubiläum ist der richtige Zeitpunkt, um die De- batte um ein bundeseinheitliches System und die regelhafte Bundesbeteiligung voranzu- treiben. Seite 1 von 3 Unsere Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, „das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder abzusichern und einen bundeseinheitli- chen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern si- cher(zu)stellen“.
Wir unterstützen dieses Ziel. Wir brauchen deutschlandweit einen gerechten und gesi- cherten Zugang zu Gewaltschutz. Das heißt, die Finanzierung von Frauenhäusern darf sich nicht nach der Belegsituation der Häuser oder nach dem Sozialleistungsanspruch einer Frau richten.
Frauenhäuser müssen dauerhaft verlässlich und planungssicher finanziert sein und offen für alle schutzbedürftigen Frauen – in ganz Deutschland. Schleswig-Holstein kann hierfür Vorbild sein. Wir haben Mindeststandards als Land gesetzt, auf die wir stolz sein können und die wir konsequent weiter ausbauen werden.
Unsere 16 Frauenhäuser sind über das FAG – das Finanzausgleichsgesetz Schleswig- Holstein - abgesichert. Das sucht deutschlandweit seinesgleichen. Aber nicht nur das, wir sind auch das einzige Bundesland, das die Teil-Finanzierung der professionellen Frau- enberatungsstellen für häusliche und sexualisierte Gewalt durch Finanzausgleichsmittel per Gesetz verbindlich geregelt hat. Auch hierfür können wir in Schleswig-Holstein also einen Standard vorweisen, der wünschenswert für die gesamte Bundesrepublik wäre.
Und eine dritte Säule finanzieren wir hier im Norden über den Finanzausgleich: das In- terventionsnetzwerk KIK bei häuslicher Gewalt mit den regionalen Stellen in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt und die landesweite Vernetzung.
Hierüber wird die Kooperation von Polizei, Justizbehörden, Gerichten, Frauenfacheinrich- tungen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Migrationsfachdiensten und Gesundheitswesen gewährleistet.
Wir müssen uns also dafür einsetzen, dass konsequent alle Frauenfacheinrichtungen bei den Verhandlungen auf Bundesebene mitgedacht werden. Denn wir haben ein ver- schränkt funktionierendes und gut abgestimmtes Beratungs- und Hilfesystem. Das muss als Einheit betrachtet und als Einheit gestärkt werden.
Für die Frage der Finanzierung von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern wird im- mer wieder der eine Aspekt entscheidend sein: Gewalt macht nicht an Grenzen halt, nicht an Bundesgrenzen, nicht an Landesgrenzen, und nicht an Kreisgrenzen. Jede gewaltbe- troffene Frau braucht einen Zugang zu Schutz und Hilfe. Unabhängig davon, in welchem Bundesland sie Gewalt erfährt und unabhängig davon, in welchem Bundesland sie Schutz sucht.
Als Schleswig-Holsteiner*innen muss es unser Anliegen sein, dass wir in ganz Deutsch- land die besten Bedingungen für den Schutz von Frauen vor Gewalt vorhalten. Nicht zu- letzt, weil wir davon ausgehen müssen, dass auch schleswig-holsteinische Frauen in Hamburg, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern Schutz suchen werden, wenn sie vor einem gewaltbereiten Ehemann fliehen müssen. Genauso wie auch andersherum.
Wenn es hart auf hart kommt, dann kann jeder zusätzliche Kilometer zwischen der Be- troffenen und dem Täter lebensrettend sein. Es gibt viele Gründe, im Fall von Gewalt das Bundesland zu wechseln. Das sind individuelle Gründe, die respektiert werden müssen.

2 Fakt ist: Wir müssen effektiven Gewaltschutz über Bundeslandgrenzen hinweg denken. Wir machen mit unserem Antrag deutlich, dass bei einer bundeseinheitlichen Lösung für uns in Schleswig-Holstein aber auch wichtig ist, Verbesserungen für alle Seiten zu errei- chen.
Am Ende darf zwischen Bund und Ländern kein Minimalkonsens stehen, der für uns eine Verschlechterung darstellen würde. Und wir bitten unsere Frauenministerin Aminata Touré, genau diesen Anspruch für uns nach Berlin zu transportieren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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