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19.05.25 , 17:33 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung im Mai

Nr. 41 / 19. Mai 2025


Themen der Plenarsitzung: Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025, Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, Ansiedlungsstrategie, Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder, Bildungspolitik

Zu seiner 32. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 21. Mai, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen die Konsequenzen aus dem jüngsten Urteil des Landesverfassungsgerichts sowie die Regierungserklärung „Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025“, das Programm zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und zur Sicherstellung der Pflanzengesundheit, die Umsetzung und die Weiterentwicklung der Ansiedlungsstrategie, ein Antrag mit dem Ziel, die Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend und nachhaltig zu verbessern sowie die Forderung nach einem Neustart in der Bildungspolitik.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.


Mittwoch, 21. Mai, 10 bis 18 Uhr

TOP 1+34+35: Regierungserklärung „Neue Rahmenbedingungen für den Landes- haushalt 2025“ (Drs. 20/3208), Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Tilgungsgesetz unverzüglich anpassen, Antrag der Fraktio- nen von SPD und FDP (Drs. 20/3190), Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts - Landeshaushalt 2025 verfassungskonform unverzüglich 2


aufstellen, Antrag der Fraktionen von SPD und FDP (Drs. 20/3191), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 90 Minuten

Eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts (LVerfG) und die Aufweichung der Schulden- bremse im Grundgesetz haben massive Auswirkungen auf den Etat Schleswig-Holsteins. Finanz- ministerin Silke Schneider (Grüne) will deswegen vor dem Landtag eine Regierungserklärung mit dem Titel „Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025“ abgeben. SPD und FDP for- dern in gemeinsamen Anträgen einen raschen Nachtragshaushalt und einen Tilgungsplan für die derzeit noch bestehenden Notkredite. Das Schleswiger Gericht hat Mitte April den von der schwarz-grünen Koalition und vom SSW beschlossenen Haushalt für das Jahr 2024 als verfassungswidrig eingestuft (Az. LVerfG 1/24). Die Landtagsfraktionen von SPD und FDP hatten die Normenkontrollklage eingereicht. Grund für das Urteil sind die drei im Vorjahr aufgenommenen Notkredite. Diese wurden mit der Sturmflut an der Ostseeküste im Oktober 2023, dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der Corona- Pandemie begründet. Das Verfassungsgericht erkannte in seiner Urteilsbegründung zwar an, dass es sich um Notlagen handele, die sich der Kontrolle des Staates entziehen. Allerdings sei nicht ausreichend dargelegt worden, dass diese Notlagen im Haushaltsjahr 2024 die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt hätten. Ebenso fehle ein verfassungsgemäßer Tilgungsplan. Als Konsequenz aus dem Urteil will die Landesregierung die jüngsten Notkredite des Landes auflösen. Dabei geht es um 492 Millionen Euro aus dem vergangenen Haushaltsjahr und 271 Millionen Euro aus dem laufenden. Für den diesjährigen Kredit hat die Regierung einen Nachtrag für den Herbst angekündigt. Zudem will die Koalition die neuen Möglichkeiten der Schuldenbremse im Grundgesetz nutzen. Nach der im März von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Regelung kann das Land jedes Jahr bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an neuen Schulden aufnehmen. Das sind voraussichtlich rund 500 Millionen Euro. Der Zeitplan der Landesregierung ist nach Auffassung von SPD und FDP nicht ambitioniert genug. Sie fordern das Kabinett auf, „umgehend die nötigen Maßnahmen zu ergreifen“ und „dem Landtag unverzüglich bis zum Juni-Plenum einen verfassungskonformen Nachtragshaushalt für 2025 vorzulegen“. Zudem müsse die Regierung „unverzüglich“ den vom Verfassungsgericht angemahnten Tilgungsplan für die Schulden aus den Notkrediten vorlegen.

TOP 22: Mündlicher Bericht zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansiedlungsstrategie, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3051), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Wirtschaftsförderer haben 2024 die Ansiedlung von 74 Unternehmen in Schleswig-Holstein unter- stützt. Das sei „in der Tat ein sehr bescheidenes Ergebnis“, hatte der Geschäftsführer der Wirt- schaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH), Hinrich Habeck, bei der Vorstellung der Zahlen im März gesagt. Manchmal sei es aber auch nicht gelungen, adäquate Flä- chen für Interessenten bereitzustellen. Im Vorjahr hatten die Förderer noch 112 Betriebe unter- stützt. 3


