Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

21.05.25 , 11:45 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 1 u.a. "Regierungserklärung 'Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025'"

21.05.2025 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 1 u.a. "Regierungserklärung 'Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025'" In ihrer Rede zu TOP 1 + 34 + 35 (Gemeinsame Beratung: a) Regierungserklärung „Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025“, b) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Tilgungsgesetz unverzüglich anpassen, c) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts – Landeshaushalt 2025 verfassungskonform unverzüglich aufstellen) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Mit dem Haushalt 2025 hat die Landesregierung den vierten verfassungswidrigen Haushalt in Folge vorgelegt. Ein Blick zurück: Mit dem Nachtragshaushalt im Dezember 2022 haben Sie bei einer Auslastung von gerade einmal 37 Millionen Euro den bestehenden Ukraine-Notkredit von 400 Millionen Euro um eine Milliarde erhöht. Und das, obwohl bereits absehbar war, dass der Haushalt mit einem hohen Überschuss abschließen würde. Eine Feststellung der finanziellen Beeinträchtigung der Finanzlage, Begründung und Darlegung des sachlichen Veranlassungszusammenhangs? Fehlanzeige – stattdessen ein Vorratsbeschluss für die folgenden Jahre gleich mit. Bereits dieser Nachtrag war evident verfassungswidrig und darauf haben wir bereits damals hingewiesen.
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat Ihre Haushaltspraxis der überjährigen Beschlüsse erwartungsgemäß gekippt. Die Konsequenz? Es gab für den Haushalt 2023 einen rückwirkenden Notlagenbeschluss, jedoch ohne den zwingend erforderlichen Nachtragshaushalt. Es fehlte somit an politisch legitimierten Kreditermächtigungen. Auch der Haushalt 2023 war somit evident verfassungswidrig. Nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Landtags hat das bestätigt, sogar Finanzministerin Heinold selbst verwies damals auf den eigentlich erforderlichen Nachtragshaushalt. Sie sprach von ‚faktischer Unmöglichkeit‘ aufgrund der Kürze der Zeit. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat es im Bund hingegen verfassungskonform hinbekommen. Da wir aber damals noch keine zweite Fraktion für den Weg zum Landesverfassungsgericht hatten, war das der Landesregierung egal. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Nachdem Sie Ihre Notkreditpolitik in 2024 dann aber auf die Spitze getrieben haben, war die SPD dankenswerterweise bereit, mit uns vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Seit dem 15. April 2025 haben wir schwarz auf weiß, dass der Haushalt 2024 verfassungswidrig ist. Und das Urteil ist eindeutig:
1. Hinsichtlich der erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage ist Schwarz-Grün der Darlegungsanforderung nicht gerecht geworden. 2. Die Maßnahmen stehen vielfach nicht in einem sachlichen Veranlassungszusammenhang zu der vermeintlichen Krise.
Zum Teil wurden die Maßnahmen nicht einmal als plausibel anerkannt. Und – als ob das nicht genug wäre – es fehlt ein wirksamer Tilgungsplan. Eine größere Klatsche kann man sich vor Gericht gar nicht holen. 
Und auch der Haushalt 2025 ist evident verfassungswidrig: Wir haben immer wieder und mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Haushalte verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen stehen. Beim Nachtragshaushalt 2022 und bei den Haushalten 2023, 2024 und 2025 haben wir vehement auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Sie haben alle Bedenken ins Lächerliche gezogen und fröhlich verfassungswidrige Haushalte beschlossen. Anstatt unsere Warnungen ernst zu nehmen, hat die Koalition von Schwarz-Grün lieber auf Durchzug geschaltet, uns belächelt und versucht, uns zu belehren. Dass diese längst offensichtliche Erkenntnis erst durch ein verfassungsgerichtliches Urteil erzwungen werden musste, ist ein haushaltspolitisches Armutszeugnis. Vorausschauendes, solides und verfassungskonformes Haushalten ist keine Option – es ist die Pflicht einer Landesregierung.
