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26.01.24
14:45 Uhr
B 90/Grüne

Oliver Brandt zur Unterstützung bei Naturkatastrophen

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 35 – Effektive Unterstützung bei Naturkatastrophen Pressesprecherin Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Claudia Jacob Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Oliver Brandt: 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 043.24 / 26.01.2024



Wir brauchen ein nachhaltiges, verlässliches und solidarisches System zur Schadenregulierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Oktober 2023 hat die Ostseeküste die schwerste Sturmflut seit 1872 erlebt, die Schä- den an privatem und öffentlichem Eigentum waren beträchtlich. In den letzten Monaten und Jahren sind weltweit und auch bei uns in Deutschland immer häufiger folgenreiche Extremwetterereignisse aufgetreten.
Die Bilder vom Hochwasser besonders in Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vor wenigen Wochen sind uns noch in guter Erinnerung. Und die Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal und in anderen Regionen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist noch nicht überwunden, die Wiederaufbauarbeiten noch lange nicht abgeschlossen.
Die Zunahme derartiger Ereignisse geht auf den menschengemachten Klimawandel zu- rück. Eine entschlossene Klimaschutzpolitik in Deutschland und weltweit liegt somit in unserem eigenen Interesse, um ein Fortschreiten dieser Entwicklung zumindest zu brem- sen.
Allerdings müssen wir auch eine Antwort auf die stetig steigenden Lasten der Klimafol- genbewältigung geben. Dazu ein paar Zahlen: Nach Angaben des Rückversicherers Mu- nich Re lagen die Schäden durch Naturkatastrophen 2023 weltweit bei etwa 250 Milliar- den US-Dollar, davon waren 62 Prozent nicht versichert.
Angesichts dieser Entwicklung brauchen wir bei uns ein nachhaltiges, verlässliches und solidarisches System zur Schadenregulierung. Dafür ist eine Elementarschadenversiche- rungspflicht, die wir gemeinsam mit anderen Bundesländern fordern, ein guter Seite 1 von 2 Lösungsansatz.
Dabei ist es wichtig, dass so eine Versicherung auch wirklich alle Schadenereignisse absichert, und zwar unter Einbeziehung von Sturmfluten und Hochwasserlagen. Das ist bei den derzeitigen Versicherungsangeboten nicht oder nur teilweise der Fall.
Andererseits muss berücksichtigt werden, dass das Risiko für das Eintreten eines Scha- denfalls in vielen Regionen schon jetzt so hoch ist, dass Versicherungen unter den aktu- ellen Rahmenbedingungen gar keinen Versicherungsschutz anbieten, weil ihnen das Ri- siko zu hoch ist. Das ist aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar.
Daher lohnt der Blick in unser Nachbarland: In Dänemark gibt es bereits seit 1991 ein gut funktionierendes Entschädigungsmodell. Hier zahlen alle Versicherten einer Feuerversi- cherung einen jährlichen Beitrag für die Naturkatastrophen-Versicherung ein. Damit si- chern sie sich für Fälle ab, in denen eine reguläre Versicherung nicht zahlt.
Ich halte es daher für sinnvoll, das dänische Modell in die weiteren Überlegungen auf Bundesebene mit einzubeziehen.
Aktuell beschäftigt uns als Land und vor allem die Menschen vor Ort die Beseitigung der Schäden an der Ostsee. Die Landesregierung hat schnell gehandelt und im Schulter- schluss mit den kommunalen Spitzenverbänden Unterstützung auf den Weg gebracht - sowohl für Kommunen, Privatleute als auch Unternehmen. Zuletzt wurde das Darlehns- programm für Private und Gewerbetreibende wie angekündigt um eine Härtefallregelung ergänzt. Das Land steht solidarisch an der Seite der Sturmflutopfer.
Umso bedauerlicher ist es, dass sich die Unterstützung des Bundes trotz einer Hilfszu- sage von Bundeskanzler Scholz immer noch hinzieht. Zuletzt hat der Bund den Ländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zwar insgesamt 50 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- schutzes“ (GAK) in Aussicht gestellt, leider passen diese Mittel jedoch nicht zur Beseiti- gung unserer Schäden.
Denn GAK-Mittel sind nur für Neubau und Verstärkung von Küstenschutzanlagen ein- setzbar. Sie können aber nicht für Reparaturmaßnahmen verwendet werden und helfen uns daher nicht bei der Bewältigung unserer aktuellen Schäden. Außerdem müssen die Mittel bis Ende 2025 verbraucht werden, was bei Maßnahmen zur Deichverstärkung auf- grund der aufwendigen Planungs- und Genehmigungsprozesse unrealistisch ist.
Daher wollen wir die Landesregierung mit unserem Antrag unterstützen, für die betroffe- nen Länder – und das umfasst auch die Hochwasserschäden von Anfang Januar – eine akzeptable und umsetzbare Lösung für Bundesmittel einzufordern.
In diesen Kontext gehört auch der Bevölkerungsschutz. Das Modellprojekt für die Mobile Betreuungsreserve des Bundes ist dafür ein wichtiger erster Schritt. Angesichts der Häu- fung von Schadenereignissen an der Küste bitten wir die Landesregierung, sich bei den weiteren Standorten der Mobilen Betreuungsmodule MBM 5000 auch für Schleswig-Hol- stein stark zu machen.
Vielen Dank!
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