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20.09.23
12:39 Uhr
CDU

Cornelia Schmachtenberg: TOP 20+23: Als Tierhalterin oder Tierhalter muss man sich seiner Verantwortung bewusst sein

Katzenkastrationsaktion | 20.09.2023 | Nr. 292/23
Cornelia Schmachtenberg: TOP 20+23: Als Tierhalterin oder Tierhalter muss man sich seiner Verantwortung bewusst sein Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
zur Prime-Time des Landtages widmen wir uns in diesem Plenum den wichtigsten Themen, Herausforderungen und Vorhaben in diesem Land. Nun auch um das Thema Katzenkastration.
Hintergrund ist, dass unsere Tierheime aktuell am Limit sind und wir in zahlreichen Landesteilen ein Problem mit zu vielen Katzen haben.
Und von unseren Tierheimen kamen in den vergangenen Wochen einige Warnsignale.
Hintergrund ist sicherlich zum einen Corona. Denn in dieser Zeit wurden zahlreiche Tiere angeschafft, ohne an die Konsequenzen zu denken, die ein Tier immer mit sich bringt: Denn nun geht das Leben wieder weiter und man ist nicht mehr den ganzen Tag zu Hause, sondern geht wieder regulär arbeiten, geht aus oder verreist. Zum anderen ist die Tierärzte-Gebührenverordnung extrem gestiegen, was einige Tierhalter ans finanzielle Limit bringt. Dazu kommen regelmäßige Beschlagnahmungen von Animal-Hording-Vorfällen und von Beschlagnahmungen bei extrem schlechten Haltungsbedingungen.
Das Ganze ist kein zufriedenstellender Zustand.
Daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal an die Tierhalterinnen und Tierhalter appellieren.
Es sollte immer geprüft werden, ob ausreichend Zeit und Platz vorhanden ist, finanzielle Rücklagen für Tierarztrechnungen genutzt werden können und ob Nachbarn oder Familie auch in Krankheits- oder Urlaubszeiten das Tier versorgen können.
Denn als Tierhalterin oder Tierhalter hat man Verantwortung. Und auf diese

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Verantwortung müssen wir immer und immer wieder verweisen.
Daher ist es nun auch wichtig, dass zeitnah die Bundesratsinitative zum illegalen Online-Tierhandel auf den Weg gebracht wird. Denn wir brauchen eine Identifizierung von Verkäufern im Internet sowie verpflichtende Beratungsgespräche durch die Verkäufer. Dadurch würden wir es schaffen, dass Problem besser einzudämmen.
Ein weiterer Weg für mehr Tierschutz und hin zur Eindämmung der freilaufenden, herrenlosen Katzen ist die Katzenkastrationsaktion, die bereits nun seit mehreren Jahren durchgeführt wird. So wird aktuell die Anzahl an freilebenden, herrenlosen Katzen in SH auf 50.000 Tiere geschätzt. Das ist schon einmal eine Verbesserung, da vor paar Jahren immer die Rede von 75.000 freilaufenden, herrenlosen Katzen war.
Aber dennoch: Das Problem ist: Sie vermehren sich unkontrolliert, leiden häufig unter Krankheiten oder Hunger und haben natürlich auch einen Einfluss auf unsere Umwelt wie etwa Singvögel.
Und da die Reproduktionsrate von Katzen sehr hoch ist und eine Katze bis zu 35 Nachkommen pro Jahr bekommen kann, ist die Katzenkastrationsaktion ein wichtiger und richtiger Baustein, um das Problem einzudämmen.
Doch auch unkastratrierte Freigänger-Katzen, die in normalen Haushalten leben, stellen ein Problem dar. Denn in ihrer täglichen Freigängerzeit jagen sie nicht nur nach Mäusen oder Vögeln. Und das führt wiederrum zu einer ungewollten Vermehrung, zu einer Überforderung von Tierhalterinnen und Tierhalten und in der Folge zu einer Überlastung der Tierheimen.
Daher stellt eine Katzenkastrationspflicht durchaus ein probates Mittel dar. Da die Situationen im Land jedoch völlig unterschiedlich sind, wollen wir an der Kommunalen Hoheit festhalten. Und es gibt auch schon Kommunen, die hiervon bereits Gebrauch machen. Doch es sollten mehr werden, wenn es vor Ort Probleme oder Überlastungsanzeigen von Tierheimen gibt. Da nicht alle Gemeinden von dieser Möglichkeit wissen, wollen wir noch einmal vermehrt auf diese Möglichkeiten hinweisen und dazu durchaus ermutigen, diesen Schritt zu gehen.
Ein weiterer Baustein ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Wird eine Katze in einem Tierheim als Fundtier abgegeben oder in einer Tierarztpraxis vorgestellt, vielleicht sogar weit weg von ihrem Heimatort, kann sie schnell wieder in ihr Zuhause zurück, wenn sie einen Mikro-Chip trägt und bei einer Haustierdatenbank registriert ist.
Die Tierhalter können ermittelt werden und die Hürde Katzen einfach auszusetzen oder illegal zu handeln wird hochgesetzt. Daher wollen wir uns auf Bundesebene für eine einheitliches Vorgehen einsetzen, damit eine Kennzeichnung nicht an der Landesgrenze aufhört.
Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de