Das war Verfassungsbruch mit Ansage! Und das Vorgehen im Nachgang des Urteils schließt nahtlos an die bisherige dreiste Praxis an: Es folgten zwar die großen Demutsbekundungen und Versprechen in den Presseerklärungen im Nachgang zum Urteil – gehandelt wird aber nach wie vor nicht. Wenn der Ministerpräsident erklärt, die Regierung würde ab sofort Folgerungen ziehen, dann frage ich mich ernsthaft, welche das sein sollen? Denn gerade nach dieser vollmundigen Ankündigung verwundert es schon sehr, dass die Finanzministerin über einen Monat lang nicht in der Lage ist, einen Erlass herauszugeben, der sicherstellt, dass von einer vom Gericht für nichtig erklärten Norm kein Gebrauch mehr gemacht wird. Über einen Monat! Vielleicht finden Sie die nächsten Monate doch nochmal Zeit und prüfen Ihre gesamten Vorschriften auf die Vereinbarkeit mit der Landesverfassung.
Das war ja nicht die einzige Ermächtigungsnorm im Haushaltsgesetz, die das Finanzministerium zur Einrichtung und Änderung von Titeln sowie Haushaltsvermerken berechtigt. Während die Finanzministerin im April noch verkündet hat, sie werde sorgfältig prüfen, welche Folgen das Urteil für den Haushalt 2025 hat, will sie davon aktuell nichts mehr wissen. Viel schlimmer noch: Für sie spielt es keine Rolle mehr, weil sie aufgrund der neuen Verschuldungsmöglichkeiten über die Grundgesetzänderung komfortabel auf die Inanspruchnahme der Notkredite in 2025 verzichten kann. Ich sage Ihnen das in aller Deutlichkeit: Auch der Haushalt 2025 ist aus unserer Sicht verfassungswidrig.
Die Finanzministerin verlautbarte im Finanzausschuss letzte Woche, sie ginge davon aus, dass der Haushalt 2025 verfassungskonform wäre. Auf meine Frage, ob man das Urteil des Landesverfassungsgericht für den Haushalt 2025 durchdekliniert hätte, folgte ein ‚nein‘. Das Landesverfassungsgericht hätte schließlich auch mehrere Monate für das Urteil gebraucht. Nein, Frau Ministerin, hier machen Sie sich einen zu schlanken Fuß. Ich helfe wieder einmal gerne: Fangen wir mit dem ersten Punkt an: Die fehlende Darlegung der erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage – ich zitiere Textziffer 150: ‚Für das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage […] heißt das, dass die Überlegungen zu den wesentlichen Elementen der Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsbewertung nicht nur tatsächlich stattgefunden, sondern auch in den Beschluss- und Gesetzesmaterialien Niederschlag gefunden haben müssen.‘
Textziffer 161 ergänzt: ‚Der Umstand, dass eine Notlage bereits im vorhergehenden Haushaltsjahr festgestellt wurde, macht eine Begründung in diesem Haushaltsjahr nicht entbehrlich.‘ Erfolgte eine Begründung? Wieder nicht – hier können wir eigentlich schon aufhören, Verfassungsbruch belegt. Machen wir aber weiter – zweitens: Der erforderliche sachliche Veranlassungszusammenhang zwischen Maßnahmen und der vermeintlichen Krise. Hier empfehle ich exemplarisch Textziffer 171: ‚Voraussetzung ist also ein konkreter Bezug zwischen der Krise und den durch die notlagenbedingte Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Die […] finanzierten Maßnahmen müssen gerade auf die Notlage als Anlass rückführbar und geeignet sein die Bewältigung und Überwindung der Notlage […] zu fördern.‘
Gerne auch Textziffer 181: ‚Für Investitionen oder Unterstützungen bestimmter Wirtschaftsbereiche sowie für solche Maßnahmen, […] die sich zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat, bedarf es einer besonderen, ausdrücklichen und konkreten Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zur Notlage.‘
Was finden wir denn nun im Haushalt 2025 für Ansätze?
