Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
15.03.23
16:40 Uhr
B 90/Grüne

Bina Braun zu den Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 083.23 / 15.03.2023

Das ehrenamtliche, kommunalpolitische Engagement ist von elementarer Bedeutung für die Demokratie
Zur heutigen Behandlung des Gesetzentwurfes für die Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bina Braun:
Die Themen Bürger*innenbegehren und Veränderung der Fraktionsgröße beschäftigen uns weiterhin sehr. Nach wie vor gilt: Wir Grüne hätten die Bürger*innenbeteiligung in Schleswig-Holstein gelassen, wie sie bisher war. Wir waren treibender Motor der Reform von 2013, haben uns immer für mehr Bürger*innenbeteiligung eingesetzt und haben un- sere Grüne Position dazu auch nicht verändert. Trotzdem haben wir aus der Anhörung auch Punkte mitgenommen, die bei uns nachwirken.
Die kommunalen Spitzenverbände haben von der Demotivation von ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen durch Bürger*innenbegehren berichtet. Wenn wir derzeit mitbe- kommen, wie viele der anderen Parteien Schwierigkeiten haben, ihre Listen für die Kom- munalwahl zu füllen, wollen wir das ernst nehmen. Das ehrenamtliche, kommunalpoliti- sche Engagement ist von elementarer Bedeutung für die Demokratie. Das ist für mich ein relevantes Argument.
Wir haben die Erkenntnisse aus den öffentlichen Anhörungen im Innen- und Rechtsaus- schuss in unseren Entwurf eingearbeitet. Dabei haben wir den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen, dass das Land die Größe der Fraktionen festlegen soll.
Ich persönlich habe lange für die Kann-Regelung gekämpft, aber muss natürlich auch die Position des Kreis- und Städtetags zur Kenntnis nehmen, die die Gremien repräsentieren, die es dann letztlich in der Umsetzung betrifft. Wir haben auch den Wunsch von Initiativen nach mehr Sicherheit in Bezug auf die Fristen zur Sammlung von Unterschriften für kas- satorische Bürger*innenbegehren berücksichtigt. Außerdem sorgen wir für mehr Klarheit, Seite 1 von 2 dass Vorhaben, zu denen ein Bürger*innenbegehren angekündigt wurden, nicht mehr begonnen werden können, solange die Zulässigkeit des Begehrens noch nicht festge- stellt wurde.
Ich kann deswegen nicht nachvollziehen, warum die FDP unsere Änderung als „klamm- heimlich“ kritisiert: Eine öffentliche mündliche und schriftliche Anhörung, mehrfache Dis- kussionen im Plenum und Ausschuss und ein Änderungsantrag kann man wohl kaum als „klammheimlich“ bezeichnen.
***



2