Die FDP-Fraktion fordert nun von der Landesregierung einen Bericht zur bisherigen Umsetzung der Ansiedlungsstrategie des Landes, des Weiteren Aufklärung über die Entwicklung der Ansied- lungsbilanz sowie darüber, „welche weiteren Aktualisierungen derzeit geplant sind“. Laut Wirtschaftsförderung wollen Firmen im Land 3.577 Arbeitsplätze (2023: 1.456) schaffen. Da- runter sind allerdings allein 3.000 Stellen bei Northvolt. Das schwedische Unternehmen will bei Heide Batteriezellen für bis zu einer Million Elektroautos pro Jahr bauen, ringt aber seit längerem mit Finanzproblemen. Im November hatte Northvolt in den USA Gläubigerschutz (Chapter 11 des US-Insolvenzrechts) beantragt, im März auch in Schweden. Die Krise könnte für Bund und Land teuer werden. Northvolt hat rund 600 Millionen Euro von der staatlichen Förderbank KfW erhalten, für die Bund und Land je zur Hälfte bürgen. Wirtschaftsstaatssekretärin Julia Carstens (CDU) hatte auf die angespannte Wirtschaftslage, den Krieg in der Ukraine und weitere geopolitische Unsicherheiten verwiesen. Dieses Umfeld mache sich in der Ansiedlungsbilanz bemerkbar. Der Fokus werde weiter auf der Verfügbarkeit von Flä- chen und den erneuerbaren Energien liegen. Hinrich Habeck betonte, reichlich grüne Energie werde voraussichtlich noch vier, fünf Jahre Allein- stellungsmerkmal Schleswig-Holsteins bleiben. Mit Blick auf die Probleme, freie Gewerbeflächen zu finden, fügte er hinzu, es sei gut, wenn manchmal die eine oder andere Immobilie leer stehe. 2024 entschieden sich laut WTSH sechs ausländische Unternehmen für Schleswig-Holstein (2023: neun). Aus Hamburg wechselten wie im Vorjahr acht Unternehmen ins nördlichste Bundesland, aus dem übrigen Bundesgebiet zwölf (2023: zehn).

TOP 15: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, Gesetz- entwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und SSW (Drs. 20/3216), ge- planter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 0 Minuten


TOP 29: Tierärztegebührenordnung auf den Prüfstand stellen!, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3177), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Tierhalter klagen deutschlandweit über gestiegene Kosten für den Tierarzt. Grund ist die Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) Ende 2022. Seitdem müssen Pferdezüchter, Landwirte, Tierheime sowie private Hunde- und Katzenfreunde teilweise ein Mehrfaches der zuvor üblichen Preise stemmen. Die FDP beklagt eine „Überforderung bei Tierhalterinnen und Tierhaltern, Tierschutzvereinen, Tierheimen und freiberuflichen Tierärztinnen und Tierärzten“ und fordert eine „zügigere Evaluierung und Überarbeitung der GOT“. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen. Bislang ist ein Check der Gebührenordnung für Ende 2026 anberaumt. Der Umwelt- und Agrarausschuss hatte sich im April bereits in einer mehrstündigen Anhörung mit dem Thema befasst. Vertreter der Tierhalter hatten sich in der Sitzung über hohe Kosten und intransparente Rechnungen beklagt. Anders als in der Humanmedizin gibt es im Veterinärbereich keinen strikten Katalog an Leistungen und Preisen. Es wird lediglich ein Rahmen gesetzt, der 4


„nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles“ genutzt werden kann, wie es in der GOT heißt. Die Tierärztegebührenordnung war zuvor 1999 überarbeitet worden. Seitdem habe es in der Veterinärmedizin rasante Fortschritte gegeben, wie Vertreter der Tierärzteschaft im Ausschuss anmerkten. Dieser hohe Standard werde von den Tierbesitzern gefordert und schlage sich in den Preisen nieder. Ohne eine auskömmliche Vergütung sei eine flächendeckende Versorgung nicht möglich und der Nachwuchsmangel in der Branche werde sich weiter verstärken.

TOP 19: Programm zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und zur Sicherstellung der Pflanzengesundheit, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3041), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grüne haben einen zweiseitigen Antrag vorgelegt, mit dem sie Pflanzenschutzmittel eindämmen und die Pflanzengesundheit stärken wollen. Die Landesregierung wird aufgefordert, aus insgesamt neun in dem Papier aufgelisteten Punkten ein Programm zu entwickeln, das sowohl auf den konventionellen wie auf den ökologischen Anbau zielt. Angeregt werden etwa die Ausweitung des integrierten Pflanzenschutzes, „ein gezieltes Hinwirken auf biologische Methoden“, eine „ergebnisoffene Überarbeitung der Schadschwellen“ und ein Voranbringen der „Pflanzenschutzmittelbewertung nach der Methode der Harmonisierten Risikoindikatoren, um auf dieser Basis den Einsatz hoch toxischer Mittel zu reduzieren“. Konkrete zeitliche Zielvorgaben oder Einschränkungen zu Pflanzenschutzmitteln, wie etwa zu dem umstrittenen Pestizid Glyphosat, werden in dem Antrag nicht genannt. Im März hatte das Landwirtschaftsministerium ein mit EU-Mitteln gefördertes Programm vorgestellt, mit dem sich Landwirte in Schleswig-Holstein künftig in sieben Fachbereichen kostenlos beraten lassen können. Die kostenlose Unterstützung gibt es in den Bereichen Grünland, integrierter Pflanzenschutz im Ackerbau und in Baumschulen, Klima- und Energieberatung und Beratung im ökologischen Landbau. Auch der jetzt vorgelegte Antrag betont den Ausbau der Beratung, wie zur Pflanzenschutzmittelreduktion „durch genauere Prognosemodelle über Schadereignisse“.

