Thomas Hölck: Menschen ohne Wohnung - die Landesregierung ist in der Pflicht
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.dePRESSEMITTEILUNG #81 - 27.03.2024Thomas Hölck: Menschen ohne Wohnung – die Landesregierung ist in der Pflicht Zur Vorstellung der Wohnungslosenhilfestatistik der Diakonie SH erklärt der baupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Hölck:„Es herrscht Handlungsbedarf. Wenn wir Menschen ohne Wohnung helfen, ist das ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Armut in Schleswig-Holstein.Wir sind froh, dass mit der Reform des Wohngeldes die Regierung Scholz im Bund konkrete Schritte gegangen ist. Sie hat ermöglicht, dass mehr Menschen auch mehr Unterstützung erhalten. Gerade in Zeiten steigender Wohnkosten ist diese Maßnahme kaum zu überschätzen. Nun müssen wir ans Mietrecht: Wir brauchen endlich die auf 11 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze. Außerdem dürfen Menschen, die unverschuldet ihre Miete nicht oder nicht mehr vollständig bezahlen können, nicht mehr nach drei Monaten auf die Straße gesetzt werden dürfen. Der erweiterte Kündigungsschutz, der während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, muss endlich dauerhaft gelten.Die konkreten Vorschläge der SPD für das Land liegen auf dem Tisch: Zu den wichtigsten Schritten gehören regelmäßige Anpassungen der Kosten der Unterkunft sowie die Ankurbelung des sozialen Wohnungsbaus. Dass die Förderung bei der Investitionsbank so erheblich nachgefragt wird, belegt die massiven Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt. Dem wollen wir als SPD mit unserer Initiative für eine neue Wohngemeinnützigkeit begegnen. Wir drängen zudem sehr darauf, dass das Land endlich selbst in die Pflicht geht. Wir werden kommunale Wohnungsbaugesellschaften intensiver unterstützen müssen und mit einer Landesentwicklungsgesellschaft dort agieren, wo Kommunen dies selbst nicht können. Darüber hinaus braucht es unkomplizierte und passgenaue Beratungsangebote. Die Landesregierung ist in der Pflicht.“ 1