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13.03.23
13:23 Uhr
CDU

Hauke Hansen: Bundesländer müssen bei Krankenhausreform auf Augenhöhe eingebunden werden

Krankenhaus-Reform | 13.03.2023 | Nr. 95/23
Hauke Hansen: Länder müssen bei Krankenhausreform auf Augenhöhe eingebunden werden Zur Ankündigung der Gesundheitsminister und der Gesundheitsministerin aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Krankenhaus-Reformpläne des Bundes auf Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
„Die Länder müssen bei der geplanten Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers endlich auf Augenhöhe eingebunden werden. Die Ankündigung der drei Länder, die Vorschläge des Bundesgesundheitsministers auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen, ist nach dem bisherigen Verhalten von Herrn Lauterbach nun ein notwendiger Schritt. Es ist schwer zu ertragen, mit welcher Gutsherrenart Herr Lauterbach hier weitreichende Veränderungsprozesse herbeiführen möchte, ohne die Betroffenen, also die Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Bundesländer auf Augenhöhe in den Entscheidungsprozess mit einzubinden. Immer wieder können die Betroffenen nur durch die medienwirksamen Auftritte des Ministers über seine Pläne für die Krankenhäuser im Land erfahren.
Auch der vom Bundesgesundheitsminister vorgesehene Zeitplan für die Reform ist nach Meinung von nahezu allen Fachleuten deutlich zu kurz, um eine nachhaltige und dauerhaft tragfähige Lösung zu erarbeiten. Statt der angestrebten sechs Monate des Ministers müssen wir bei so einer großen Reform realistisch eher mit drei Jahren rechnen. Alleine dieser Fakt sollte die übrigen Mitglieder der Bundesregierung nachdenklich machen.
Dass sich offensichtlich niemand aus der Bundesregierung Gedanken zur Verfassungsmäßigkeit der eigenen Vorschläge gemacht hat, komplettiert das verheerende Bild. Hier setzten nun die drei Bundesländer mit dem Auftrag für das Gutachten an. Dass eine Reform in unserem Gesundheitssystem erforderlich ist, ist unstrittig. Diese Reform muss allerdings vor Gerichten bestehen können, wenn ein von Schließung oder Verkleinerung betroffenes Krankenhaus Klage einreicht. Ob der Bund seine eigenen Kompetenzen mit den vorgeschlagenen Strukturvorgaben überschreitet, wird das Gutachten zeigen. Ich persönlich gehe davon aus. Ich erwarte von Herrn Lauterbach, dass er seine bisherigen Fehler einsieht und im weiteren Verfahren alle Beteiligten angemessen einbindet“, so Hauke Hansen.



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