TOP 32: Blauzungenkrankheit eindämmen - Monitoring und gezieltes Testverfahren auf den Weg bringen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3188), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, ge- plante Redezeit 30 Minuten

Im August vergangenen Jahres war in Schleswig-Holstein erstmalig das Blauzungenvirus vom Se- rotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen worden. Das Virus befiel Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Zie- gen. Die Schafhalter in Deutschland fürchten nach Angaben des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung das Aussterben ihres Berufsstandes. „Unsere Schäfer stehen mit dem Rücken zur Wand“, hatte der Vorsitzende Wendelin Schmücker im Januar auch im Hinblick auf eine Zunahme von Wolfsrissen und die Maul- und Klauenseuche gesagt. 5


Die Zahl der Wanderschäfer nehme drastisch ab, mit sichtbaren ökologischen Folgen, weil Schafe in der Landschaftspflege unverzichtbar seien. Auch die Ausbildungszahlen seien rückläufig. Ge- sellschaft und Politiker müssten die Leistungen der Schäfer anerkennen und sie unterstützen. Ohne sofortige Maßnahmen drohe das Aussterben des Berufsstandes, der für den Erhalt der Na- turräume und die Pflege der Kulturlandschaft unverzichtbar sei. Die FDP fordert per Antrag ein landesweites Monitoring zur Blauzungenkrankheit, „das die frühzei- tige Erkennung und Nachverfolgung von Ausbruchsgeschehen ermöglicht“. Ziel sei ein verlässli- ches, risikoorientiertes und praktikables Testverfahren, das den Anforderungen an den Schutz der Tiergesundheit und den Interessen der Tierhalterinnen und Tierhalter gleichermaßen gerecht wird. „Die Blauzungenkrankheit stellt eine ernste Bedrohung für die Tiergesundheit und die wirtschaftli- che Existenz von Nutztierhaltenden dar“, heißt es im FDP-Antrag. Mit einem systematischen Moni- toring und einem angemessenen Testverfahren könne man frühzeitig auf neue Ausbrüche reagie- ren. Ziel müsse es sein, „Tiertransporte planbar zu machen, Tierverluste zu verhindern und Land- wirtinnen und Landwirten Sicherheit zu geben“.

TOP 14: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes, Ge- setzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 20/3212), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Rede- zeit 30 Minuten

Einsatzkräfte im Katastrophenschutz sollen bis zu ihrem 68. Geburtstag aktiv sein dürfen – aktuell ist ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs vorgesehen. Die FDP fordert, das Landeskatastrophenschutzgesetz entsprechend zu ändern und verweist auf die Altersgrenze bei der Freiwilligen Feuerwehr, die im Lande ebenfalls bei 67 Jahren liegt. In den an- deren Bundesländern schwankt die Obergrenze bei den freiwilligen Feuerwehrleuten zwischen 60 und 67 Jahren, teilweise sind ab dem 60. Lebensjahr ärztliche Untersuchungen vorgesehen. Be- amte der Berufsfeuerwehr gehen bei Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension. Laut Innenministerium engagieren sich in Schleswig-Holstein rund 80.000 Menschen in den Orga- nisationen des Katastrophenschutzes. Dazu gehören neben den Feuerwehren beispielsweise die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Malteser-Hilfsdienst, das Technische Hilfswerk (THW) oder die Deutsche Lebensret- tungsgesellschaft (DLRG).

TOP 17: Durchgehende Medien- und Demokratiebildung in der Schule, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2953), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 18: Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche nachhaltig fördern, Antrag der Frak- tion der SPD (Drs. 20/2967), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich für die Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Diese Begleitung helfe nicht nur in der Trauer, sondern beuge auch seelischen und körperlichen Krankheiten vor, heißt es im SPD-Antrag. Darum solle geprüft 6


werden, ob die Trauerhilfe Teil einer landesweiten Präventionsstrategie zur Vorsorge und Gesundheit werden kann. Wenn ein Kind oder Jugendlicher eine nahe stehende Person verliere, sei das sehr belastend. Kinder zeigten ihre Trauer oft anders als Erwachsene, litten aber genauso stark. Deshalb ist es wichtig, ihnen Raum, Sicherheit und passende Unterstützung zu geben, begründet die SPD- Fraktion den Antrag. In Schleswig-Holstein brauche es deshalb mehr altersgerechte Angebote zur Trauerbegleitung. Diese Angebote sollen gut erreichbar und professionell sein. Dafür seien auch finanzielle Mittel nötig. Eine Förderung im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und ein Landesprogramm zur Unterstützung wären demnach mögliche Wege.