Dekarbonisierung der Wirtschaft 29 Millionen Euro, Technologieprojekte zur Batteriezellenforschung vier Millionen Euro, Erwerb von Geräten fünf Millionen Euro, Ausgaben aufgrund von Werkverträgen 22 Millionen Euro – übrigens genau diese Werkverträge wurden vom Landesverfassungsgericht gerügt, Wasserstoffstrategie 12 Millionen Euro, und natürlich Northvolt…
Ich kann es Ihnen nicht ersparen. Textziffer 187: ‚Diejenigen Maßnahmen, die sich auf gestiegene Energiepreise, generelle Kostensteigerungen und die Beschleunigung der Energiewende beziehen […], zielen auf einen Ausgleich einer krisenbedingten Entwicklung ab, die sich […] zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat. Die nach […] den dargelegten Maßstäben erforderliche konkrete Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zur Notlage liegt insofern nicht vor.‘
Diese Landesregierung ignoriert das Urteil des Landesverfassungsgerichtes. Sie wollen – unter dem Deckmantel der Gesamtdeckungsfähigkeit des Haushaltes – die Notkredittitel zudem weiterhin bebuchen. Und sobald der Bund die Tür zu zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten öffnet, sollen im Haushaltsvollzug die Notkredite gegen die neuen Verschuldungsspielräume ausgetauscht werden. Was dem Fass aber den Boden ausschlägt ist, dass Sie offenkundig den Verfassungsbruch erst heilen wollen, wenn die neuen Verschuldungsmöglichkeiten mittels Durchführungsgesetz anwendbar sind. Ich sage es noch einmal: Sie ignorieren das Urteil des Landesverfassungsgerichts.
Im Klartext: Wir haben im aktuellen Haushalt eine Deckungslücke von 272 Millionen Euro. Und nur weil Sie sich einen vermeintlichen Plan zurechtgelegt haben, besteht noch keine politische Legitimation für die Umsetzung. Die Erhöhung einer globalen Minderausgabe stellt eine Verpflichtung für die Landesregierung dar, Einsparungen im laufenden Haushalt vorzunehmen. Diese Entscheidung über Einsparungen obliegt aber dem Haushaltsgesetzgeber. Und dieser Beschluss ist durch einen ordentlichen Nachtragshaushalt zu fassen. Sie verschließen die Augen vor der Haushaltsrealität, in der Hoffnung, dass der Geldregen des Bundes alle Probleme lösen wird. Es ist jedoch noch völlig unklar, wann die Ausführungsgesetze in Kraft treten werden und in welcher Höhe Schleswig-Holstein dann Kredite in Anspruch nehmen darf. Sie spielen Glücksspiel mit dem Landeshaushalt. Wir erwarten von Schwarz-Grün, dass sie sich endlich der Verantwortung stellen. Und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.
Schleswig-Holstein braucht verlässliche, rechtssichere und unverzügliche Lösungen. Ziel muss es sein, verfassungswidrige Zustände umgehend abzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen sich auch tagtäglich an Recht und Gesetz halten. Rechtsstaatlichkeit gilt für uns alle. Wir fordern CDU und Grüne daher auf, das Urteil jetzt vollumfänglich beim laufenden Haushalt 2025 zu berücksichtigen. Der Entwurf für einen Nachtragshaushalt muss noch vor der Sommerpause vorlegt werden. Und das ist auch ohne Globale Mehreinnahme möglich. Denn es braucht für die Tilgung der Notkredite aus 2024 im Rahmen der nächsten Finanzplanung lediglich einen entsprechenden Tilgungsplan. Sofern die Verschuldungsmöglichkeit im Herbst tatsächlich kommt, können Sie Ihre gewünschte Umschuldung immer noch mit einem zweiten Nachtragshaushalt realisieren. Fakt ist: Die Notkreditermächtigungen in 2025 sind nicht rechtmäßig. Da sie die Mittel aber noch ausgeben, besteht ein unverzüglicher Handlungszwang in Form eines Nachtragshaushalts. Die Zeit der schwarz-grünen Taschenspielertricks muss ein Ende haben, diese gefährden das Vertrauen in die Demokratie.
Mit der Landesverfassung spielt man nicht. Ja, eine Zweidrittelmehrheit verführt schnell zur Arroganz der Macht. Das haben Sie mit dem Nachtragshaushalt 2022, und den Haushalten 2023, 2024 und 2025 bewiesen. Ich habe damals schon an Ihr Gewissen appelliert – auch durch namentliche Abstimmungen. Heilen Sie den Haushalt 2025 jetzt! Es wird Zeit, dass Schwarz-Grün den ersten verfassungskonformen Haushalt aufstellt.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen