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20.09.23
12:16 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Wir müssen die Ausbreitung verwilderter Katzen eindämmen

Presseinformation Kiel, den 20.09.2023

Es gilt das gesprochene Wort


Christian Dirschauer TOP 20+23 Katzenkastrationsaktion auskömmlich finanzieren sowie Landesweite Katzenschutzverordnung Drs. 20/1325 + 20/1356
„Der SSW unterstützt daher seit Jahren die Aktion der Katzenkastration. Zum einen, um ein unkontrolliertes Ausbreiten verwilderter Katzen zu verhindern, aber insbesondere, um das von Krankheiten verursachte Leid bei den Tieren zu mildern. Wir reden hier über eine Aktion im Sinne des Tierschutzes.“

Mit den vorliegenden Anträgen zur Katzenkastrationsaktion und einer landesweiten Katzenschutzverordnung haben wir zwei Instrumente, die zusammen an einem Strang ziehen, um das Problem der Überpopulation freilebender Katzen in den Griff zu bekommen. Experten gehen davon aus, dass es allein in Schleswig-Holstein rund 50.000 freilebende und verwilderte Katzen gibt, die keiner Halterin und keinem Halter zuzuordnen sind. Die Probleme mit diesen verwilderten Katzen sind vielfältig. Katzen sind Beutegreifer und stellen eine Gefahr für Singvögel oder andere Kleintiere dar. Die Zufütterung bei den Katzen, forciert das unkontrollierte Wachstum der Population zusätzlich und das natürliche Räuber-Beute- Gleichgewicht gerät damit außer Kraft, was zu einem verstärkten Rückgang der Vogelpopulationen führt. Weitere Probleme bei verwilderten Katzen sind Krankheiten, Infektionen oder Parasiten, die die Tiere letztendlich qualvoll verenden lassen. Die Zahl der gefangenen und abgegebenen Katzen, die sich nicht zuordnen lassen, bringt auch unsere Tierheime an ihre Grenzen. Wir haben das Thema heute Nachmittag noch auf der Tagesordnung. Sie sehen, die Gemengelage in Bezug auf verwilderte Katzen ist umfangreich. Der SSW unterstützt daher seit Jahren die Aktion der Katzenkastration. Zum einen, um ein unkontrolliertes Ausbreiten verwilderter Katzen zu verhindern, aber insbesondere, um das von

Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2
Krankheiten verursachte Leid bei den Tieren zu mildern. Wir reden hier über eine Aktion im Sinne des Tierschutzes. Die Kastrations-Aktionen laufen bereits seit mehren Jahren. Vor rund zehn Jahren sind wir noch von rund 75.ooo verwilderten Katzen ausgegangen. Heute gehen wir von rund 50.000 solcher Tiere aus. Dieser Rückgang macht deutlich, dass diese Maßnahme durchaus einen gewissen Erfolg hat. Aber es macht auch deutlich, dass wir längst nicht am Ende des Tunnels sind. Das bedeutet aber auch, wenn es gelingen soll, die Zahl der verwilderten Katzen wirkungsvoll zu verringern, dann brauchen wir ein zusätzliches Instrument. Und hier kommt der Antrag von SPD und SSW ins Spiel. Seit 2014 haben wir in Schleswig-Holstein eine Rechtsverordnung, eine sogenannte Subdelegationsverordnung, damit Gemeinden und Ämter den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen beschränken oder verbieten können. Wir stellen aber fest, dass dieses Instrument in seiner Form nicht ausreicht, um der Katzenschwemme zu begegnen. Das verfolgte Ziel einer landesweiten Katzenschutzverordnung geht nun einen Schritt weiter. Wir wollen daher die landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. Und, um zu verhindern, dass Freigängerkatzen sich mit verwilderten Katzen paaren und vermehren, sollen auch diese kastriert werden. Nur so können wir die unkontrollierte Ausbreitung verwilderter Katzen eindämmen und minimieren. Ausnahmetatbestände für die Pflicht sind im Antrag beschrieben. Das bedeutet, Katzen, die beispielsweise für die Zucht vorgesehen sind, aber auch normale Hauskatzen, sind in begründeten Fällen davon ausgenommen. Auch sollen Ausnahmen in kleinräumigen Situationen erlaubt sein, beispielsweise in Gemeinden, die belegen können, dass sie vor Ort kein Problem haben. Ich gebe zu, dass diese Vorgehensweise nicht unumstritten ist und auch wir haben es in der Fraktion länger diskutiert. Jedoch sind wir zu dem klaren Entschluss gekommen, dass das Kastrationsgebot, gerade mit den sogenannten Ausnahmetatbeständen, ein Mittel ist, um die unkontrollierte Ausbreitung verwilderter Katzen zu minimieren und um letztendlich das Leid vieler dieser Katzen zu verringern. Der Schutz der Tiere, hat aus unserer Sicht die höchste Priorität und eine Kastration ist ein aktiver Beitrag zum Tierschutz. Gleichwohl muss die Umsetzung praktikabel gehandhabt werden. Eine Evaluierung der Maßnahmen und Kontrollen sollten wir selbstredend in Betracht ziehen. Abschließend möchte ich noch einen Punkt aufgreifen, der gerade für uns als SSW von Bedeutung ist. Katzen gehören zu den am meisten verbreiteten Haustieren und der soziale Aspekt solcher Tiere ist unbestritten. Daher soll auch niemand, aus finanzieller Not heraus auf sein Haustier 3
verzichten müssen, weil die entsprechenden Pflichten nicht bezahlt werden können. Daher sind entsprechende Härten zu berücksichtigen.

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/