Donnerstag, 22. Mai, 10 bis 18 Uhr

TOP 42: Graue Emissionen verhindern – Anpassung der Bau- und Wohnungspolitik an neue Erkenntnisse, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3217), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Eine Studie der ARGE zeigt: Beim Bau und Rückbau von Wohnraum entstehen viele CO₂-Emissi- onen (sogenannte graue Emissionen). Diese müssen in Zukunft stärker beachtet werden, um den Klimaschutz im Bauwesen zu verbessern. Viele bestehende Gebäude können bereits mit wenig Aufwand und durch den Einsatz klimafreundlicher Heizsysteme CO₂-arm werden. Die Fraktionen von CDU und Grünen fordern die Landesregierung nun in ihrem Antrag auf, sich beim Bund für eine weitere Förderung solcher Heizsysteme einzusetzen. Tiefe Sanierungen oder vorzeitiger Austausch von Bauteilen bringen demnach oft mehr Emissio- nen als sie einsparen – vor allem bei Nutzung klimaneutraler Heizenergie. Stattdessen sollte man einfache Maßnahmen fördern, etwa Heizsysteme besser einstellen, Heizkörper anpassen und Ge- bäudeteile nur austauschen, wenn ihre Lebensdauer abgelaufen ist Neue Heizsysteme, die Treibhausgase ausstoßen, sollten nicht mehr eingebaut werden – im Ein- klang mit den Klimazielen von EU, Bund und Land. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bund dafür starkzumachen, dass graue Emissionen stärker in Förderprogrammen (z. B. KfW) und bei Bauvorgaben berücksichtigt werden. Wiederverwendbare Materialien und die Sanierung beste- hender Gebäude sollten Vorrang vor Abriss und Neubau haben. Nur wenn nötig, etwa bei sehr schlechter Bausubstanz, darf abgerissen werden. Das Land habe bereits Erleichterungen beim Bauen eingeführt, um Kosten zu senken. In Zukunft brauche es eine bessere Förderung für sozialen Wohnungsbau, einfachere Bauvorgaben und keine Pflicht zur umfassenden Sanierung, wenn sie nicht nötig ist. Früher habe der Fokus auf Energieeffizienz gelegen. Heute müsse man auch graue Emissionen berücksichtigen, da erneuer- bare Energien und neue Heiztechniken (z. B. Wärmepumpen) weit verbreitet sind. Förderpro- gramme sollen sich an einer möglichst klimafreundlichen Wärmeerzeugung orientieren – passend zum jeweiligen Gebäude. Im Fokus: Gebäude mit besonders schlechtem energetischem Zustand (Worst Performing Buildings). 7


Weniger graue Emissionen und gezielte Förderung würden ermöglichen, dass mit gleichen Mitteln mehr Gebäude energetisch verbessert werden, so der Antrag. Die Umnutzung leerstehender Ge- bäude, z. B. alter Gewerbebauten zu Wohnungen, spare Emissionen. Ein Fachgespräch im Innen- und Rechtsausschuss solle dieses Thema vertiefen.

TOP 31: Mietpreisbremse verlängern und auch in Schleswig-Holstein konsequent nutzen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3187), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Im Zuge der aktuellen bundespolitischen Entwicklungen rund um den Mieterschutz rückt auch in Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse wieder in den Fokus. Nachdem sich Union und SPD in Berlin in einem gemeinsamen Papier auf eine Verlängerung der Regelung verständigt haben, fordert die SPD-Fraktion im Kieler Landtag die Landesregierung auf, nachzuziehen. Konkret verlangt die SPD in einem Antrag, die Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene zu unterstützen und die Grundlage für eine Landesverordnung zu schaffen, die deren Anwendung in Schleswig-Holstein ermöglicht. Ziel sei es, möglichst bald wieder eine Mietpreisbremse in Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt wirksam werden zu lassen. Schon seit Jahren wird in Schleswig-Holstein kontrovers über die Wirksamkeit und den Einsatz der Mietpreisbremse diskutiert. Während frühere Landesregierungen entsprechende Verordnungen erließen, wurde die Maßnahme in den letzten Jahren nicht weitergeführt. Die SPD sieht darin ein Versäumnis – insbesondere angesichts des Wohnungsmangels und steigender Mieten. Unterstützung erhält sie aus der Bundespolitik: Die neue Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, sich prioritär um die Verlängerung zu kümmern. Geplant sind auch Bußgelder bei Verstößen sowie Steueranreize für günstiges Vermieten. Mit dem Antrag will die SPD nun eine Reaktivierung der Mietpreisbremse auch in Schleswig-Holstein anstoßen.

