Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

30.04.25 , 11:14 Uhr
CDU

Manfred Uekermann: Wichtige Unterstützung bei Wildgänseschäden

Wildgänse | 30.04.2025 | Nr. 109/25
Manfred Uekermann: Wichtige Unterstützung bei Wildgänseschäden Landwirte in Schleswig-Holstein, deren Flächen durch Wildgänse erheblich geschädigt wurden, können künftig finanzielle Ausgleichsleistungen beantragen. Die neue Richtlinie des Landes zur Abmilderung solcher Schäden wird am 2. Mai 2025 in Kraft treten.
Dazu erklärt unser Abgeordneter aus Nordfriesland-Nord, Manfred Uekermann: „Die zunehmenden Wildgansbestände führen in Teilen unseres Landes zu massiven Flurschäden – insbesondere entlang der Westküste. Die Tiere nutzen dort die Nähe zum Wattenmeer, um Rast zu machen und verursachen dabei gerade in der Ansaatsaison erhebliche Schäden auf Acker- und Grünland. Diese Ertragsausfälle können für die betroffenen Betriebe existenzbedrohend sein.“
Mit der neuen Richtlinie stellt das Land gezielte Billigkeitsleistungen zur Verfügung, um wirtschaftliche Härten abzufedern. „Die Unterstützung kommt zur richtigen Zeit. Sie ist ein wichtiges Signal an die landwirtschaftlichen Familienbetriebe: Das Land lässt euch mit den Folgen dieser außergewöhnlichen Belastung nicht allein“, so Uekermann weiter.
Ernteausfälle können für Schäden geltend gemacht werden, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Mai durch bestimmte Wildgänsearten verursacht wurden. Voraussetzung hierfür ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Schadensmeldung sowie eine Begutachtung durch eine unabhängige, anerkannte Stelle. Nicht erstattungsfähig sind hingegen Schäden auf Flächen, für die bereits andere Ausgleichsleistungen bestehen, sowie Schäden durch Kanada- oder Nilgänse. Zur Dokumentation der Schäden steht Landwirtinnen und Landwirten der digitale Gänsemelder im Landesportal Schleswig-Holstein zur Verfügung. Uekermann weist auf die Fristen hin: „Entscheidend ist, dass die Schäden spätestens 14 Tage nach Eintritt gemeldet werden – sonst verfällt der Anspruch.“
Weitere Informationen sowie den Zugang zum Gänsemelder finden Sie hier:
https://www.schleswig- holstein.de/DE/fachinhalte/A/artenschutz/schadensgutachtenGaense
https://serviceportal.schleswig- holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/gaensemeld



Seite 1/1
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen