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02.03.23
14:11 Uhr
SSW

Lars Harms: CDU und Grüne sollten ihren Gesetzesentwurf zurück ziehen

Pressemitteilung
Nr. 061/2023 Kiel, 01.03.2023

Pressesprecher Per Dittrich, Tel. 0431-988 1383



Lars Harms: CDU und Grüne sollten ihren Gesetzesentwurf zurück ziehen
Anlässlich der gestrigen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zum
schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Einschränkung der Bürgerbeteiligung
und Anhebung der Mindestfraktionsgröße erklärt der Vorsitzende der SSW-
Fraktion im Landtag, Lars Harms:

Die mündliche Anhörung zum Thema war eine Niederlage in allen Belangen für Schwarz- Grün. Während Anzuhörende aus Wissenschaft, Bürgerinitiativen, Verbänden und



Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2

Vereinen uns an ihrer fachlichen Expertise teilhaben ließen, wurde eines immer
deutlicher:

Die geplanten Änderungen im Gesetz sind mindestens ineffektiv, wahrscheinlich aber
demokratieschädigend und in der Tendenz nicht verfassungskonform. Zwar hatten sich die Koalitionäre argumentative Hilfe von den kommunalen Spitzenverbänden erhofft, die diese Rolle aber nicht erfüllen konnten. Auf der Seite der Befürworter wurde nahezu ausschließlich mit Gefühlen und Wahrnehmungen argumentiert. Das reicht schlicht nicht, um Bürgerbeteiligung einzuschränken.

Die öffentlich von der Koalition formulierten Ziele stimmen nicht mit den Lösungsvorschlägen überein. Wer Kommunalpolitik attraktiver machen will, darf Teilhabe nicht einschränken. Und wer Planungen beschleunigen möchte, muss sich ans Planungsrecht wagen und die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an einbinden.

Schon der Gesetzesentwurf ließ eine Erklärung dafür, warum hier überhaupt Bürgerbeteiligung eingeschränkt und Mindestfraktionsgrößen angehoben werden,
vermissen. Die mündliche Anhörung konnte eine Erklärung dafür nicht nachliefern.

Dieser Gesetzesentwurf ist eine Phantom-Lösung. Die einzige Option, die es für die regierungstragenden Fraktionen jetzt eigentlich noch gibt, ist diesen Gesetzesentwurf zurückzuziehen.