TOP 20: Kulturpolitische Leitlinien umsetzen: Kulturelle Teilhabe und Diversität im Schleswig-Holsteinischen Kultursektor fördern, Antrag der Fraktionen von CDU und Bünd- nis 90/Die Grünen (Drs. 20/3047), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 21: Stärkung der Rahmenbedingungen für eine resiliente Arzneimittelversorgung in Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3048), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

FDP und Koalitionsfraktionen fordern in jeweils eigenen Anträgen von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für eine verlässliche Arzneimittelversorgung zu verbessern. Die Liberalen begründen ihren Ursprungsantrag mit „erheblichen Herausforderungen durch Lieferengpässe, Abwanderung von Produktionskapazitäten, steigende regulatorische Anforderungen und wirtschaftliche Fehlanreize, die eine verlässliche Verfügbarkeit auch essenzieller Medikamente gefährden.“ CDU und Grüne 8


weisen in einem Alternativantrag darauf hin, dass das für Deutschland zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte allein im März 2025 insgesamt 506 Lieferengpässe gemeldet habe. Die Koalitionsfraktionen nehmen insbesondere auch die EU in die Pflicht und fordern eine Novellierung der Gesetzgebung mit dem Ziel, die Forschung sowie die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion europaweit zu stärken – mit dem Produktionsschwerpunkt in Europa. Außerdem sei das Apotheken-Fixum von 8,35 Euro anzuheben, lautet eine weitere Forderung in dem neun Punkte umfassenden Maßnahmen-Katalog im Antrag von CDU und Grünen. Die FDP schlägt fünf konkrete Maßnahmen vor, darunter eine Anpassung der Regelungen zur Bevorratung für rabattierte Arzneimittel von sechs Monaten auf drei Monate im Sozialgesetzbuch V. Einig sind sich die Fraktionen darin, das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln zu evaluieren.

TOP 33: Für eine Europäische Union mit Sinn und Verstand: Regelung für technische Inspektion von älteren Fahrzeugen beibehalten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3189), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 44+45: Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2024-31.12.2024, Be- richt des Petitionsausschusses (Drs. 20/3180), Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.01.2025-31.03.2025, Bericht des Petitionsausschusses (Drs. 20/3181) geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten


TOP 23: Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend und nachhaltig verbessern, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/3057), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, ge- plante Redezeit 30 Minuten

Laut dem Statistischen Bundesamt zieht in jeder fünften Familie in Deutschland ein Elternteil Kinder alleine groß. Für Schleswig-Holstein wird die Zahl der alleinerziehenden Mütter und Väter für das Jahr 2023 auf über 100.000 geschätzt. Vor diesem Hintergrund ruft der SSW mit einem 13 Punkte umfassenden Forderungskatalog dazu auf, den Betroffenen neben steuerrechtlichen Maßnahmen wie der Anhebung des Entlastungsbetrags mehr Hilfe zukommen zu lassen und Informations- und Beratungsangebote auszubauen. Unter anderem verlangt der SSW von der Landesregierung mehr bezahlbaren Wohnraum sowie kostenreduzierte und wohnortnahe Kita-Plätze für Alleinerziehende zur Verfügung zu stellen. Außerdem seien der Ausbau der Ganztagsschulen voranzutreiben und verstärkt Haushalts- und Betreuungsnothilfen vorzuhalten. Auf Bundesebene wird eine Erhöhung des Kindergeldes, ein Zuschlag für Kinder aus einkommensschwachen Familien, die Einführung einer umfassenden Kindergrundsicherung und eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes angeregt. 9


Verknüpft wird das Forderungspapier mit dem Appell, „sich für eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro und die effektive Bekämpfung des Gender Pay Gaps durch eine konsequente Tarifbindung und Antidiskriminierungspolitik sowie Entgelttransparenz einzusetzen“. Zur Begründung führt der SSW an, dass deutschlandweit mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden wegen Teilzeitarbeit, Niedriglohn oder Erwerbslosigkeit auf Grundsicherung angewiesen ist. „Sie und ihre Kinder sind damit der am häufigsten von Armut bedrohte Gesellschaftsteil“, heißt es in dem vorliegenden Antrag.

TOP 24+52: Der Überlastung von Strafjustiz und Justizvollzug begegnen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3058), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3100), Bericht über die personelle und räumliche Situation in den Justizvollzugsanstalten, Antrag der Fraktion des SSW (Drucksache 20/2570), Landtagsbe- schluss vom 18. Oktober 2024, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Justiz und Gesundheit (Drs. 20/3174), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die SPD fordert von der Landesregierung bis Jahresende einen „umfangreichen Aktionsplan zur Entlastung von Strafjustiz und Strafvollzug“. Staatsanwaltschaften und Gerichte seien überlastet, so dass die Verfahren oft unverhältnismäßig lange dauerten, monieren die Sozialdemokraten. Auch die Beschäftigten in den Justizvollzugsanstalten arbeiteten an der Belastungsgrenze. Es gebe in den JVA nicht genügend medizinisches Personal, so dass die menschenwürdige Unter- bringung der Strafgefangenen nicht gewährleistet sei. Die schwierige Gesamtsituation mache es noch schwieriger, qualifiziertes Personal für diesen Bereich zu gewinnen. In einem Alternativantrag verweisen CDU und Grüne auf positive Trends: „Seit 2022 wurden bei den Staatsanwaltschaften insgesamt 42 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ge- schaffen, zusätzlich zu neuen Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Serviceeinheiten und den Wachtmeisterdienst.“ Der für die laufende Legislaturperiode vereinbarte Personalaufbau- pfad für den Justizvollzug in Höhe von 161 Stellen sei „mit dem Haushalt 2025 abgeschlossen“ worden. 142 neue Mitarbeiter seien bereits für den Allgemeinen Vollzugsdienst gewonnen worden. Die Koalitionsfraktionen rufen die Landesregierung auf, beim Bund einen „Pakt für den Rechts- staat“ einzufordern. Um die „akuten Engpässe bei den Haftplatzkapazitäten“ zu beheben, soll ein Teil der Jugendarrestanstalt Moltsfelde für den geschlossenen Männervollzug genutzt werden. Hintergrund der Debatte ist unter anderem die vom Oberlandesgericht Schleswig angeordnete Freilassung von sechs Personen aus der Untersuchungshaft im Jahr 2024. Das Gericht sah in die- sen Fällen das sogenannte Beschleunigungsgebot verletzt – die Behörden haben also zu langsam gearbeitet. Nach Schätzungen der SPD fehlen aktuell in der schleswig-holsteinischen Justiz 20 Prozent an Personal. Zudem werde die Situation aufgrund des demografischen Wandels bis 2030 nicht besser. Bis dahin gingen etwa 25 Prozent der Staatsbediensteten in Pension. Der Landtag debattiert zudem über einen Bericht des Justizministeriums „über die personelle und räumliche Situation in den Justizvollzugsanstalten“. Demnach hatten die 811 JVA-Bediensteten am 1. Januar 2025 im Schnitt 35,98 Überstunden auf dem Konto. Das ist ein deutlicher Rückgang ge- genüber dem Jahr 2021(66,44 Überstunden). Die Stellenbesetzungsquote hat demnach zum Stichtag 31.Dezember.2024 über alle Justizvollzugsanstalten hinweg 94,2 Prozent betragen. Die 10


Krankheitsquote im Justizvollzug unterliege starken saisonalen Schwankungen und liege bei durchschnittlich 10,98 Prozent. Im Jahr 2024 ist es laut Bericht nicht gelungen, für alle ausge- schriebenen Stellen geeignete Bewerber zu finden. In den vergangenen Jahren seien sowohl denkmalgeschützte JVA-Gebäude angemessen saniert als auch funktionale und moderne Neubauten errichtet worden. Zudem sollen bis Ende 2030 ins- gesamt 154 neue Haftplätze entstehen. Vor der geplanten Sanierung von 250 Haftplätzen in der JVA Lübeck in den 2030er-Jahren müssen laut Ministerium zunächst aber noch weitere neue Haft- räume gebaut werden.

TOP 25+26+36: Abordnung Plus – mehr Effekt durch bessere Umsetzung, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3122), Lehrkräftebildung weiterentwickeln: Bessere Verzahnung der drei Phasen der Lehrkräftebildung, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs, 20/3151), Duales Lehramtsstudium jetzt!, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3196), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten


TOP 27: Erarbeitung einer zukunftsweisenden und partizipativen Landesstrategie Seniorinnen- und Seniorenpolitik für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3175), geplanter Aufruf 16:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Auch mit Blick auf die aus der Corona-Pandemie gezogenen Erfahrungen sorgt sich die FDP an- gesichts des demografischen Wandels um die spezifischen Bedarfe und Bedürfnisse der immer zahlreicher werdenden Senioren im Land. Vor diesem Hintergrund fordern die Liberalen die Lan- desregierung auf, bis zum Jahresende „eine Landesstrategie für eine zukunftsweisende und parti- zipative Politik für Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein zu erarbeiten“. „Für das weite Spektrum von gesundem Altern bis hin zu langwierigen Krankheitsfällen und Pflege- bedürftigkeit ist es eine Kernaufgabe unseres Sozialstaates, passgenaue gesellschaftliche Teilha- bemöglichkeiten anzubieten, Präventionsangebote zu stärken und Rahmenbedingungen für einen lebenswerten Alltag bis ins hohe Alter zu gewährleisten“, heißt es in dem Papier. Eine rechtzeitige Ausrichtung auf eine neue Seniorenpolitik sei entscheidend dafür, „wie wir in einer älter werdenden Gesellschaft generationsübergreifend gut zusammenleben können“, so die FDP.

TOP 28: Hafeninfrastruktur in Schleswig-Holstein nachhaltig finanzieren und ausbauen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/3176), geplanter Aufruf 17:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


Freitag, 23. Mai, 10 bis 13 Uhr
TOP 30+37+38: Neustart in der Bildungspolitik – den Rest der Legislatur im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler nutzen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3178(neu)), 11


Verlässliche Planbarkeit beim Ganztag sicherstellen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3201), Gewaltvorfälle sicher erfassen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/3202) geplan- ter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten

Nach dem Wechsel an der Spitze des Bildungsministeriums fordert die SPD von der neuen Res- sortchefin Dorit Stenke einen „Neustart“. Unter Stenkes Vorgängerin Karin Prien (beide CDU) habe Schleswig-Holstein „in den vergangenen Jahren negative Entwicklungen zu verzeichnen“ gehabt. „Es braucht daher schnelle, effektive und flächendeckende Lösungen, denn die anzugehenden Herausforderungen sind immens“, so die Sozialdemokraten. Die SPD listet eine Reihe von Punkten auf, die nun angegangen werden müssten. So seien die Gymnasien auf die 2026 bevorstehende Rückkehr zum G9-Abi mit einem 13. Jahrgang nicht aus- reichend vorbereitet. Es gebe zu viele Lehrer ohne abgeschlossene Ausbildung, die Quote betrage landesweit zwölf Prozent, an Grundschulen 17,3 Prozent. Der Unterrichtsausfall sei an den allge- meinbildenden Schulen seit 2016 um 26 Prozent und an den Berufsschulen sogar um 88 Prozent gestiegen. Insgesamt falle jede achte Stunde aus. Auch die Zahl der Schulabbrecher habe sich deutlich erhöht – von 7,5 auf 11,4 Prozent. Auf die Ganztagsgrundschule, die 2026 mit der 1. Klasse beginnt, sei das Land nicht gut vorbereitet, und die Zahl der Gewalttaten an den Schulen habe sich erhöht. Die letzten beiden Punkte greift die FDP mit eigenen Anträgen auf. Die Liberalen fordern mehr Geld für den Ganztagsausbau: Der Bund müsse sich zusätzlich finanziell beteiligen, und das Land müsse garantieren, dass es „mindestens 75 Prozent des tatsächlichen Investitionsbedarfs pro Schüler“ übernehme. Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschul-Eltern einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ihrer Kinder. Die Schulen sollen dann fünf Tage in der Woche für acht Stunden geöffnet sein und maximal vier Wochen im Jahr geschlossen bleiben. Um die Schulen da- für fit zu machen, will das Land 85 Prozent der Investitionskosten übernehmen. 196 Millionen Euro stehen für diesen Zweck zur Verfügung. Allerdings: Der Topf ist überbucht, und die kommunalen Landesverbände als Vertretung der Schulträger drohen mit einem Gang vors Landesverfassungs- gericht, um das Land finanziell in die Pflicht zu nehmen. Auch das Thema Gewalt bringt die FDP zur Sprache. Laut dem Gewaltmonitoring des Landes (GEMON) hat sich die Zahl der gemeldeten Vorfälle innerhalb eines Schuljahres nahezu verdop- pelt. Allerdings nutze nur jede fünfte Schule diese Datei, so die Freidemokraten. Deswegen soll GEMON nach Willen der FDP „vereinfacht und effizienter“ werden. Und: Die Schulleiter sollen auch Gewalt-Geschehnisse in die Datenbank eintragen, die nicht mit einem zeitweiligen Aus- schluss, einer Versetzung in die Parallelklasse oder einem Schulverweis geahndet worden sind. Bislang ist GEMON auf diese Fälle beschränkt. Die Zahl der bei GEMON gemeldeten Vorfälle ist laut Bildungsministerium vom Schuljahr 2022/23 zum Schuljahr 2023/24 von 611 auf 1.136 gestiegen. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik bei den „Vorfällen im Rahmen der Tatörtlichkeit Schule“ nur eine ge- ringe Steigerung von 1.292 im Jahr 2023 auf 1.313 im Jahr 2024 aufweist. 12


TOP 39: Inklusion in der Landesverwaltung stärken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3213), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 40: Sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarfs, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/3214), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minu- ten


TOP 41: Schieneninfrastruktur zügig und bürokratiearm modernisieren, Antrag der Fraktio- nen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/3215), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, ge- plante Redezeit 30 Minuten



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 13


Reihenfolge der Beratung der 32. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt. angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 21. Mai 2025 1+34+ Gemeinsame Beratung 90 10:00 35 a) Regierungserklärung „Neue Rahmenbedingungen für den Landes- haushalt 2025“ b) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Tilgungsgesetz unverzüglich anpassen c) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts - Landeshaushalt 2025 verfassungskonform unverzüglich aufstellen 22 Mündlicher Bericht zur Umsetzung und Weiterentwicklung der An- 30 11:30 siedlungsstrategie 15 Erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsge- 0 12:00 setzes 29 Tierärztegebührenordnung auf den Prüfstand stellen! 30 12:00
19 Programm zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln 30 15:00 und zur Sicherstellung der Pflanzengesundheit 32 Blauzungenkrankheit eindämmen - Monitoring und gezieltes Testverfahren 30 15:30 auf den Weg bringen 14 Gesetz zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes 30 16:00 17 Durchgehende Medien- und Demokratiebildung in der Schule 30 16:30 18 Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche nachhaltig fördern 30 17:00 Donnerstag, 22. Mai 2025 42 Graue Emissionen verhindern – Anpassung der Bau- und Wohnungs- 30 10:00 politik an neue Erkenntnisse 31 Mietpreisbremse verlängern und auch in Schleswig-Holstein konse- 30 10:30 quent nutzen 20 Kulturpolitische Leitlinien umsetzen: Kulturelle Teilhabe und Diversität im 30 11:00 Schleswig-Holsteinischen Kultursektor fördern 21 Stärkung der Rahmenbedingungen für eine resiliente Arzneimittelversor- 30 11:30 gung in Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa 33 Für eine Europäische Union mit Sinn und Verstand: Regelung für techni- 30 12:00 sche Inspektion von älteren Fahrzeugen beibehalten 44+45 Gemeinsame Beratung 5 12:30 a) Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2024- 31.12.2024 b) Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.01.2025- 31.03.2025
23 Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend und nachhal- 30 15:00 tig verbessern 24+52 Gemeinsame Beratung 30 15:30 a) Der Überlastung von Strafjustiz und Justizvollzug begegnen b) Bericht über die personelle und räumliche Situation in den Justizvoll- zugsanstalten 25+26 Gemeinsame Beratung 42 16:00 +36 a) Abordnung Plus – mehr Effekt durch bessere Umsetzung b) Lehrkräftebildung weiterentwickeln: Bessere Verzahnung der drei Pha- sen der Lehrkräftebildung c) Duales Lehramtsstudium jetzt! 27 Erarbeitung einer zukunftsweisenden und partizipativen Landesstrategie 30 16:42 Seniorinnen- und Seniorenpolitik für Schleswig-Holstein 28 Hafeninfrastruktur in Schleswig-Holstein nachhaltig finanzieren und aus- 30 17:12 bauen 14


Freitag, 23. Mai 2025 30+37 Gemeinsame Beratung 60 10:00 +38 a) Neustart in der Bildungspolitik – den Rest der Legislatur im Inte- resse unserer Schülerinnen und Schüler nutzen b) Verlässliche Planbarkeit beim Ganztag sicherstellen c) Gewaltvorfälle sicher erfassen 39 Inklusion in der Landesverwaltung stärken 30 11:00 40 Sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarfs 30 11:30 41 Schieneninfrastruktur zügig und bürokratiearm modernisieren 30 12:00


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 15 Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes 0


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/):


TOP 2 Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 3 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Nieder- sachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern über die Errichtung eines gemeinsamen Se- nats des Finanzgerichts Hamburg 4 Gesetz zum Zehnten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schles- wig-Holstein 5 Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes 6 Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und weiterer Vorschriften des Landesverwal- tungsgesetzes 7 Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes 8 Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once- Only-Technical-Systems (NOOTS) 9 Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge 10 Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffent- lich-rechtlichen Rundfunks 11 Gesetz zur Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finan- zierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen 12 Gesetz zum Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 13 Gesetz zur Digitalisierung des Mitbestimmungsrechts 43 Erster Integrations- und Zuwanderungsbericht 2022 zur Umsetzung des Gesetzes zur Integration und Teilhabe 47 Gemeinsame Beratung a) Europabericht 2024/2025 b) Nordseebericht 49 Bericht zu verdeckten oder eingriffsintensiven Datenerhebungsmaßnahmen gemäß § 186b Absatz 2 des Landesverwaltungsgesetzes für das Jahr 2023 50 Bericht des Stiftungsrates für 2023 nach § 7 Absatz 6 des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“ 51 Bericht des Stiftungsrates für 2023 nach § 7 Absatz 6 des Gesetzes über die „Stiftung Schleswig-Holstei- nische Landesmuseen Schloss Gottorf“ 54 Tätigkeitsbericht 2025 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein 15



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

16 Förderprogramme in Schleswig-Holstein 46 Bericht zur sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein 48 Bericht zum e-Sport in Schleswig-Holstein 53 Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein

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